Fachanhörung zur EEG und Netzpakt im bayerischen Landtag

Auf unsere Initiative hin, fand eine Expert*innen Anhörung im Wirtschaftsausschuss statt mit dem Thema Auswirkungen EEG und Netzpaket auf Bayern. Für mich war eine besondere Erkenntnis, dass sich die geladenen Expert*innen in einem Punkt sehr einig waren: die Vorhaben von Frau Reiche und der Bundesregierung gefährden das Gelingen der Energiewende mit sehr negativen Auswirkungen – auch auf Bayern. Risiken werden zudem einseitig auf die Anlagenbetreiber verlagert.

Maximilianeum, München Foto:Waltraud Gruber

Mein Fazit ist deshalb: Sollten die zentralen Bausteine des EEG 27 und des Netzpakets mit der Kappung der Förderungen für kleine PV Anlagen, der Verschiebung vieler Risiken auf die Anlagenbetreiber und dem Redispatchvorbehalt so umgesetzt werden, ist ein starker Rückgang des Ausbaus erneuerbarer Energien zu erwarten. Eine Verteuerung des Stroms, eine stärkere Abhängigkeit von fossilen Importen und ein Einbruch bei den Arbeitsplätzen wären die Folge. Die Unsicherheiten betreffen alle Branchen: von Wind über PV bis zu Biogas. Reformen sind nötig, da wir in Stufe 2 der Energiewende eingetreten sind. Die Art der Maßnahmen und ihre Reihenfolge passen aber nicht. Deshalb müssen sie dringend geändert werden. Ich freue mich, dass bei der Anhörung eine große Einigkeit in den diesen Grundaussagen bestand, auch wenn in den komplexen Details oft unterschiedliche Punkte betont wurden. Denn diese Kritik am EEG und Netzpaket ist auch meine Kritik: Frau Reiche und die Bundesregierung legen die Axt an die Energiewende.  Sie operieren am offenen Herzen der Energiewende und riskieren bewusst oder unbewusst ihr Scheitern.

Anmerkung: Die Fraktion der AFD hat ebenfalls einen Experten mit Thomas Mock von der Bundesinitiative Vernunftkraft benannt. Er lehnt die Energiewende komplett ab und stand bei seinen Bewertungen allein. Seine Stellungnahme ist unten ebenfalls erwähnt und verlinkt.

Die einzelnen Aussagen im Detail:

Prof. Dr. Claudia Kemfert (Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt - Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW Berlin): Die zentrale Frage für Sie ist, inwieweit Kosten tatsächlich gesenkt werden oder nur verlagert werden. Sie stellt klar fest, dass die Energiewende in eine neue Phase eingetreten ist und wir die erneuerbaren Energien mit den Speichern und den Netzen besser zusammen denken müssen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen von Frau Reiche und der Bundesregierung sieht sie aber sehr kritisch. Der Redispatch-Vorbehalt, der es den Netzbetreibern ermöglicht bei einer Stromabregelung von 5% Netzengpassgebiete auszuweisen und in diesen dann für 6 Jahre keine Ausgleichszahlungen bei Abregelungen mehr bezahlen zu müssen, beseitigt keinen Engpass. Er verlagert nur das Risiko auf die Anlagenbetreiber. Diese müssen dann jedoch bei den Investitionen in neue Solarparks oder Windkraftanlagen, bei denen es schnell und mehrere Millionen Euro geht, höre Eigenkapitalquoten mitbringen und das aufgenommene Fremdkapital von der Bank wird zu höheren Zinsen vergeben, denn die Banken werden sich gegen die höheren Erlösrisiken absichern. Dies führt zwangsläufig zu höheren Ausschreibungspreisen und wird den Strompreis verteuern. Deshalb sieht sie, dass die Maßnahme die von Frau Reiche als Strompreissenkungsmaßnahme gedacht sind, am Ende den Strompreis verteuern werden und die Energiewende insgesamt ausbremsen wird. Ihre zentrale Botschaft ist hier, das Netzengpässe nicht länger bewirtschaftet werden dürfen, sondern schnellstmöglich beseitigt werden müssen. Wenn die Netzbetreiber jetzt aber 6 Jahre Zeit haben und danach nochmals eine Verlängerung bewirken können dann wird dies den Netzausbau massiv verlangsamen und so den Ausbau der erneuerbaren Energien ausbremsen. Wichtig wäre eine deutlich höhere Transparenz, wo noch Netzkapazitäten zur Verfügung stehen. Sie spricht sich für sog. Kapazitätskarten aus, aus denen dies ersichtlich ist.

