Anhörung von Expert*innen zum bayerischen Klimaschutz Gesetz

Sachverständige diskutieren auf unsere Initiative über die Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes und ihre Folgen im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz.

Seit vier Jahren gibt es nun das aktuelle Klimagesetz der bayerischen Staatsregierung. Nun soll es grundlegend geändert werden. Die bayerische Staatsregierung will hier aber einen Weg gehen, den noch kein einziges Bundesland vorher gegangen ist: Sie will die Ziele massiv abschwächen. Das Ziel für 2030 soll um 50 % abgeschwächt werden. Bisher war das Ziel 3,5 t pro Kopf zu erreichen. Nun soll nur noch die bundesdeutschen Durchschnittswerte erreicht werden. Das wären nach den Zielen des Bundes 5,2 t, was de-facto eine Erhöhung der Werte um 50% im Vergleich zum Status Quo darstellt. Hier kapituliert die Staatsregierung vor ihrem eigenen Versagen. Sie hat es noch nicht einmal versucht, Klimaschutz wirklich effektiv umzusetzen. In den letzten zehn Jahren wurde gerade einmal eine Emissionsminderung von 0,1 t pro Kopf erreicht. Würde sich dieser Trend fortsetzen, wäre Bayern erst im Jahre 2090 klimaneutral.

Diese starke Verschlechterung des bayerischen Klimagesetz steht im krassen Gegensatz zu der sich massiv zuspitzenden Klimakrise. Die Hitzewelle diesen Jahres hat allein in Bayern über 2000 Hitzetote verursacht. Das Defizit an Regenmenge und die massiven Auswirkungen der Trockenheit verursachen Schäden in Millionenhöhe. Berechnet man die gesamten Mengen an CO2-Emissionen, die nach dem alten und neuen Klimagesetz erlaubt wären, so kommt man zu dem Ergebnis, dass nach dem aktuellen Klimagesetz derzeit rund 400 Millionen t CO2-Emissionen möglich sind. Nach dem neuen Gesetz sind es über das Doppelte; über 800 Millionen t nimmt sich hier die Staatsregierung heraus noch imitieren zu dürfen. Das ist wirklich ein massiver Rückschritt beim Klimaschutz.

Die Experten und Experten der Anhörung im Umweltausschuss haben dies, soweit sie nicht von der AfD benannt waren, auch in unterschiedlicher Priorisierung so dargestellt.

Professor Lesch, der sicher der bekannteste der Experten bei der Anhörung war, stellte dies ganz klar in den Mittelpunkt seiner Rede. Er sagte, die Realität wird uns einholen.

Das Klimagesetz muss nachgeschärft werden. Es braucht eine durchgängige Förderkultur für die Kommunen, damit dort vor Ort Klimaschutz gemacht wird, wo er gebraucht wird. Sonne, Wind und Speicher funktionieren, weltweit werden diese massiv ausgebaut. Wir sehen überall exponentielles Wachstum von Speicherformen und Batterien. Wir sehen doch an vielen Ecken und Enden wie es funktioniert. Diese Stärken müssen gestärkt werden, und es muss das gefördert werden, was bereits funktioniert. Es könnte viel besser sein, das zu fördern, was wir bereits haben, statt das zu kritisieren, was wir nicht haben. Er befürchte das, was kommen wird, wird uns viel schneller an Anpassungen zwingen, als es irgendwelche Gesetze machen könnten. Hierbei betont er auch die aktuelle Situation der ausbleibenden Niederschläge, welche uns große Gedanken bereiten, sollte. Die jetzige Situation könnte im schlimmsten Falle schwerwiegender sein als die im Sommer.

Frau Büchler von der deutschen Umwelthilfe rief in Erinnerung, dass Markus Söder bei der Verabschiedung des aktuellen Klimagesetzes noch sagte „Bayern wird ein Premium Land beim Klimaschutz“, davon kann heute wahrlich nicht mehr gesprochen werden.

