Im Schlachthof Buckl in Wassertrüdingen stehen derzeit die Bänder weiter still. Doch von einer wirklichen Aufarbeitung des Skandals und strukturellen Konsequenzen sind wir noch weit entfernt. Und jetzt verdichtet sich der Verdacht, dass die zuständigen Behörden über Jahre hinweg entweder untätig waren. Das ist nicht hinnehmbar.
Ich habe bei der Staatsregierung eine detaillierte Anfrage zu den amtlichen Kontrollen gestellt. Die Antwort darauf ist erschütternd: Man könne die Anzahl der Kontrollen nicht auflisten, da „täglich Kontrollen im Sinne der Fleischschau“ stattgefunden hätten. Details wurden aber nicht angegeben. Das ist für mich eine Frechheit. Soll hier etwas unter den Teppich gekehrt werden? Wie können solch grausame Tierschutzverstöße geschehen bei täglichen Kontrollen? Diese Antwort ist nicht nur ausweichend, sie ist ein Affront gegenüber allen, die sich für Tierschutz einsetzen.
Noch brisanter ist: Das Umweltministerium hat Auskünfte zu unangekündigten Betriebskontrollen sowie zu festgestellten Mängeln komplett verweigert. Dabei ist klar geregelt: Nach EU-Verordnung 2017/625 müssen diese Informationen transparent gemacht und der Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich, auch online, zugänglich gemacht werden. Doch auf den Seiten der bayerischen Kontrollbehörden findet sich kein einziges Wort zu den Vorgängen im Schlachthof Wassertrüdingen. Auch auf meine gezielte Nachfrage hin blieb das Ministerium die Antwort schuldig.
Ich frage mich: Wurden hier unangekündigte Betriebskontrollen über Jahre hinweg gar nicht durchgeführt? Oder wurden sie durchgeführt, aber Missstände ignoriert oder vertuscht? Von Umweltminister Glauber ist öffentlich nichts zu hören, von Landwirtschaftsministerin Kaniber nur die Aufforderung, den Betrieb so schnell wieder möglich in Betrieb zu nehmne. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es der Staatsregierung vor allem darum geht, den Schlachthof möglichst schnell wieder hochzufahren – koste es, was es wolle. Doch vier Entlassungen und ein „Weiter so“ mit derselben Schlachtanlage und Geschäftsführung, die hier die Augen verschloss angesichts der Tierschutzverstöße, sind für mich keine Lösung, sondern ein weiteres Kapitel dieses Skandals.
Wir brauchen endlich eine konsequente Umsetzung des Tierschutzes - so, wie es auch unsere bayerische Verfassung vorgibt: „Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt.“ (Art. 141 BV) Der Fall Buckl ist ein eklatanter Verstoß gegen diese Grundwerte. Es darf nicht sein, dass wirtschaftliche Interessen über das Leid von Tieren gestellt werden.
Ich werde hier nicht locker lassen. Ich fordere vollständige Transparenz, lückenlose Aufklärung und echte Konsequenzen, im Sinne des Tierschutzes und der Rechtsstaatlichkeit. MIt meinem Kollegen Paul Knoblach plane ich eine grössere Veranstaltung in Wassertrüdingen, bei der wir die Kontrollbehörden einladen. Und bei der wir Maßnahmen einfordern, damit so etwas nie mehr passiert!. Ob im Landkreis Ansbach oder darüber hinaus: es darf keinen Platz mehr für Tierschutzverstöße geben.
Meine Anfrage zum Plenum hier:
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