Für Bayern sieht sie den Ausbau der Windkraft als besonders wichtig an. 1,8 Milliarden Euro könnten jährlich eingespart werden, wenn 10 Gigawatt Leistung im Süden bei Windkraftanlagen installiert werden in den nächsten Jahren. Auch dieses Beispiel zeigt das allein Stromerzeugungskosten nicht getrennt betrachtet werden dürfen sondern immer das Gesamtsystem. Eine Südausschreibung für Windkraft wäre deshalb sehr gut.

Im Photovoltaikbereich wird die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen kleiner 25 kWP dazu führen dass die Verunsicherung stark steigt. Die Hausbesitzer wissen zukünftig nicht mehr, wem sie ihren überschüssigen Strom liefern können und unter welchen Bedingungen. Die Einfachheit wäre somit weg. Eine Direktvermarktung von kleinen Strommengen ist bisher in Deutschland noch nicht etabliert und so schließt sie dass die Reihenfolge der Gesetzesmaßnahmen einfach hier nicht stimmt. Zuerst muss der Smart Meter Rollout gelingen und die Direktvermarktung etabliert werden. Dann kann auch eine Vermarktung von kleinen überschüssigen Strommengen gelingen. Marktintegration ja, aber nicht nur Risikoverlagerung.

Ihre Stellungnahme hat 12 Seiten und fasst die wesentlichen Punkte sehr gut zusammen. Ich freue mich sehr, dass wir sie als Expertin gewinnen konnten.

Frau Dr. Ariane Lubberger (Geschäftsstellenleiterin, Landesverband Erneuerbare Energien Bayern, LEE Bayern): In Bayern ist nach 10 Jahren des Ausbaustopps bei der Windkraft durch die 10 h Regelung nun wieder ein Ausbau feststellbar. Die Genehmigungen sind da. Aber nun gibt es andere Hürden. Der Preis des höchsten Zuschlags bei den Ausschreibungen im Jahr 2026 lag zwischen 4,7 und 5,0 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen im Süden können bei diesen Preisen nicht wirtschaftlich arbeiten. Trotzdem würden Sie für das Gesamtsystem, auch wenn Sie etwas höhere Preise brauchen, insgesamt den Strompreis senken, da Redispatchkosten in Höhe von 1,8 Milliarden eingespart werden könnten durch mehr Windkraft im Süden - und dies jedes Jahr. Eine Südquote beziehungsweise ein Südsegment im Bereich Windkraft ist deshalb eine zentrale Forderung des Landesverbands Erneuerbarer Energien. Auch andere Punkte im geplanten EEG versteht Frau Lubberger nicht: weshalb wird eine pauschale Wirkleistungsbegrenzung eingeführt?
Bei den kleinen Dachanlagen sieht sie ebenfalls massive Unsicherheiten, die den Ausbau stark bremsen werden. Die Abregelung direkt am Wechselrichter erzürnt alle Betreiber. Sie können den Solarstrom nicht selbst nutzen oder einspeichern. Es wird von Katharina Reiche gefordert, dass die EE erwachsen werden müssen. Dann müssen sie auch laufen lernen, d.h. man muss mit dem Strom handeln dürfen (selbst nutzen, speichern und später verbrauchen oder einspeisen…). Das ist bisher nicht erlaubt. Hier würde das Gartenzaunprinzip helfen. Mehr zum Gartenzaunprinzip weiter unten unter Stellungnahme Bayernwerk, Kiessling.

Bei Biogas reichen die geplanten Ausschreibungsmengen nicht, um diese wichtigen Anlagen, die eine hohe Flexibilität bieten, weiter zu halten.

Über 700000 Arbeitsplätze könnten durch einen guten Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland entstehen. Nach Einschätzung vieler Experten besteht jedoch die Gefahr das hier dieser Ausbau an Arbeitsplötzen deutlich geringer ausfällt, sollten die Reformen so umgesetzt werden.

