Antrag: Oberflächennahe Geothermie bayernweit zum Durchbruch verhelfen III – Bohrungen unter Gebäuden erlauben

In eng bebauten Gebieten ist das große Potenzial der Erdwärme nur erschließbar, wenn die Möglichkeit besteht, die Erdwärmesonden unter der Bodenplatte des Gebäudes einzubringen. Die Genehmigung ist aber bisher nicht einheitlich geregelt.

In eng bebauten Gebieten können Erdwärmesonden unter der Bodenplatte des Gebäudes eingebracht werden ©Foto: Bundesverband Wäremepumpe e.V. bwp

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf eine einheitliche Regelung bei den bayrischen Genehmigungsbehörden hinzuwirken und speziell die Herstellung von Erdwärmesonden unter Gebäuden generell zu ermöglichen.

Begründung:

In eng bebauten Gebieten ist das große Potential der Erdwärme nur erschließbar, wenn die Möglichkeit besteht, beim Bau des Gebäudes die Erdwärmesonden unter der Bodenplatte einzubringen. Meist wird dies derzeit im gewerblichen Bereich genutzt. Während einige bayerische Wasserwirtschaftsämter, wie z.B. das WWA Nürnberg, hier zahlreiche Genehmigungen erteilt haben und den Unternehmen eine kostengünstige und umweltfreundliche Wärmequelle erschließen lassen, sind andere WWAs in Bayern hier sehr restriktiv und erlauben es generell nicht. Dieser Antrag zielt auf eine Genehmigungspraxis analog dem Vorgehen in anderen Bundesländern oder z.B. auch des WWA Nürnberg. Eine Zugänglichkeit zum Sondenkopf muss nicht gegeben sein. Andere technische Vorgaben beim Bau der Sonde sollen dies ersetzen, da Sonden bei richtigem Einbau wartungsfrei sind.

→ Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags Drs. 18/28901 können Sie sich hier informieren 
 

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