Gute Nachricht: Ärztin aus Kasachstan darf zurück nach Dinkelsbühl

Eine Ärztin aus Kasachstan darf mit ihren drei Kindern zurück nach Dinkelsbühl kommen und endlich dortbleiben. Sie wurde in einer Arztpraxis sehnlichst erwartet. Dies alles gelang nur dank des großartigen persönlichen und finanziellen Engagements des Helferkreises Dinkelsbühl und weiterer Unterstützender. Auch ich habe mich für die Familie eingesetzt. Ein großer Wermutstropfen: Leider darf der Vater bisher nicht zurückkommen.

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Der Fall einer kasachischen Familie in Dinkelsbühl ist derzeit einer unter vielen 

Der Familienvater kam 2021 mit den Behörden seines Landes in Konflikt und floh nach Polen. Sein Asylgesuch wurde während der Pandemie als Online-Anhörung in Polen verhandelt und dort abgelehnt. Er floh nach Deutschland, stellte erneut einen Asylantrag und holte seine Familie nach. Aber: Das Asylgesuch der Familie war damit von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Für den Vater ist Polen zuständig. Dem Rest der Familie, Ehefrau und drei Kindern, drohte nach Auffassung der deutschen Justiz keine Verfolgung – mit der Folge, dass sie wieder zurück nach Kasachstan sollten. Die Familie wohnt in Dinkelsbühl, wo sie viele Unterstützer*innen hat. Auch ich habe noch versucht zu helfen, so gut ich konnte.  

Die Mutter Nazgul Z. ist Kinderärztin. In ihrer Heimat hat sie zuletzt in einer privaten Reha-Klinik gearbeitet und sich in diesem Bereich fortgebildet. Der Vater ist Informatiker, die Kinder sind gut integriert in Schule und Vereinen. Zuerst schickten die Behörden den Vater zurück nach Polen, er wurde von dort nach Kasachstan abgeschoben, dann sollten Mutter und Kinder zurück nach Kasachstan ausgeflogen werden – eine Familie wurde auseinandergerissen und Menschen, die hier dringend gebraucht werden, sollten zurückgeschickt werden.  

Warum konnte Nazgul Z. nicht direkt als Ärztin arbeiten? Ein unmittelbarer „Spurwechsel“ vom Asylverfahren in eine Beschäftigung ist nicht möglich: Zuerst muss Deutsch bis zum Niveau C1 Fachsprache gelernt, die Sprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt, sich dann um die Berufsanerkennung bemüht und zuletzt eine Stelle gefunden werden. Auch Nazgul Z. habe Deutschkurse besucht. Es sei aber absehbar gewesen, dass sie den Weg bis zur Anerkennung als Ärztin innerhalb der Dauer ihres Asylverfahrens nicht schaffen könne. Deshalb habe sie sich um eine Pflegeausbildung beworben – was ihr von den Behörden später vorgeworfen wurde. Im Schreiben des Ministeriums wird aber noch ein anderer Weg aufgezeigt: Der Ärztin stehe es frei, auszureisen und aus dem Heimatland ein Arbeitsvisum zu beantragen. Für die Familie aus Kasachstan war dieser Weg aber zunächst unvorstellbar. Ein solches Visum müssten sie in der Deutschen Botschaft in Kasachstan beantragen. Der Vater aber meidet das Land aus Furcht vor Verfolgung. Die Mutter wiederum muss hierfür allein ein Einkommen nachweisen, mit dem sie sich und die Kinder ernähren kann. Als Ärztin wäre das möglich, aber es fehlt ihr noch das dafür nötige Deutschniveau. Ein Teufelskreis. Deshalb starteten die Unterstützer*innen eine Petition für die Familie im Landtag, die leider abgelehnt wurde. Sie hatten, auch mit Anrufung der Härtefallkommission gehofft, dass das der Familie vielleicht etwas Zeit verschaffen würde, in der die Mutter eine Anerkennung als Ärztin erreichen könnte. Deshalb blieb letztlich keine andere Möglichkeit als die der freiwilligen Ausreise.  

Nach monatelanger Bearbeitung der entsprechenden Visa konnten Mutter und Kinder tatsächlich kürzlich wieder einreisen – auch dank großzügiger finanzieller Unterstützung von Menschen in Dinkelsbühl. Ein vorerst positives Ende für Mutter und Kinder, das Glück wäre aber erst mit der Einreisemöglichkeit für den Vater vollkommen. Und danach sieht es leider nicht aus. 

 


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