Prof. Dr. Thorsten Müller (Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht): die internationale Entwicklung zeigt eine enormen Ausbau von Sonne und Wind. In nahezu allen Ländern findet dieser sehr beschleunigt statt.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind die Kapitalkosten entscheidend. Diese sind wiederum abhängig von den jeweiligen Risiken der Investition. Das EEG 2027 und das Netzpaket wird jedoch bei der Umsetzung erhebliche Risiken verursachen. Das kann nicht das Ziel des Gesetzes sein. Eine räumliche Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist prinzipiell notwendig. Diese läuft nach seiner Einschätzung durch die geplanten Maßnahmen aber leer - ein gezielter Netzausbau mit klaren Maßnahmen wäre hier deutlich besser. Diesen Netzausbau kann nichts ersetzen. Sehr gut ergänzt werden kann der Netzausbau durch eine viel stärkere Integration von Speichern.

Bei Redispatch-Vorbehalt sieht er es als sehr kritisch an, dass er auch ein zweites Mal ausgerufen werden kann. Im Gesetzentwurf steht eine Addition der Abregelungsquoten der erneuerbaren Energien. Von spezifischen und getrennten Werten von Sonne und Wind steht darin nichts. Das würde bedeuten, dass in allen Gebieten, in denen Solarstromabregelung über 5 % vorliegt, auch der Redispatchvorbehalt für Windkraft gelten kann, obwohl bei Windkraft kein Engpass vorliegt. Das würde einen Windkraftausbau in Bayern weiter massiv erschweren.

Bei der Windkraft ist ein stärkerer Südausbau aber dringend notwendig. Eine Südquote bzw. ein Südsegment wäre das Mittel der Wahl. Auf die Nachfrage zur rechtlichen Genehmigungsfähigkeit antwortet Herr Müller, dass das Beihilferecht ein politisches Instrument ist. Wenn die Notwendigkeit erkannt wird, dann kann auch die Maßnahme einer Südquote oder eines Südsegments genehmigungsfähig sein. Es sollte nach seiner Meinung auf jeden Fall die Initiative ergriffen werden, um eine Südquote einzuführen und bei der EU zu beantragen.

Im Netzentwicklungsplan ist der Boom bei den stationären Speichern nicht abgebildet. Die Kostendegression ist so enorm, dass die unbedingt berücksichtigt werden muss.

Da der Netzausbau sehr aufwendig ist, steht für Müller auch fest: es macht keinen Sinn Stromnetze auszubauen für nicht ortsgebunde Akteure. In der Praxis heisst das, z.B. Rechenzentren dort bauen, wo das Netz vorhanden ist. Datenkabel sind auch leichter zu verlegen als Stromkabel.

Eine wichtige Klarstellung machte Herr Müller auch noch auf meine Frage zu der Abregelung von Anlagen und inwieweit der selbst erzeugte Strom genutzt werdenkann. Hier stellte Müller klar: Der selbst erzeugte Strom darf unter Gründen des Redispatch (§13a) nicht abgeregelt werden, sondern nur bei akuten Notsituationen. Hier werden die Anlagenbetreiber hinter die Fichte geführt. Europarecht gestattet klar die diskriminierungsfreie Nutzung  (EU-Strombinnenmarktverordnung 2019/943) und die EU Gesetzgebung sticht die des Bundes. Im EnWG wurde die Regelung aufgenommen – aber noch immer nicht konsequent von Netzbetreibern umgesetzt (s. auch https://www.pv-magazine.de/2025/12/10/enwg-novelle-stellt-klar-netzbetreiber-duerfen-photovoltaik-eigenverbrauch-nur-abregeln-wenn-netz-akut-gefaehrdet-ist/).

Das Bundesland Bayern kann viele Maßnahmen ergreifen:

  • Zusammenfassung der Genehmigungsprozesse für einzelne Bereiche bei einer Behörde
  • Vereinfachung des Vollzugs anstatt sehr hoher Standards bei Erhebungen
  • Vergleichbar mit Regelung beim Denkmalschutz mit klarer Nennung der Objekte, könnte auch beim Netzausbau der Prüfungsumfang reduziert werden
  • Die Verteilnetzbetreiber haben grosse Schwierigkeiten das Kapital des sehr teuren Netzausbaus in wirtschaftlich, vertretbaren Konditionen zu beschaffen. Bund und Land können weit günstiger Kapital beschaffen – Weitergabe über LfA wäre zu prüfen.
  • Netzausbau auf notwendiges Maß begrenzen und Speicher mitdenken
  • PV-Freiflächenanlagen nicht mehr mit Südausrichtung bauen
  • Verhandlungen beginnen mit PV-Betreibern über teilweise Abgabe ihre zugesagten Netzkapazitäten gegen finanzielle Entschädigung (Netzanschluss wird nur in 13 % der Jahresstunden genutzt – durch teilweise Abgabe entstehen großeSpielräume für neue Anschlüsse).

