Kinderstation am Klinikum Ansbach - wir kämpfen für den Erhalt

Im Jahr 2027 bietet sich eine Möglichkeit die Kinderstation noch weiter zu betreiben - diese soll genutzt werden. Die Staatsregierung muss eine Krankenhausplanung machen, bei der ländliche Räume auch gut versorgt sind.

ANregiomed Klinikumstandort Ansbach Foto:Raphael Rother

In einer umfassenden schriftlichen Anfrage habe ich die aktuelle Situation der stationären, ambulanten und notfallmedizinischen Versorgung in Westmittelfranken abgefragt. Im ambulaten und bei der Notfallversorgung sind wir gut aufgestellt. Bei der stationären Versorgung würde der Wegfall der Station Wald im Klinikum Ansbach eine Lücke entstehen lassen. Hier kommt dem bayerischen Gesundheitsministerium eine besondere Aufgabe zu: Gleichwertige Lebensbedingungen zu wahren, wie es die bayerische Verfassung vorsieht.

Deshalb habe ich mich mit Kollegin Barbara Fuchs und dem Fachabgeordneten für Gesundheit und Pflege Andreas Hanna-Krahl an die bayerischen Gesundheitsministerin Gerlach mit einer Schriftlichen Anfrage gewandt. 

Gleichzeitig habe ich am 6. Juli bereits einen Brief an die Gesundheitsministerin Gerlach geschrieben und sie aufgefordert, dass der Freistaat Bayern das Instrument der Krankenhausplanung, als das zentrale Steuerungsinstrument nutzen soll, um eine gute, regionale Versorgung in den Gebieten Pädiatrie und Geburtshilfe sicherzustellen. Inzwischen hat die Ministerin geantwortet, die Antwort sowohl auf die Schriftliche Anfrage, als auch auf meinen Brief ist ernüchternd.

Mein Fazit aus dem 13 seitigen Anfrage: Der Mangel an einer stationären Versorgung für Kinder wird mit der Schließung der Kinderstaion Wald in Ansbach eintreten. Die nächsten Kinderkliniken liegen alle im Ballungsraum und sind für den überwiegenden Teil der westmfr. Bevölkerung in 45 Minuten nicht zu erreichen – im Gegensatz zu Aussage Staatsregierung.

Trotz dieser Tatsache verweigert sich die Staatsregierung aktiv einzugreifen. Eine Zuweisung von Leistungsgruppen ist nicht geplant. Kleine Kinderstationen ohne eine Station für Frühgeburten sind jedoch defizitär und so wird zukünftig niemand im ländlichen Raum diese beantragen. 

Von einer guten Krankenhausplanung erwarten wir aber, dass sie einen Überblick hat und ggf. aktiv Maßnahmen bei einer Unterversorgung ergreift. Diese Unterversorgung im Bereich der stationären, pädiatrischen Versorgung in Westmittelfranken sehe ich als gegeben an und fordere die Staatsregierung auf hier tätig zu werden.

Für das Jahr 2027, welches ein sog. Erlösfreies Jahr ist und noch keine Zuweisung von Leistungsgruppen notwendig ist, ist eine Übergangslösung mit einer Kinderklinik zu suchen und finanziell zu unterstützen. So kann Zeit für eine längerfristige Lösung gefunden werden. 

Details aus der Anfrage: 

1. Erreichbarkeit einer Kinderstation ist schwer – Aussage Staatsregierung mit 45 PKW minuten ist falsch

Die 5 stationäre Kinderstationen in Mittelfranken sind ausschließlich im Ballungsraum bzw. im Nürnberger Land zu finden. Entfernung zu Westmittelfranken sehr gross. Antwort auf Frage 4 b zur Beurteilung der stionären Versorgung in den drei Landkreisen in WMfr ist mehr als fraglich: Leistungsgruppen 15 Allg. Kinder- und Jugendchirurgie und 46 Allg. Kinder und Jugendmedizinwurden nicht beantragt. In den angrenzenden kreisfreien Städten Nürnberg, Fürth, Schwabach und Erlangen und im Landkreis Nürnberger Land gibt es ins. 5 mittelfränk. KH Standorte, die diese Leistungsgruppen beantragt haben. Hierdurch ist gewährleistet, dass eine Versorgung mit stationären pädiatrischen Angeboten für den weit überwiegenden Teil der westmittelfränkischen Bevölkerung innerhalb von 45 PKW Fahrminuten erreichbar ist.

Falsch: selbst Ansbach – Cnopsche Kinderklinik sind 50 min. Aus westlichen Bereichen noch länger. 

