Berichtsantrag: Sachstand Windkraftplanung in den Planungsregionen

Um einen Überblick über die verschiedenen Planungsansätze, Probleme bei der Flächenausweisung und die Rolle der Staatsregierung bei der Koordination der Planungsverbände zu bekommen, ist ein Bericht der Staatsregierung notwendig

Foto: WGruber

Mit der Novellierung des Landesentwicklungsprogramms (LEP), welche zum 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist, sind die Planungsverbände im Freistaat dazu verpflichtet, bis spätestens Ende 2027 1,1 Prozent ihrer Flächen für die Windenergie auszuweisen. Gemäß des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes ist der Freistaat Bayern zudem dazu verpflichtet, bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie bereitzustellen. Bei den geplanten Ausweisungen von Windvorranggebieten gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Planungsregionen in Bayern. Während manche Regionen ihre Windvorranggebiete bereits ausgewiesen haben und das im Landes-Entwicklungs-Programm LEP festgelegte Flächenziel zum Teil deutlich übertreffen, befinden sich andere Planungsverbände momentan erst in der Vorplanung.

Unsere Berichtsantrag Drucksache 19/1847 dazu:

Der Landtag wolle beschließen, die bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag und im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung über den aktuellen Stand der Windkraftplanungen in den einzelnen Planungsregionen zu berichten. Dabei ist insbesondere auf folgende Fragestellungen einzugehen:

 

  • Wie weit fortgeschritten sind die Planungen rund um die Ausweisung der Windvorranggebiete in den einzelnen Planungsregionen?
  • Wie viel ihrer Fläche wollen die einzelnen Planungsverbände bis zu welchem Datum als Vorranggebiete ausweisen?
  • Nach welchen Vorgaben werden Windvorranggebiete in den einzelnen Planungsregionen ausgewiesen?
  • Welche Ausschlusskriterien werden bei der Ausweisung der Windvorranggebiete in den einzelnen Planungsregionen angewendet?
  • Welche Ansätze gibt es in den einzelnen Planungsregionen, um Kommunen bei der Planung mit einzubeziehen?
  • Welche Ansätze der Staatsregierung gibt es, die Ausweisung in den einzelnen Planungsregionen zu koordinieren?
  • Wie geht die Staatsregierung mit der Situation um, dass in manchen Planungsverbänden Flächen für die Windkraft ausgewiesen werden sollen, bei denen heute schon klar ist, dass keine oder nur eine sehr begrenzte Anzahl an Windrädern möglich ist?
  • Aus welchen Gründen gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede bei der Ausweisung der Windvorranggebiete zwischen den einzelnen Planungsregionen?
  • Welche Rolle spielt das Landschaftsbild (z. B. Alpenblick) in den einzelnen Planungsregionen bei der Ausweisung der Windvorranggebiete?

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