Dr. Stefan Rauh (Geschäftsführer des Fachverbands BIOGAS e.V.): Bei der Biogasbranche droht durch die geplanten Maßnahmen im Bereich EEG und Netz Paket ein Rückbau. Dieser muss unbedingt verhindert werden. Heute haben wir in Bayern eine installierte Leistung von 1500 Megawatt, die bayerischen Biogasanlagen liefern 8% des Strombedarfs in Bayern. Deutschlandweit sollen 9,5 Megawatt ans Netz gehen. Die geplanten Maßnahmen im EEG und im Netzpaket sind jedoch so ausgestaltet, dass sie es für die Betreiber maximal schwierig machen Anlagen weiter zu betreiben oder neu zu errichten. Sowohl die Höhe der Ausschreibungsmenge ist zu gering als auch der Flexzuschlag. Es ist auch nicht zu verstehen weshalb Biogasanlagen bei der Dunkelflaute nicht als Ersatzkraftwerke berücksichtigt werden und gegenüber fossilen Erdgaskraftwerken komplett benachteiligt sind. Auch sie könnten hier Wertvolle Regelenergie liefern. Das StromVKG hat Frau Reiche komplett auf fossile Gaskraftwerke ausgelegt.

Nora Elhaus (Lehrstuhl für Energieverfahrenstechnik, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, FAU): Die fossilen Preissprünge sind für Verbraucher und Wirtschaft sehr negativ. Nur die Erneuerbaren Energien bieten hier eine Lösung. Anstatt den Netzausbau endlich zu beschleunigen, wird der Ausbau von erneuerbaren Ener-gien weiter ausgebremst. Das Solarland Bayern ist davon besonders stark betroffen und besonders die regionale Wertschöpfung wird stark eingeschränkt

Die am 08. September von „E-Bridge“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Analyse für die Ausweisung kapazitätslimitierter Umspannwerke zeigt deutlich, dass ca. 40 % der deutschlandweit betroffenen Umspannwerke in Bayern liegen1, da der Netzausbau gerade in Bayern in den letzten Jahren zu sehr vernachlässigt wurde.  Anstatt die Verpflichtung der Netzbetreiber zum bedarfsgerechten Netzausbau zu forcieren, werden bestehende Verpflichtungen aufgeweicht und es besteht die Gefahr eines deutlichen Ausbremsens der Energiewende. Folgen sind eine geringere regionale Wertschöpfung und ein verringertes Angebot an kostengünstigen Stromkontingenten für bayerische Unternehmen.

Der Druck auf die Solarbranche wächst. Durch den Wegfall der Förderung für kleine PV-Anlagen unter 25 kW und die Begrenzung des Netzanschlusses auf nur noch 70 % der installierten Leistung für große Freiflächen-Photovoltaik, verschlechtern sich insgesamt die Förderrahmenbedingungen.

Für die Biogasbranche droht weiter ein „Anlagensterben“, da die aktuell geplanten Ausschreibungs-volumina für Biogasanlagen von zunächst 1000 MW und in den Folgejahren nur noch 750 und 500 MW bei weitem zu gering sind, um den Fortbestand der rund 2200 Biogasanlagen4 in Bayern zu sichern (2239 Biogasanlagen und 838 „Biogassatelliten“). 

Rechtliche Maßnahmen sollten die Netzbetreiber stärkerzu einem beschleunigten Netzausbau verpflichten. Die im Entwurf des Netzpakets vorgesehene Ausweisung von kapazitätslimitierten Gebieten von 6 Jahren in § 14 Abs. 1d ist angesichts der gebotenen Dringlichkeit zu wenig ambitioniert. Auch der Smart-Meter-Rollout und eine stärkere Nutzung dezentraler Flexibilitäten sollten forciert werden.

Auf die Frage nach landespolitischen Maßnahmen schreibt die FAU: Die 10H-Regel sollte endgültig abgeschafft werden und weitere Flächen für Windenergie aus-gewiesen werden und Synergien beim Netzanschluss müssen konsequent genutzt werden. Dies könnte Bayern durch die Einrichtung einer Koordinationsstelle für beschleunigte Netz-anschlüsse erreichen.

