Dringlichkeitsantrag: Eine wirkungsvolle CO2-Bepreisung einführen

Berechnungen haben ergeben, dass mit einem CO2-Preis von etwa 50 Euro/Tonne erhebliche Emissionsminderungen erzielt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Einführung der CO2-Bepreisung u.a. aufkommensneutral gestaltet wird.

©Foto CC0: Hans; pixabay.com
Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, die Bemühungen zur Einführung einer CO2-Bepreisung auf Bundesebene tatkräftig zu unterstützen.

Dabei ist darauf zu achten,

  • dass die Einführung der CO2-Bepreisung aufkommensneutral gestaltet wird;

  • die zusätzlichen Einnahmen über ein „Energiegeld“ pro Kopf an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden;

  • der CO2-Preis kontinuierlich bis 2030 gesteigert wird, bis zu dem Betrag, der die zu erwartenden Schäden durch den Klimawandel abdeckt;

  • bei der Einführung mit einem Preis von mindestens 50 Euro/Tonne begonnen wird;

  • die CO2-Bepreisung sowohl den derzeitigen Bereich des Emissionshandels (in Form einer Mindestbepreisung), als auch die anderen Bereiche, insbesondere Mobilität und Wärme, umfasst.
Begründung:

Wirksame Klimaschutzpolitik muss im Einklang stehen mit den Berechnungen des Welt- klimarates IPCC, damit wir den weltweiten Temperaturanstieg auf 1,5 Grad abbremsen können.

Darum ist die Gesamtmenge an noch möglichen Emissionen weltweit begrenzt. Im Sinne einer internationalen Gerechtigkeit heißt das für Bayern, dass von 2019 an maximal eine Mrd. Tonnen CO2-Äquivalente emittiert werden dürfen. Je stärker die Treibhausgasemissionen am Anfang gesenkt werden, umso mehr Zeit haben wir für einen Übergang gerade in schwierigen Sektoren.

Zahlreiche Untersuchungen gehen davon aus, dass ein CO2-Preis von beispielsweise 20 Euro pro Tonne kaum eine spürbare Lenkungswirkung entfalten würde. Da aber im Hinblick auf das noch zu nutzende Gesamtbudget eine rasche Lenkungswirkung wün- schenswert ist, muss der Einstiegspreis bei etwa 50 Euro/Tonne liegen. Berechnungen haben ergeben, dass mit diesem Preis im Elektrizitätsbereich entscheidende Änderungen im Kraftwerkseinsatz und damit erhebliche Emissionsminderungen ermöglicht werden. Auch in den Bereichen Wärme und Verkehr würde damit bereits eine relevante Veränderung spürbar werden.

Mittelfristig muss der CO2-Preis auf den Betrag erhöht werden, der den zu erwartenden Folgekosten entspricht. Derzeit geht das Umweltbundesamt von etwa 120 Euro/Tonne CO2-Äquivalenten aus. Andere Untersuchungen sprechen von 150 Euro/Tonne.

Die CO2-Bepreisung darf zu keinen neuen sozialen Verwerfungen führen. Darum sollen die Mehreinnahmen durch ein Energiegeld, das als Pro-Kopf-Zahlung an die Bürgerin- nen und Bürger ausgezahlt wird, an die Menschen zurückgegeben werden. Damit wer- den Menschen mit einem geringeren Energieverbrauch zusätzlich belohnt. Hierdurch werden insbesondere auch sozial schwächere Schichten entlastet. Neben diesem Energiegeld braucht es weitere soziale Abfederungen, wie etwa den Ausbau des öffent- lichen Personennahverkehrs, der damit nicht nur auch die Klimaschutzmaßnahmen unterstützt sondern auch den Menschen eine Alternative zur individuellen Mobilität bietet.

→ Den Antrag finden Sie hier als PDF

 Über den Verlauf des Antrags können Sie sich hier unter Eingabe der Dokumentnummer 18/2143 informieren


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