Antrag: Bericht über Entsorgung des Atommülls aus dem Forschungsreaktor München II

Die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente am FRM II stellt eine besondere Herausforderung dar, da dieses Material waffenfähig ist. In der Öffentlichkeit ist bisher über die Entsorgung wenig bekannt.

Foto CC0; ©slightly_different; pixabay.com

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag schriftlich und mündlich einen Bericht über den Fort- schritt bei der Entsorgungsplanung für die abgebrannten Brennelemente des Forschungsreaktors München II (FRM II) zu erstatten.

In diesem Bericht ist insbesondere darauf einzugehen,

  • welche konkreten Aktivitäten der Betreiber in den vergangenen 15 Jahren diesbezüglich unternommen hat;

  • was der jeweilige Sachstand in den jährlich zu erbringenden Nachweisen über die Konkretisierung und fortschreitende Planung des Konditionierungskonzepts war (bitte um getrennte Darstellung für jedes Jahr);

  •  welche finanziellen Mittel dafür bisher von wem aufgewendet wurden (bitte um getrennte Darstellung für jedes Jahr);

  • welche konkreten Aktivitäten unternommen wur- den um die angestrebte Konditionierung zu realisieren;

  •  in welcher Art und Weise der Betreiber als Verursacher des Atommülls seinen Pflichten zur Entsorgung nachgekommen ist;

  • für welchen Zeitpunkt der Betreiber die Realisierung der Konditionierung der abgebrannten Brennelemente plant.

Begründung:

In der 3. Teilerrichtungsgenehmigung für den FRM II wurden klare Anforderungen an den Betreiber gestellt, sich um die Entsorgung des Atommülls zu kümmern. Das vom Betreiber vorgelegte Entsorgungskonzept aus dem Jahr 2002 soll laut 3. Teilerrichtungsgenehmigung vom Arbeitskreis „Entsorgung von Forschungsreaktoren“ konkretisiert werden und in den jährlich zu erbringenden Nachweisen des Betreibers die Fortschritte entsprechend dargestellt werden.

Die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente am FRM II stellt eine besondere Herausforderung dar, da dieses Material weiterhin waffenfähig ist und damit sowohl Fragen der Proliferation wie der garantierten Unterkritikalität zu beantworten sind. Ziel ist es laut Genehmigungsbescheid, dass zum Zeitpunkt der Be- kanntgabe der Einlagerungsbedingungen für das Endlager eine Konditionierungsmöglichkeit technisch und praktisch zur Verfügung steht.

In der Öffentlichkeit ist bisher über die Entsorgung, insbesondere über die Konditionierung, des Atommülls des FRM II wenig bekannt.

Den Antrag lesen Sie hier

Den Verlauf des Antrags 17/21008 können Sie hier verfolgen 

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