Die Klimaziele werden drastisch verfehlt. Erst 2090 wird Bayern klimaneutral, wenn der Trend fortgesetzt wird. Eigentlich bräuchte es ein Sofortprogramm mit ehrgeizigen Zielen und konsequenten Maßnahmen. Jetzt soll aber genau das Gegenteil umgesetzt werden. Die im Art. 2 genannten Klimaziele sind ein unverbindlicher Vergleich. Bayern hätte große und strukturelle Vorteile, da in Bayern keine Kohleverstromung stattfindet. Deshalb könnte Bayern hier sehr gut eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Stromimporte werden von der bayerischen Staatsregierung nicht bilanziert und die Statistik so künstlich geschönt. Ehrlich wäre es nun tatsächlich, wenn Bayern sagen würde, wir heben jegliche Klimaschutz Bemühungen auf, denn das tun Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Der Ausrede, dass 90 % der Klimaschutzwirkungen beim Bund

lägen, liegt keine Basis zu Grunde und ist schlicht falsch. Bayern hat hier eigene Kompetenzen, ob im Verkehrsbereich, im Bereich Wärme und Bauen oder bei Mooren. Bayern ist beim Klimaschutz alles andere als machtlos. Das Problem ist, dass die Staatsregierung bisher nur über Bayern hinaus tätig wurde, indem sie Klimaschutz auf Bundes- und EU-Ebene torpediert. Mit dieser Gesetzesnovelle kehrt die Staatsregierung dem Klimagesetz den Rücken. Frau Büchler rief die Debatten zum Verbrenner aus zum Gebäude Energiegesetz in Erinnerung.

Für Professor Lesch ist der größte Hebel, den wir für aktiven Klimaschutz haben, die erneuerbaren Energien. Der Wirkungsgrad bei jeder Verbrennung ist sehr gering. Zwei Drittel der Energie geht meist durch den Schornstein verloren. Für Klimaskeptiker hat er eine klare Botschaft: Die Spurengase regeln in unserer Atmosphäre die Temperatur, ohne sie wäre es nicht im Durchschnitt 15° auf unserem Planeten warm, sondern wir hätten -18°. Dieser Unterschied von 33° geht ganz allein auf die Spurengase in der Atmosphäre zurück, die Physik kann dies ganz klar nachweisen. Wer daran heutzutage noch zweifelt, sollte auch kein digitales Gerät mehr verwenden, denn die Quantenphysik sagt genau das voraus, was die Atome auch tun. Sie reagieren so, und diese Reaktionen finden sowohl in der Atmosphäre als auch gleichermaßen im Smartphone oder anderen technischen Geräten des Alltags statt.

Er stellte in Bezug auf Wasserstoff nochmal klar: Wasserstoff ist der Champagner der Energiewende und dieser „Luxus“ sollte wirklich nur dort eingesetzt werden, wo Wasserstoff zwingend benötigt wird. Aus 1 kWh Strom kann nur 18 %, also 0,18 kWh Wasserstoff gewonnen werden. Der Verlust über die unterschiedlichen Ketten ist sehr groß und kann nicht vermieden werden. Eine Botschaft hat er noch an Wirtschaftsministerin Frau Reiche. Wir brauchen keine Seuchenmenge an Gaskraftwerke für die Grundlast. Das ist nicht möglich, nicht nötig und andere Länder zeigen, wie es funktioniert, wie zum Beispiel Kalifornien, die sehr stark auf Batterien setzen. Was die Grundlastprobleme betrifft, sind wir gut aufgestellt. Unsere europäischen Nachbarn bauen ebenfalls die erneuerbaren Energien aus. Hier könnten wir in den Stromaustausch gehen. Eine Sackgasse ist auf jeden Fall die Atomkraft. Wir mussten an Frankreich in diesem Hitze Sommer sehr viel Strom liefern und die zukünftigen Sommer werden wohl auch wieder sehr heiß werden. Das Problem der 1750 Castorbehälter, die immer noch oberirdisch in Deutschland lagern, ist sehr groß und muss endlich eingepackt werden. Selbstwirksamkeit ist das aller wichtigste für die Menschen in dieser Situation. Neue Genossenschaften sollen kommen und ausgebaut werden, damit die Menschen vor Ort den Ausbau der erneuerbaren Energien mitgestalten können. Das hilft auch, um die Demokratie zu stabilisieren, da Menschen vor Ort spüren aktiv an der Energiewende beteiligt zu sein.

Frau Hertig sieht in dem aktuellen Gesetzesentwurf vor allem Schwächen bei der Umsetzung.

