Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern enthaltenen neuen Regelungen unter § 1 Nr. 6 Buchst. d zur Lockerung des Anbindegebots ersatzlos zu streichen. Die heute geltenden Grundsätze und Ziele zum Schutz der Landschaft vor Zersiedelung sollen weiterhin Bestand haben. Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, von der geplanten Erleichterung von Zielabweichungsverfahren (a.a.O.) abzusehen.
Begründung:
Das heute gültige Anbindegebot ist ein wirksames Instrument der Landesplanung. Es schützt uns vor Flächenfraß und Zersiedelung. Die Entwicklung der Dörfer und Städte kann sich in Orientierung an diese landesplanerische Leitplanke sinnvoll und nachhaltig entwickeln.
Die Staatsregierung will diese Leitplanke jetzt abschaffen. Sie schickt die Kommunen in einen Konkurrenzkampf, bei dem es nur wenige Gewinner aber viele Verlierer geben wird. Eine nachhaltige Entwicklung wird nicht durch eine ziel- und orientierungslose Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriegebiete auf der grünen Wiese erreicht. Im Gegenteil: Die geplante Lockerung des Anbindegebots beschleunigt die Zerstörung wertvoller Ackerböden und natürlicher Lebensräume. Es droht die Gefahr, dass Bayerns Kulturlandschaften dauerhaften Schaden erleiden.
Die geplante Erleichterung von Zielabweichungsverfahren stellt eine Abwertung einer fundierten Landes- und Regionalplanung dar und ist ebenfalls abzulehnen.
Anstelle der Abschaffung bewährter Instrumente der Landesplanung sollten vielmehr neue Konzepte für eine ausgewogene Entwicklung in den Ortskernen entwickelt werden.
Den Antrag können Sie hier nachlesen
Den Verlauf des Antrags können Sie hier verfolgen unter Angabe von 17/16676