Es war zu erwarten, dass die Bundesregierung es nicht schaffen würde, die nach Pakistan geflüchteten Ortskräfte innerhalb der von Pakistan gesetzten Frist bis zum 31.12.2025 nach Deutschland zu holen.
Es befinden sich wohl noch ca. 1.900 Menschen in Pakistan, seit Monaten, teilweise schon seit Jahren. Sie alle hatten eine Aufnahmezusage, egal, ob sie als Ortskräfte für die Bundeswehr oder Mitarbeitende der GIZ (Gesellschaft zur Internationalen Zusammenarbeit) oder sich in der Zivilgesellschaft für Menschenrechte und Demokratie eingesetzt hatten.
Ortskräfteverfahren, Bundesaufnahmeprogramm, Menschenrechtsliste, Übergangsprogramm – es gibt Unterschiede in der Verbindlichkeit. Das Bundesaufnahmeprogramm ist rechtlich verbindlich, mehrfach gerichtlich bestätigt – der Staat muss diese Menschen aufnehmen. Bei den Ortskräften handelt es sich dagegen eher um eine politische Selbstverpflichtung. Die Menschenrechtsliste und das Übergangsprogramm sind die schwächsten Glieder in der Kette.
Dobrindt bricht nun sein Versprechen. Ende November teilte er laut Bericht der Tagesschau noch mit, es bestehe ein „politisches Interesse“ an der Aufnahme der Ortskräfte, "Ortskräfte sind für uns Personen, für die wir eine nachlaufende Verantwortung sehen”. Nun wurden 640 Menschen zunächst über die Medien und anschließend per E-Mail ohne weitere Gründe über die Absage der Aufnahme informiert. Und das, nachdem die Regierung diesen Menschen vor Wochen sogar Geld geboten hat, wenn sie freiwillig nach Afghanistan zurückkehren – was 90% abgelehnt haben mit der Begründung, sie gingen ansonsten in den Tod. Jetzt stehen diese Menschen vor dem Nichts. Sie haben keine einklagbaren Aufnahmezusagen. Ein Beschluss vom 4. Dezember 2025 - 2 BvR 1511/25 des Bundesverfassungsgerichts bestimmt nur, dass schnell über die Visaanträge entschieden werden muss. Er besagt jedoch nicht, dass diese Menschen aufgenommen werden müssen. Die grüne Bundestagsfraktion stellte deshalb noch am 02.12.2025 einen Antrag „Wort halten, Leben schützen – Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage erteilen und gerichtliche Entscheidungen umsetzen“. Marcel Emmerich, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion sagt in einer Pressemitteilung vom 17.12.2025 dazu: „Dass Betroffene ihr Recht vor Gerichten erstreiten müssen, ist beschämend. Selbst ein ehemaliger afghanischer Richter klagt inzwischen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Schutz durch Deutschland. Schutzversprechen gelten offenbar erst, wenn Gerichte den Minister zwingen. Das gefährdet Menschenleben, schadet dem Rechtsstaat in Deutschland und der Glaubwürdigkeit deutscher Zusagen.“
Während des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan waren diese Menschen enorm wichtig für den Einsatz. Sie haben dabei viel riskiert. Sie jetzt so hängen zu lasssen, ist mehr als beschämend! Innenminister Dobrinth geht es nur um Abschiebezahlen. Angesichts der diese Menschen erwartenden Folgen ist dies unmenschlich und zynisch!
Was können Sie, könnt ihr tun? Schreiben Sie Innenminister Alexander Dobrindt (alexander.dobrindt@bundestag.de), Außenminister Dr. Johann Wadephul (johann.wadephul@bundestag.de) oder unterstützen Sie die Luftbrücke Kabul oder ähnliche Organisationen.
Links:
Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 04.12.2025: Pressemitteilung | Beschluss
03.12.2025 Fachtext der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lesen
17.12.2025 Pressemitteilung der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lesen
Luftbrücke Kabul: https://www.kabulluftbruecke.de/




