Asyl und Migration – Die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) ist seit 12.06.2026 in Kraft

Die Reform des gemeinsamen europäischen Asylstems (GEAS), die seit 12.06.2026 in den Mitgliedstaaten der EU gilt, hat umfassende Änderungen des deutschen Asylrechts zur Folge – die drastischsten seit 30 Jahren.

Versprochen wurde die Reform als Versprechen von „Humanität und Ordnung", auf einer neuen Ebene europäischer Solidarität. Wie ich schon zuvor kritisiert habe – die Reform hat Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen, eine mögliche Inhaftierung von Kindern, eingeschränkte Rechte für besonders vulnerable Menschen zur Folge – und ein Regelwerk, das selbst Fachleute für kaum handhabbar halten. Statt Rechtsstaatlichkeit und Ordnung sind Rechtsunsicherheit, Überlastung und neues Leid erwartbar. 

Bedrohlich näher rückt nun die Möglichkeit der Abschiebung Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können, etwa weil diese ihre Aufnahme verweigern, in Abschiebezentren in Nicht-EU-Ländern. Wo solche Abschiebezentren entstehen könnten, ist aber noch unklar. Im Gespräch sind aber unter anderem Staaten in Afrika. Für mich ist dies eine unerträgliche Aussicht – was passiert mit diesen auch dort unerwünschten Menschen? Amnesty International vermutet unmenschliche Bedingungen in diesen Lagern… 

Zudem setzt Deutschland die GEAS-Reform mit einer Schärfe um, die das EU-Recht an keiner Stelle verlangt: Sekundärmigrationszentren kommen in der Reform gar nicht vor, werden aber zur sinnlosen Inhaftierung von vielen Familien führen, so Erik Marquardt. 

Der Paritätische teilt in einer Fachinfo mit, es gebe zusätzlich eine Vielzahl kleinteiliger Verschärfungen, die besonders in der Umsetzung in Deutschland zum Tragen kommen werden. So wird es in Zukunft möglich sein, Menschen für mehrere Monate zu verpflichten, sich für den gesamten Tag ausschließlich in einer Aufnahmeeinrichtung aufzuhalten. In sogenannten Sekundärmigrationszentren soll es hierzu noch einmal verschärfte Vorgaben geben. Auch die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestuften vollständigen Leistungsausschlüsse blieben erhalten. 

Bei all dem halte ich es ebenfalls für sehr kritisch, dass das Bundesinnenministerium die geplante Einstellung des Bundesprogramms behördenunabhängige Asylverfahrensberatung bekannt gegeben hat. Angesichts der weiten Einschränkungen der Rechte Geflüchteter ist eine unabhängige Beratung so wichtig, um rechtsstaatliche und effiziente Verfahren zu garantieren. Die neu durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführte Rechtsauskunft kann eine solche unabhängige Beratung nicht ersetzen.

Links 

https://www.amnesty.de/aktuell/return-hubs-eu-abschiebezentren-drittstaaten  

https://erik-marquardt.eu/pm-geas-reform-asylpolitik-der-kalkulierten-grausamkeiten/  

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/drastische-verschaerfungen-fuer-gefluechtete-geas-reform-tritt-in-kraft-1/  

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/das-bedeutet-der-finanzierungs-stopp-bei-der-asylberatung,VEP1mjm  

Webinar 12.06.2026, 18 Uhr, mit Erik Markquardt, Asylrecht am Wendepunkt - Was die GEAS-Reform für Schutzsuchende und vor Ort bedeutet https://www.youtube.com/watch?v=1zT3Z8uV54o  

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