Untätigkeit der Staatsregierung beim Schutz der Bevölkerung vor militärischem Fluglärm!

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Die mehr als schlampige Antwort von Staatssekretär Eck auf meine erneute schriftliche Anfrage nach Lärmschutzbereichen im Einzugsbereich des Stützpunktes Katterbach hat mich zu einer Beschwerde bei der Landtagspräsidentin veranlasst. Daraufhin wurde meine kleine Anfrage ans Plenum zumindest etwas besser beantwortet und mir wurde mitgeteilt, was genau geprüft wird. Hier mauert die Staatsregierung gewaltig, um das eigene Nichtstun zu verschleiern (siehe Anlage Schriftliche Anfrage 4.September 2017 und Anlage Anfrage zum Plenum 17.Oktober 2017).

Der Minister verwies darauf, dass nach § 4 Abs. 8 FluLärmG auch Lärmschutzbereiche festzulegen sind, wenn es der Schutz der Allgemeinheit erfordert. Dies wird nun für den Flugplatz Ansbach-Katterbach imme noch geprüft. Im Rahmen des Prüfverfahrens mussten zunächst umfangreiche Daten über den voraussichtlichen Flugbetrieb durch das Zentrum Luftoperation der Bundeswehr erfasst werden, welches die Daten über den Flugbetrieb für alle militärischen Flugplätze in Deutschland bereitstellt. Weshalb dieser Prozess dermaßen lange Zeit in Anspruch nimmt, kann ich nicht nachvollziehen und geht aus den Antworten auch nicht hervor. Der Prozess dauerte seit 2009 an. Die Bundeswehr hat laut Innenminister Herrmann nun das endgültige Datenerfassungssystem im Mai 2016 vorgelegt.

Die CSU Staatsregierung verschleppt das Verfahren nach meiner Meinung absichtlich, um nötigen, unbequemen und konfliktreichen Maßnahmen mit den amerikanischen Streitkräften aus dem Weg zu gehen. Diese Meidung des Konflikts mit den Amerikanern müssen seit Jahren die Anwohner ausbaden. Das ist für mich unverantwortlich.

Das Innenministerium hat, so die Antwort des Innenministeriums weiter, daraufhin gemeinsam mit dem Luftamt Nordbayern sowie externen Gutachtern und dem Umweltbundesamt eine Plausibilitätskontrolle der vorgelegten Unterlagen und Daten durchgeführt. Danach wurde eine Berechnung des Lärmschutzbereichs und kartographische

Darstellungen in Auftrag gegeben. Sobald die kartographischen Darstellungen vorliegen, ist eine Anhörung der betroffenen Gemeinden geplant, so das Ministerium.

Leider wurden erneut keinerlei Informationen preisgegeben, bis wann nun endlich die Festlegung von Lärmschutzbereichen erfolgt. Dazu werde ich jetzt einen Berichtsantrag einreichen. Dann muss die Staatsregierung Rede und Antwort stehen.

Die Aussagen des Innenministers bzgl. der regelmäßig tagenden Lärmschutzkommission sind für mich ein Hohn! Im Gegensatz zu anderen zivilen und militärischen Flughäfen tagt diese Kommission ohne Beteiligung der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Transparenz und Teilhabe der Betroffenen sind Fehlanzeige! Eine Verlegung des Anflugverfahrens zum Flugplatz, die Veränderung der Flugrouten und Einschränkungen des Nachtflugbetriebs“ ändern am eigentlichen Problem und an der mittlerweile unerträglichen Lärm-und Abgasbelastung nicht das Geringste. Die Probleme werden durch diese halbherzigen Maßnahmen nur verlagert und bringen den Anwohnern gar nichts!

Diese passiven Maßnahmen sind völlig ungeeignet zur Lösung des Konflikts. Form und Ausmaß der US-Stationierung sind einfach unvereinbar mit unserer Siedlungsstruktur. Wir brauchen zumindest ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und ein Überflugverbot von bewohntem Gebiet, und das möglichst schnell. Nur das wären hilfreiche Lärmschutzmaßnahmen.


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