Sehr interessant ist auch die Antwort der FAU auf die AFD-Frage im Fragenkatalog: Welche existenzbedrohenden Mehrbelastungen kommen durch die Bundesreformen gezielt auf das bayerische Handwerk und den ländlichen Mittelstand zu?

Antwort FAU:

Existenzbedrohende Mehrbelastungen bestehen für Handwerk und Mittelstand vor allem aufgrund weiter bestehender Abhängigkeit von fossilem Erdgasund den damit verbundenen Strompreisrisiken infolge geopolitscher Krisen.

 Dr. Andreas Kießling (Leiter Vorstandsbüro und Politik, Bayernwerk AG): Das Bayernwerk hat 1 Mio. PV Anlagen ans Netz angeschlossen. Die Invesitionen zum Netzanschluß sind auf einem hohen Niveau. Eine regionale Steuerung ist aber wichtig. Gerade im sog. Sonnengürtel müssen im Bayernwerk Netzgebiet viele Anlagen abgeregelt werden, da der Solarstrom nicht mehr abtransportiert werden kann.  

Die Einführung des Gartenzaunprinzip wäre dringend nötig. Dieses besagt, dass ich hinter meinem Gartenzaun machen kann, was ich will. Der Netzbetreiber kann sagen, dass eine Einspeisung ins Netz über den Gartenzaun hinaus nicht erfolgen darf, wenn das Netz voll ist. Aber er stellt nicht die Anlage aus. Dafür bekommt der Anlagenbetreiber auch keine Vergütung für den abgeregelten bzw. nicht eingespeisten Strom. Das wäre für die Netzbetreiber eine grosse Erleichterung, da sie heute tausende Rechnungen mit Beträgen unter einem Euro stellen und vergüten müssen. Bei Anlagen < 100 KW reicht die Abregelung am Netzverknüpfungspunkt vollkommen. In das EnWG sollte ein Passus aufgenommen werden, dass der Anlagenbetreiber eine Umverdrahtung machen darf. All dies ist aber im aktuellen Entwurf aus dem Hause Reiche nicht enthalten.

Die Genehmigung des ersten netzdienlichen Speichers hat 1 ½ Jahre bei der BNA gedauert. Sie dachten, dass es zukünftig schneller gehen würde. Das zeichnet sich aber nicht ab. Eine Beschleunigung ist dringend nötig.

 Florian Mattner, Hauptgeschäftsführung, Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW):

 Wir brauchen einen verlässlichen Vertrauens- und Bestandsschutz. Es darf nicht sein, dass weit fortgeschrittene Projekte nachträglich entwertet werden. Der Redispatch-Vorbehalt steht nicht allein. Gleichzeitig kommen Instrumente wie Baukostenzuschüsse für Einspeiser, Einspeiseentgelte und die systemdienliche Anschlussleistung auf die Investierenden zu. Treffen all diese Instrumente unkoordiniert aufeinander, droht eine massive Investitionszurückhaltung. Das würde die Energiewende ausbremsen und staatliche Förderkosten erhöhen.

Wir brauchen eine intelligente Verzahnung dieser Reformen mit dem laufenden AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur zur Netzentgeltsystematik. Zudem müssen wir die spezifischen Nachteile für den Süden im Blick behalten: Die geplante Leistungsbegrenzung bei der Windkraft benachteiligt schwächere Windstandorte in Bayern mit einer Standortgüte von 50 bis 60 Prozent massiv und konterkariert den gewollten Ausgleichseffekt des Referenzertragsmodells.

Die beste Steuerung nützt nichts ohne den tatsächlichen Netzausbau. Es braucht parallel zum Netzpaket ein Verteilnetz-Beschleunigungspaket von Bund und Ländern: Genehmigungsverfahren müssen vereinfacht, Genehmigungsfiktionen bei Fristüberschreitungen eingeführt, UVP-Prüfungen verschlankt und Leitungsrechte auf privaten Flächen durch Duldungspflichten analog zum Telekommunikationsrecht erleichtert werden. Netzausbauzeiten von acht bis zwölf Jahren können wir uns nicht mehr leisten.

