CSU-Aufweichung im Bauplanungsrecht trifft auf erbitterten Widerstand der Grünen.
Still und heimlich mogelt uns die CSU eine Änderung im Baugesetzbuch unter, die dem Flächenfraß auch in Bayern Tür und Tor öffnet. Deshalb haben wir einen Dringlichkeitsantrag für die Plenarsitzung am 9.2.17 gestellt.
Baugesetzbuch §13b
Auf Antrag der CSU-Regierung wurde in der Gesetzesnovelle der neue Paragraf 13b eingefügt, nach dem alle Gemeinden in Deutschland künftig am Außenrand eines jeden Ortsteils ein Hektar Bauland im Hauruckverfahren ausweisen könnten.
Eigentlich sollte diese Gesetzesnovelle die Innenentwicklung von Orten stärken – durch die CSU wird dieses Ziel zur Farce. Durch den Paragrafen 13b wird die Intention des Paragrafen 13a völlig konterkariert. Der darin enthaltene neue Baugebietstyp „Urbanes Wohnen“ ist ein wirksames Instrument, um die Innenentwicklung zu stärken und deren großes Potential auszuschöpfen.
Statt neuer Spielräume für den dringend benötigten Wohnungsbau und einem abgestimmten Miteinander von Wohn-, Gewerbenutzung und Kultureinrichtungen, betreibt die CSU-Regierung Raubbau an Natur und Landschaft.
Zur Verdeutlichung ein Rechenbeispiel:
Die Gemeinde Tittmoning hat 121 Ortsteile und dürfte demnach 121 Hektar durch ein beschleunigtes Bauleitverfahren ausweisen! Für ländliche Gemeinden mit vielen Ortsteilen ist das ein Flächenfraß-Supergau.
Wir fordern den unsäglichen Paragrafen 13b ersatzlos zu streichen.
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