Für Geflüchtete aus der Ukraine, die seit dem 01.04.2025 nach Deutschland gekommen sind, setzt die Regierung das gerade um. Warum ich das falsch finde:
Insgesamt halten sich in Bayern 192 100 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf und immer mehr von ihnen arbeiten. Ungefähr 59.000 Ukrainer*innen haben in Bayern eine Beschäftigung, eine wachsende Zahl von ihnen sozialversicherungspflichtig(Stand 07/2025).Dass die Beschäftigungszahl unter ukrainischen Geflüchteten steigt, belegt auch eine Erhebung der Agentur für Arbeit, die unserer Landtagsfraktion im November vorgestellt wurde(siehe Seite 25 der Präsentation der Agentur für Arbeit). In diesem Vortrag wurde von Dr. Schmitz auch generell die Bedeutung von Zuwanderung für den Arbeitsmarkt betont.
Auffallend ist der hohe Anteil von Frauen und Kindern: 111.780 Frauen und 80.162 Männer leben derzeit in Bayern, hiervon sind ca. 28 % minderjährig. Zwei Drittel der ukrainischen Staatsangehörigen in Bayern sind damit Frauen und Minderjährige und hinsichtlich der Aufnahme einer Arbeit durch die Frauen muss berücksichtigt werden, dass hier zu einem Großteil Sorgearbeit geleistet wird.
85.590 Ukrainer*innen erhalten nach Auskunft der Staatsregierung derzeit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, also Bürgergeld, wobei die Statistik nicht zwischen Kriegsflüchtlingen und anderen ukrainischen Staatsangehörigen unterscheidet.
Wenn, wie Markus Söder im August forderte, allen ukrainischen Geflüchteten das Bürgergeld gestrichen und dafür Asylbewerberleistungen gewährt würden, hätte das Nachteile: Da für das Bürgergeld der Bund und die Jobcenter zuständig sind, für die Asylbewerberleistungen aber die Kommunen, würde dies zum einen zu einer Mehrbelastung der Kommunen führen. Zum anderen haben die für die Auszahlung des Bürgergelds zuständigen Jobcenter die Menschen auch im Blick hinsichtlich potenzieller Beschäftigungsmöglichkeiten. Dies fiele dann weg.
Die Menschen, die vor Putins Angriffskrieg aus der Ukraine fliehen mussten, verdienen unsere Solidarität und unsere Unterstützung bei ihrer Integration.
Dieser Vorschlag von Markus Söder hatte auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden und wird derzeit für alle Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, von der Regierung umgesetzt – ein entsprechender Kabinettsbeschluss vom 19.11.2025 liegt vor. Dies halte ich nicht nur aus den oben bereits genannten Gründen für falsch: Zusätzlich wird es mit der Vermittlung von Sprach- und Integrationskursen oder Qualifizierungsmaßnahmen schwieriger werden und das ganze Vorhaben wird wohl auch keine Einsparungen bringen. Damit ist das ganze vermutlich bloße Kosmetik für den Bundeskanzler, der in der Debatte um Geflüchtete punkten will!Das ist armselig.
Weitere Artikel und Informationen zum Thema:
Anfrage zum Plenum (AzP) Gülseren Demirel vom 27.10.2025 (Antwort vom 29.10.2025)
Bericht Bay. Staatszeitung vom 05.11.2025
Präsentation der Regionaldirektion Bayern Agentur für Arbeit
Ministerpräsident Söder zu Streichung von Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete
Zu Kabinettsbeschluss vom 19.11.2025, Geflücheten, die nach dem 01.04.2025 nach Deutschland kamen, kein Bürgergeld mehr zu gewähren. Correktiv-Bericht




