Leipziger Urteil bestätigt das Recht auf saubere Luft.

Mögliche Fahrverbote sind die Quittung für das Nichtstun der Bundesregierung. Die Nachrüstung muss jetzt auf Kosten der Konzerne durchgesetzt werden!

© Foto: Grüne-Fraktion-Bayern
Quelle: https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen

Heute hat das Bundeverwaltungsgericht in Leipzig ein wichtiges Urteil gefällt. Die Kommunen können eigenständig Fahrverbote und andere Maßnahmen ergreifen um die Vorgaben im Luftreinhalteplan zu erfüllen. Das Recht auf saubere Luft steht ganz oben. Ein „Weiter so“ ist nicht mehr möglich. 

An hunderten Stellen in Bayern und an tausenden in Deutschland wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht eingehalten. Nur an wenigen dieser „hot spots“ stehen Messstationen. Es ist also dringender Handlungsbedarf. „Eine bundeseinheitliche blaue Plakette wäre die bessere Lösung, denn von einem chaotischen Flickenteppich mit lokalen Fahrverboten für Diesel hat niemand etwas – die Lösung wird immer eine Hardware-Umrüstung der Diesel-PKW sein, damit sie die Euro 6d Werte einhalten. Der Vize-Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, Herr Hülsdonk, sagt klar, dass 95% der betroffenen Autos umgerüstet werden können. Die Hersteller haben nur kein Interesse. Aber dann muss die Bundesregierung ihren Schmusekurs hier endlich aufgeben und eine Hardware-Umrüstung von den Automobilkonzernen einfordern.

Was heißt das für die Situation vor Ort? Wir haben mit der LÜB Station in Ansbach eine verkehrsnahe Messstation für ganz Westmittelfranken. Diese steht an der Residenzstraße, einem „hot spot“ und hat in den letzten Jahren die Jahresgrenzwerte von 40 Mikrogramm eingehalten. Zwar meist nur knapp, aber doch eingehalten. Verbesserungen sind leider auch nicht zu sehen. Die Werte von 2007 – 2016 sind nahezu identisch. Auch wurde in der einjährigen mobilen Messung durch das LFU im Jahr 2007 und 2008 eine Überschreitung des NO2 Meßwertes am Herrieder Tor von 40 mg/m3 festgestellt. Dies zeigt, dass auch im Stadtgebiet sehr hohe Werte auftreten. Die Messstation hat damals den Wert eingehalten.

In Ansbach drohen keine Fahrverbote, wenn der Grenzwert von 40 mg/m3 beibehalten wird. Welche Auswirkungen wird das Urteil von Leipzig also für uns haben?

Aus meiner Sicht werden die Konsequenzen positiv sein. Da die Diesel-PKWs auch in Ansbach einen Anteil von rund 40% der gesamten Stickstoffemissionen haben und eine Umrüstung mittels Einbau eines Harnstofftankes 90% der Stickstoffemissionen reduziert, so kann für die Luftreinhaltung bei einer konsquenten Nachrüstung sehr viel erreicht werden. Die Luft würde sauberer. Rund 1/3 der Stickoxide können vermieden werden. Das ist wirklich viel. Denn es muss klar sein: Der Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm stellt einen Maximalwert dar, der nicht überschritten werden darf. Aber auch unter diesem Grenzwert sind Stickoxide gesundheitsschädlich. Auch in Konzentrationen von 10 Mikrogramm. Wenn wir also über die Hardware-Umrüstung – angeschoben durch die blaue Plakette - eine Verbesserung der PKW-Diesel-Flotte in Deutschland erreichen, so profitieren nicht nur die Menschen, die an den hot spots leben (müssen), sondern auch wir in den ländlichen Bereichen. Überall würden die Stickoxid-Immissionen deutlich gesenkt. Das ist mehr als der Ansbacher Luftreinhalteplan mit seinen 24 aufgezählten Maßnahmen je erreicht hat und wohl je erreichen wird. Das wäre wirklich ein großer Schritt hin zu sauberer Luft, mehr Lebensqualität und besserer Gesundheit. Für uns alle, denn auch beispielsweise im Inneren eines jeden Autos, wo die Konzentration gleich hoch ist wie außerhalb, würde so die Luft deutlich sauberer. Jetzt gilt es also echte Umrüstung von den Automobilherstellern einzufordern!

Langzeitverläufe für Stickstoffdioxid (NO2) siehe Grafik

Quelle Grafik: www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/auswertungen/langzeitverlaeufe/doc/no2_langzeit.pdf

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