Gleichzeitig müssen wir Flexibilitäten mobilisieren. Netzbetreiber und Netzbetreiberinnen sollten Speicher dort, wo es volkswirtschaftlich sinnvoller ist als Netzausbau, selbst betreiben dürfen. Und wir brauchen das „Gartenzaunprinzip“: Wird die Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt abgeregelt und nicht an der einzelnen Anlage, können Betreibende den Überschussstrom lokal nutzen – etwa für Co-Location-Speicher, Sektorkopplung oder steuerbare Lasten. Das vermeidet Abregelungen, spart Redispatchkosten und entlastet die Netze.

Die AFD Fraktion hat Herrn Mock benannt:

Stellungnahme von Herrn Mock (Rechtsanwalt, Sachverständiger für EEG-, Netzausbau- und Energiepolitik der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V.): Das Abschalten der Braunkohle wird stark kritisiert. Ebenso die CO2-Bepreisung und CO2 Zertifkate.

Bemerkenswert finde ich den ausführlichen Absatz zu Rückbau-Bürgschaft von Windrädern. Diese muss schon vor Baubeginn hinterlegt werden, wie auch Herr Mock schreibt. Er kritisiert aber, dass die Höhe der Bürgschaft nicht ausreicht.

Meine Bewertung: Atomkraftanlagen in Deutschland, für deren Wiederinbetriebnahme und Neubau die AFD kämpft, haben überhaupt keine Bürgschaft zu hinterlegen – weder für Rückbau noch für Havarie-Fälle. Die Größe der möglichen Schäden ist mit Bürgschaften nicht zu fassen. Das stört Herrn Mocke und die AFD anscheinend nicht. Ansonsten sind die Ausführungen in der Stellungnahme sehr schlecht formuliert und der Sinn ist kaum zu erfassen, da sehr unterschiedliche Themen zueinander bezogen werden. Er war auch der einzige Experte, der selbst im Frageteil die Antworten abgelesen hat. Die Fragen waren anscheinend alle vorher mir den Abgeordneten der AFD abgesprochen. Auf andere Experten-Aussagen in der Anhörung ist Herr Mock – auch entgegen allen anderen Teilnehmer*innen – nicht eingegangen.

Die geladnenen Sachverständigen:

Nora Elhaus,Lehrstuhl für Energieverfahrenstechnik, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)

Prof. Dr. Claudia Kemfert,Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt - Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin)

Dr. Andreas Kießling,Leiter Vorstandsbüro und Politik, Bayernwerk AG

Dr. Ariane Lubberger,Geschäftsstellenleiterin, Landesverband Erneuerbare Energien Bayern e.V. (LEE Bayern)

Florian Mattner,Hauptgeschäftsführung, Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW)

Thomas Mock,Rechtsanwalt, Sachverständiger für EEG-, Netzausbau- und Energiepolitik der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V.

Prof. Dr. Thorsten Müller,Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht

Dr. Stefan Rauh,Geschäftsführer des Fachverbands BIOGAS e.V.

Stellungnahmen

Stellungnahme_Prof.Kemfert_DIW-Berlin [PDF]

Stellungnahme_Dr.Kießling_EEG_Bayernwerk [PDF]

Stellungnahme_Dr.Lubberger_LEE-Bayern [PDF]

Stellungnahme_Dr.Rauh_FachverbandBiogas [PDF]

Stellungnahme_Mattner_VBEW [PDF]

Stellungnahme_Prof.Karl_Elhaus_FAU [PDF]

Stellungnahme_Mock_Vernunftkraft [PDF]


Im Dialog

©Foto: Manuel Schuller
©Foto: Manuel Schuller

Wirtschaft

Im ständigem Austausch mit den Unternehmer*innen in Bayern erfahre ich welche Fragen, Anregungen und Wünsche an die Politik gestellt werden und wie wir sie unterstützen können.

mehr dazu
©Foto: Andreas Gebert

Vor Ort

Wichtig ist mir mit vielen Menschen ins Gespräch zu kommen, mit ihnen zu diskutieren und von ihnen Anregungen für meine parlamentarische Arbeit im Landtag mitzunehmen.

mehr dazu
Martin Stümpfig in Freuchtwangen
© Foto: Wolf Kehrstephan

Region

Ich bin in Feuchtwangen, im Landkreis Ansbach aufgewachsen – hier bin ich verwurzelt, hier achte ich darauf, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Landtag vertreten sind .

mehr dazu

Das könnte Sie auch interessieren