Das Problem, so betont sie, ist nicht mangelndes Wissen, sondern die mangelnde Umsetzung in der Praxis. Eine Erfolgskontrolle findet nicht statt, Klimaanpassung darf nicht wie im Gesetzesentwurf an Konzepten gemessen werden, sondern daran ob Krisen dann tatsächlich bewältigt werden.

Nach ihrer Meinung muss in vier Punkten zentraler nachgeschaut werden: Ziel muss der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen sein, dies stellt das zentrales Element dar. Der Schutz vulnerabler Gruppen muss herausgestellt werden, es gilt da anzusetzen wo Vulnerabilität und Schutzbedürftigkeit am notwendigsten ist. Es muss ein Monitoring geben. und die Finanzierung muss dauerhaft gesichert werden. Denn wer Klimaanpassung fordert, muss auch die Voraussetzungen schaffen, damit dies möglich ist. Anpassungsmaßnahmen kosten Geld, hier entsteht im aktuellen Gesetzesentwurf eine erhebliche Finanzierungslücke.

Frau Professor Pittel: Die Wirkung der Maßnahmen im Klimaschutzbereich muss bilanziert werden, ohne ein Monitoring weiß man nicht, wo man steht. Dieses Monitorring muss auch von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden, was bisher nicht der Fall ist wie sie feststellt. Die Kopplung an die Ziele des Bundes sind in keiner Weise planbar. Bayern braucht eigene Ziele, die Dynamik der Entwicklung/Trends sollte noch stärker berücksichtigt werden.

Die gewählte Lösung in Art. 2 ist die schlechteste aller Möglichkeit. Frau Pittel betont, dass Bayern sehr gute Voraussetzungen hat und die Grundlage schaffen muss für die notwendigen Bedarfe. In der bayerischen Verfassung steht die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse; Dieses Ziel sieht sie jedoch stark gefährdet. Auch geht sie auf die bisher erreichten Ziele des Klimagesetztes und insbesondere den Nachholbedarf ein: Verkehr macht ungefähr 30% der Emissionen aus, dies ist bisher nicht zurückgegangen. Der Bauindustrie fehlen teilweise noch die Lösungen Emissionen einzusparen. Ihr Plädoyer ist daher, obwohl Bayern einen geringen Anteil an Emissionen aufweist, heißt es nicht, dass man nicht aktiv etwas für den Klimaschutz machen sollte. Eine Anpassung ist dringend geboten, das wurde durch diesen Sommer mehr als deutlich.

Frau Professor Pongratz: Die Dekarbonisierung wirkt. Wir können weltweit eine Abflachung der Emissions Linie1 feststellen. Trotzdem sind die Emissionen noch viel zu hoch, da wir mit einer Wahrscheinlichkeit von 66 % auf ein Ziel von 2,8° Erderwärmung zusteuern. Der Verweis, dass andere Länder weniger tun und Bayern doch nur einen geringen Anteil an der Gesamtemissionen hat, ist in dieser Form nicht sachgemäß. Bayerns Anteil an den Emissionen ist zwar vergleichsweise klein, aber das, was wir in Bayern schaffen, macht entsprechend viel aus, jedes zehntel Grad auf dem Weg ist wichtig.

Das Bundesverfassungsgericht hat klar festgestellt, dass ein Verweis auf andere Länder nicht ausreicht und das eigene Land selbst tätig werden muss. Sie ist Mitglied im Expertenrat für Klima Fragen.

Anpassung ist absolut wichtig, aber am Ende ist es Symptombehandlung, die ihre Grenzen hat. Adaption hat seine Grenzen. Wir können uns an eine unbegrenzt erhitzte Welt nicht anpassen. Deswegen ist vorbeugender Klimaschutz und die Stärkung und Schaffung von Wertschöpfung wichtig, muss aber im Einklang mit der Senkung für die CO2 Einlagerung funktionieren. Für Sie ist ermutigend, dass es geht. Letztes Jahr hatten 35 Länder, ihre CO2 Missionen gesenkt, aber gleichzeitig ihre Wirtschaftsleistung erhöht und ein Wirtschaftswachstum erzielt. Im Gesetz beklagt sie, wie auch ihre Vorrednerrinnen, dass die Ziel Definition nicht klar ist. Zudem ist nicht definiert, was klimaneutral heißt. Es hapert demnach auch stark an der Kommunikation, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft müssen voran gehen, keiner darf warten. Es gibt keine Alternativen, die Alternative würde heißen

„Klimawandel mit all seinen Schäden“. Verzichtsdebatte ist nicht hilfreich. Wir brauchen Ziele und vor allem auch die Pfade dorthin in Verbindung mit Monitoring.