2.        Tür ist noch offen – Fortsetzung 2017 möglich
2027 ist noch erlösneutral. Das heisst es könnte eine Leistung angeboten und abgerechnet werden, auch wenn keine Leistungsgruppe angemeldet wurde. Die Vergabe einer Leistungsgruppe hat höhere Voraussetzungen - so sind 3 Ärzte nötig.. 2027 ist die Hürde noch nicht so groß – dies gilt es tz nutzen und Zeit gewinnen für eine längerfristige Lösung.

Antwort auf Frage 1b) …Allerdings ist im er-lösneutralen Jahr 2027 die Zuteilung von pädiatrischen Leistungsgruppen (noch) keine zwingende Voraussetzung für die Vorhaltung eines pädiatri-schen Angebots im Jahr 2027…

Das Gesundheitsministerium hat bisher viel zu weinig getan: 1b) I...n den kommenden Monaten sind Gespräche mit potenziellen Beteiligten geplant, um etwaige Möglichkeiten zum Erhalt der pädiatrischen Versorgung in der Region zu erörtern. 

Und dieser Satz heisst wohl soviel wie "Kinderstation brauchen wir nicht aus Sicht Ministerium": 1b) Zudem ist davon auszugehen, dass auch künftig die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu wesentlichen Teilen innerhalb der regulären Strukturen und außerhalb von pädiatrischen Leitungsgruppen erfolgt. 

3.        Kinderstation Wald ist einzige pädiatrische Station in Westmittelfranken

4a) Bezogen auf die genannten Landkreise besteht nur im Landkreis Ansbach die Außenstelle der Klinik Hallerwiese – Cnopfsche Kinderklinik mit pädiatri-schem Leistungsangebot.

 

4.        Staatsregierung unternimmt wenig bis nichts – viel bla bla von Ministerin Gerlach

Antwort auf Frage 6a) macht deutlich, dass Staatsregierung trotz der Tatsache, dass in ganz Westmittelfranken mit der Kinderklinik in Ansbach, die letzte Klinik schließen würde, wenig aktiv machen will: Empfehlungen, Leitplanken, aufmerksames Verfolgen. Eine aktive Zuweisung wird nicht erfolgen. Was ist eine Krankenhausplanung wert, wenn bei einem festgestelltem Mangel kein akiver Eingriff erfolgt?

FRage 6a) Mit welchen Maßnahmen wird sich Staatsregierung für die wohnortnahe Erreichbarkeit einer guten kinderärztlichen stationären Versorgung in dieser Region derzeit und in der Zukunft einsetzen? 

Antwort: Eine flächendeckende und hochwertige stationäre pädiatrische Versorgung ist Aufgabe und Ziel der bayerischen Krankenhausplanung. Insofern ver-folgt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Präven-tion (StMGP) als Krankenhausplanungsbehörde etwaige Entwicklungen, die Einfluss auf die pädiatrische Versorgung nehmen könnten, aufmerksam und ergreift ggf. geeignete Maßnahmen. Dies gilt auch mit Blick auf die Ent-wicklung um die Außenstelle der Klinik Hallerwiese – Cnopfsche Kinderkli-nik in Ansbach. 

Zudem sehen die im Rahmen des „7-Punkte-Plans“ veröffentlichten „Leit-planken“ zu notwendigen Leistungsangeboten detaillierte Empfehlungen an Krankenhausträger und sicherstellungsverpflichtete Kommunen vor, um in besonders sensiblen Bereichen wie der Pädiatrie auch künftig eine flächen-deckende Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu erhalten. 

b) Zieht die bayerische Staatsregierung in Betracht, Klinikunternehmen die Leistungsgruppe Pädiatrie zu zuweisen, obwohl diese keine Leistungs-gruppe beantragt haben, um die bedarfsgerechte stationäre Versorgung in der Pädiatrie in dieser Region sicherzustellen? 

Nein. Eine Zuteilung der Leistungsgruppen erfolgt nur nach Antragstellung der Krankenhausträger unter Beachtung der Struktur- und Qualitätsvorga-ben des KHVVG und des KHAG. In Bayern liegt die Sicherstellungspflicht für die Krankenhausversorgung bei den Landkreisen und kreisfreien Städ-ten, die ggf. zur Schaffung erforderlicher weiterer Angebote aufzufordern wären. Im Antragsprozess zu den Leistungsgruppen ist die Krankenhaus-planungsbehörde daher bereits mit einzelnen Krankenhäusern in Dialog ge-treten und hat zahlreiche Varianten erörtert, welche Leistungsangebote in den Regionen aus krankenhausplanerischer Sicht sinnvollerweise vorge-halten werden sollten.

 

 

Schriftliche Anfrage an Staatsregierung | Brief an StMin Gerlach | Antwort von StMi Gerlach

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