Laut Correctiv hat die Bundesregierung seit Mai 2025 hunderte Zusagen für Schutzsuchende aus Afghanistan zurückgenommen, obwohl die Personen Aufnahmezusagen hatten. Betroffen seien auch besonders vulnerable Gruppen wie LGBTIQ-Personen.
Von 1.054 Afghaninnen und Afghanen, die aktuell auf eine Ausreise nach Deutschland warten, befinden sich nur noch 126 im Ausreiseverfahren. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor, die Correctiv vorliegt.
Im Dezember 2025 wurden Aufnahmezusagen für viele Afghaninnen und Afghanen pauschal widerrufen, unter anderem für die, die auf der sogenannten Menschenrechtsliste standen. Ich berichtete, s. hier.
Unter diesen war auch eine afghanische Frauenrechtsaktivistin, Mutter von zwei minderjährigen Söhnen. Sie klagte für sich und ihre Söhne auf ein Visum, blieb vor den deutschen Verwaltungsgerichten aber erfolglos. Unterstützt u.a. durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) legte sie deshalb Verfassungsbeschwerde ein und erreichte einen Teilerfolg: Das Bundesverfassungsgericht entschied (Beschluss vom 22.07.2026, 2 BvR 319/26): Eine pauschale Rücknahme der Aufnahmezusagen ist rechtswidrig - es muss immer im Einzelfall entschieden werden, wobei die individuellen Belange der Afghaninnen und Afghanen berücksichtigt werden müssen. Das bedeutet aber leider nicht, dass alle afghanischen Ortskräfte tatsächlich aufgenommen werden – es gibt keinen Anspruch auf Aufnahme trotz Aufnahmezusage.
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