Antrag: Windkraftturbo jetzt starten – 10-Punkte-Sofortprogramm für den Windkraftausbau in Bayern

Die Bundesregierung hat am 7.7.2022 das Wind-an-Land-Gesetz beschlossen. Damit Bayern die Vorgaben erfüllt, muss auch die Staatsregierung die Initiative der Bundesregierung aufgreifen.

 

10-Punkte-Sofortprogramm für die Windenergie ©eigenes Sharepic
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, folgendes 10-Punkte-Sofortprogramm für den Ausbau der Windenergie in Bayern zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen:

  • 10H in Vorbehalts- und Vorranggebieten wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
  • Ein Planungsauftrag wird an die 18 regionalen Planungsverbände zur Ausweisung von 1,1 Prozent der Planungsfläche erteilt.

  • Eine Studie, welche die geeigneten Flächen in den 18 Planungsregionen ermittelt, wird beauftragt. Grundlage ist die Studie des Bundeswirtschaftsministeriums.

  • Der Windkrafterlass aus dem Jahr 2016 wird angepasst – bürokratische und praxisferne Vorgaben für Gutachten werden gestrichen.

  • Genehmigungsbehörden werden angeschrieben und Neuerungen in der Bundesgesetzgebung erläutert (z. B. Detektionssysteme werden Bestandteil von Genehmigungsverfahren, Vereinheitlichung der zu untersuchenden Vogelarten).

  • Die Personalausstattung der regionalen Planungsverbände wird um eine zusätzliche Stelle pro Planungsverband erhöht.

  • Das sich derzeit in der Fortschreibung befindende Landesentwicklungsplan wird ergänzt.

  • Landschaftsschutzgebiete werden in der Suche für mögliche Flächengebiete aufgenommen.

  • Im Verfahren befindliche Vorbehaltsflächen werden zügig abgeschlossen.

  • Es wird eine landesweite Kampagne für die Windkraft gestartet, indem ein Auftrag an die Landesenergieagentur gestellt sowie die Anzahl der Windkümmerer auf einen Kümmerer pro Landkreis erhöht wird.

Begründung:

Die Bundesregierung hat am 7.7.2022 das Wind-an-Land-Gesetz beschlossen. Darin wurde auf Grundlage einer umfassenden Flächenpotenzialstudie beschlossen, dass Bayern in einem ersten Schritt 1,1 Prozent seiner Landesfläche und im zweiten Schritt 1,8 Prozent seiner Fläche für die Windenergie ausweisen muss. Damit Bayern einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende leistet und die Vorgaben erfüllt, muss auch die Staatsregierung den Windkraftturbo in Bayern jetzt starten und die Initiative der Bundesregierung aufgreifen.

10H in Vorbehalts- und Vorranggebieten wurde mit einem Kabinettsbeschluss bereits von der Staatsregierung aufgehoben. Die Umsetzung ist jedoch noch nicht erfolgt und ist sofort nachzuholen. Darüber hinaus bedarf es eines konkreten Signals an die 18 Planungsverbände, damit diese sofort mit der Suche nach den geeigneten Flächen beginnen. Im ersten Schritt sollen die 1,1 Prozent Flächenvorgabe gleichmäßig auf die 18 Planungsverbände verteilt werden. Für die Aufteilung der 1,8 Prozent der Flächen im zweiten Schritt soll nach Vorbild der Bundesregierung eine Flächenpotenzialstudie beauftragt werden, wie im Detail die Flächen gemäß der unterschiedlichen Potenziale auf die einzelnen Planungsverbände verteilt werden. Weitere wichtige Punkte sind, die bürokratischen und praxisfernen Vorgaben im Windkrafterlass zu streichen, das Personal der Planungsverbände um jeweils eine Person aufzustocken und im Rahmen einer echten Windkraftkampagne für jeden Landkreis in Bayern einen Windkraftkümmerer einzustellen.

Mit diesem 10-Punkte-Sofortprogramm wird die Grundlage für einen starken Ausbau der Windkraft in Bayern gelegt

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