Mehr Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnisse für Flüchtlinge

Das ist fast nicht zu glauben: Junge integrierte Menschen werden nach Abschluss ihrer zweijährigen Berufsschulausbildung wieder in ihre Unterkünfte zurückgeschickt und zum Nichtstun verurteilt - obwohl ihre Arbeitskraft dringend gebraucht wird. Deshalb habe ich eine Resolution für eine liberale Praxis bei der Vergabe von Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnissen für Flüchtlinge im Kreistag Ansbach eingereicht.

Nach der Ausbildung die Sackgasse? Foto CC0 © CopyrightFreePictures; pixabay.com

An den staatlichen Berufsschulen in Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg, für die der Landkreis Ansbach der Sachaufwandsträger ist, bestehen derzeit 14 Berufsintegrationsvorklassen und Berufsintegrationsklassen. Im Juli 2018 werden ca. 110 Schülerinnen und Schüler das Schuljahr in einer Berufsintegrationsklasse beenden. Viele von ihnen werden jedoch nach den zwei Schuljahren keine Ausbildungserlaubnis vom Ausländeramt erhalten und sie werden auf ein teilweises jahrelanges Wartegleis geschoben. Den abgelehnten Antragstellern wird entweder keine „gute Bleibeperspektive“ attestiert oder es fehlt ein behördliches Dokument, um die Identität restlos zu klären. Diese Situation ist beispielhaft für viele Landkreise in Bayern.

Mir geht es vor allem darum, bestehende Hürden und Verbote bei der Vergabe von Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnissen abzubauen.

Ich möchte, dass die von den Kammern und Wirtschaftsverbänden geforderte 3+2-Regelung für Rechts- und Planungssicherheit während einer Ausbildung und einer anschließenden Beschäftigung überall einheitlich, transparent und unbürokratisch angewendet wird. Unsere Ausländerbehörden haben einen großen Ermessensspielraum, und den gilt es zu nutzen. 

Viele Unternehmen und Betriebe in unserem Landkreis suchen dringend Auszubildende und Arbeitskräfte. Ich kenne persönlich viele Einzelfälle, bei denen jungen Menschen die Ausbildungsgenehmigung nicht erteilt wird, obwohl alle Identitätspapiere vorliegen und sie eine Lehrstelle gefunden haben. Grund laut Behörde ist die mangelnde Bleibeperspektive.

Und so werden diese jungen Menschen nach Abschluss ihrer zweijährigen Berufsschulausbildung wieder in ihre Unterkünfte zurückgeschickt und zum Nichtstun verurteilt. Obwohl die Altenpflegerin, der Koch, der Schreier dringend gebraucht würden. Das darf doch nicht wahr sein!

Deshalb habe ich eine Resolution verfasst, die auf der nächsten Kreistagssitzung verabschiedet werden soll und für eine liberale Praxis bei der Vergabe von Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnissen für Flüchtlinge eintritt. 

→ Die Resolution können Sie hier nachlesen

→ Siehe dazu auch einen Antrag der Landtags-Grünen: "Ausbildung muss Vorrang vor Abschiebung haben"


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