Dringlichkeitsantrag: Gundremmingen und die Missstände in der bayerischen Atomaufsicht

Der Einsatz von ungeeigneten Brennelementen in deutschen Atomkraftwerken ist nicht hinnehmbar. Die Einhaltung technischer Vorschriften müssen von jedem Hersteller verlangt werden - insbesondere für eine Risikotechnologie wie die Atomkraft.

Foto CC0 ©: kahlhh;pixabay.com

Der Landtag wolle beschließen:

Angesichts der Tatsache, dass das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) offen- sichtlich den Einsatz von nicht spezifikationsgerechten Brennelementen bisher geduldet hat, wird die Staats- regierung aufgefordert,

  • dafür zu sorgen, dass umgehend in Gundremmin- gen wieder ein rechtmäßiger Zustand hergestellt wird und die nicht spezifikationsgerechten Brennstäbe bzw. Brennelemente aus dem Reaktor entfernt werden;
  • kurzfristig eine externe Untersuchung einzuleiten, inwieweit vom StMUV die Verwendung weiterer nicht spezifikationsgerechter Materialien und Bauteile in Gundremmingen wissentlich geduldet wurde oder noch wird, und darüber dem Landtag mündlich und schriftlich zu berichten;
  • zu erklären, ob bzw. welche Dienstvorgesetzte über die Duldung nicht spezifikationsgerechter Brennelemente in Gundremmingen seit wann informiert waren.

Begründung:

Der Einsatz von nicht spezifikationsgerechten Brennelementen in deutschen Atomkraftwerken unter den Augen einer Atomaufsichtsbehörde ist nach dem bisherigen Kenntnisstand ein einmaliger und kein hinnehmbarer Vorgang. Zu Recht muss die Einhaltung technischer Vorschriften von jedem Hersteller verlangt werden und dies insbesondere für eine Risikotechnologie wie die Atomkraft. Dies gilt umso mehr, wenn es um Materialien geht, die in der unmittelbaren Gefahrenzone, dem Reaktordruckbehälter, zum Einsatz kommen.

Das Verhalten der AKW-Betreiber und der bayerischen Atomaufsichtsbehörde sind nicht hinnehmbar. Die Verwendung von nicht geeigneten Bauteilen, beispielsweise bei einem Pkw-Motorblock unter den Augen des TÜV wäre nicht möglich. Erst recht darf dies nicht bei einem Atomkraftwerk erlaubt werden.

Deshalb geht es zunächst darum, in Gundremmingen für einen Zustand zu sorgen, in dem alle Vorschriften des Kerntechnischen Regelwerks in Deutschland eingehalten werden.

Dringend erforderlich ist aber auch eine Untersuchung der Arbeitsweise des zuständigen Referats der bayerischen Atomaufsicht im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Dieses Referat war in den vergangenen Jahren bei zahlreichen Vorkommnissen in Gundremmingen (z. B. ungewöhnliche Häufung von Brennelementeschäden, fahrlässige Auslösung einer Reaktorschnellabschaltung während einer Revision, jahrelange Nutzung von schadhafter Software, Absturz eines Brennelements) durch ein betreiberfreundliches Verhalten aufgefallen. Die Duldung eines unrechtmäßigen Zustands durch den Einsatz nicht geeigneter Brennelemente lässt deutliche Zweifel an der Arbeitsweise dieses Referats aufkommen.

Den Antrag lesen Sie hier

Den Verlauf des Antrags 17/19248 können Sie hier verfolgen 


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