Ohne klare Vorgaben kann es aber auch keine gute Umsetzung geben. Die Maßnahmen, die für Klimaschutz wirken sind bekannt, was wir jetzt brauchen, ist Ambition und Verlässlichkeit damit die Klimavorhaben gelingen.

Andreas Puchner vom bayerischen Bauernverband stellt klar, dass Bayern seine eigene Möglichkeiten nutzen muss und der ausbleibende Niederschlag für die bayerische Landwirtschaft ein riesiges Problem darstellt. Eine Bündelung bei Regierungen ist sinnvoll, darf aber nicht zu einer Planung über die Köpfe der Verantwortlichen hinweg führen.

Frau Völzow vom VBEW stellt klar, dass klare Vorgaben für die Dekarbonisierung notwendig sind. Investitionsfreundliiche Rahmenbedingungen sind nötig.

Ziel der Anhörung war es, die Folgen der geplanten Abschwächung der bayerischen Klimaziele fachlich zu bewerten sowie zu klären, was es braucht, um Klimaschutz und Klimaanpassung in Bayern wirksam voranzubringen.

Aus meiner Sicht legt Bayern beim Klimaschutz den Rückwärtsgang ein. Mit der Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes verschiebt die Staatsregierung das Ziel der Klimaneutralität für den Freistaat von 2040 auf 2045. Auch das Minderungsziel bis 2030 soll aus dem Gesetz verschwinden. Das ist ein verheerendes Signal, gerade angesichts des vergangenen extremen Hitzesommers: 2026 wurden im Freistaat erstmals Temperaturen von mehr als 40 Grad gemessen, das RKI schätzt für dieses Jahr eine Zahl von 2.150 hitzebedingten Todesfällen allein in Bayern. Gleichzeitig verursachen zunehmende Hitze, Starkregen und andere Extremwetterereignisse enorme wirtschaftliche Schäden.

Als Sachverständige haben wir die Landtags-Grünen Dr. Johanna Büchler, Senior Expert Klimaschutz der Deutschen Umwelthilfe, sowie Prof. Elke Hertig, Inhaberin des Lehrstuhls Regionaler Klimawandel und Gesundheit an der Universität Augsburg, benannt.

Zentrale Fragen der Anhörung waren:

  • Erschwert die Novelle das Erreichen der Klimaziele?

  • Welche Folgen hat die Verschiebung der Klimaneutralität von 2040 auf 2045?

  • Wo muss Bayern beim Klimaschutz nachlegen?

  • Wie arbeiten Freistaat und Bund beim Klimaschutz zusammen?

  • Schützen die vorgesehenen Klimaanpassungskonzepte ausreichend vor Hitze, Dürre, Waldbränden, Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser?

  • Wie sollen Kommunen die Klimaanpassung konkret umsetzen und finanzieren? 

Jüngst haben wir in einem Antrag die bayerischen Staatsregierung von CSU/FW aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Naturschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden. Das würde dafür sorgen, dass den Kommunen eine verlässliche Finanzierung für diese Aufgaben zur Verfügung steht.

Die Klimakrise spitzt sich dramatisch zu – und die bayerische Staatsregierung reagiert, indem sie das Klimaziel für 2030 um rund 50 Prozent verschlechtert und die Klimaneutralität verschiebt. Was für eine fatale Fehlentscheidung! Andere Bundesländer halten an ihrem Ziel fest, bis 2040 klimaneutral zu sein. Jetzt ist nicht die Zeit, beim Klimaschutz nachzulassen. Bayern darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen!

Antrag zur Durchführung der Anhörung.

 

Stellungnahmen der Expert*innen:

Stellungnahme Dr. Büchler  [pdf-Dokument]

Stellungnahme Dr. Fleischmann  [pdf-Dokument]

Stellungnahme Prof. Dr. Hertig  [pdf-Dokument]

Stellungnahme Prof. Dr. Schwarz  [pdf-Dokument]

Stellungnahme Prof. Dr. van Suntum  [pdf-Dokument]

Stellungnahme Steurer  [pdf-Dokument]

Stellungsnahme Prof. Dr. Kment  [pdf-Dokument]

 

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