Antrag: Erstellung eines Gewerbeflächenkatasters

Der Antrag zielt darauf ab, die Gewerbeflächen durch das Landesamt für Statistik erfassen zu lassen um ein Gewerbeflächenkataster einzuführen, das Auskunft über Flächenrecycling- und Nachverdichtungspotenziale gibt. Nicht genutzte Gewerbeflächen sollen wieder in landwirtschaftliche Gebiete umgewidmet werden und eine Bedarfsprüfung bei Neuausweisung erfolgen.

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Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  • über das Landesamt für Statistik eine jährliche Erfassung der genutzten und nicht genutzten Gewerbeflächen erstellen zu lassen;
  • an sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten ein Gewerbeflächenkataster einzuführen, das auch Auskunft über Flächenrecycling- und Nachverdichtungspotenziale gibt;
  • die Landratsämter und kreisfreien Gemeinden zu ersuchen, bei der Neuausweisung von Gewerbegebieten grundsätzlich eine Bedarfsprüfung der Gemeinden für dieses Gewerbegebiet zu verlangen;
  • auf die Kommunen einzuwirken, in kommunaler Hand befindliche Gewerbegebiete, die nach zehn Jahren immer noch nicht genutzt werden, wieder in landwirtschaftliche Flächen oder andere Freiflä- chen umzuwidmen.

Begründung:

In Bayern werden täglich 13,1 Hektar (2015) landwirtschaftlicher Fläche, Landschaft und Natur in Verkehrs- und Siedlungsfläche umgewandelt. Dieser Wert ist seit 2014 um 21 Prozent gestiegen. Der Trend zu mehr Flächenverbrauch wird sich angesichts der geplanten Lockerung des Anbindegebots im Landesentwicklungsprogramm Bayern verstetigen. Viele bayerische Kommunen leisten sich einen ruinösen Wettbewerb bei der Ausweisung von Gewerbeflächen, der vielfach nicht die gewünschten Gewerbesteuern einbringt. Die Fläche der ausgewiesenen Gewerbeflächen in Bayern liegt deutlich über dem Bedarf. Durch ein Kataster sollen Gewerbeflächen erfasst werden, um somit einen Überblick auch über freie Flächen zu erreichen. Neuausweisungen von Gewerbeflächen dürfen nur bei nachgewiesenem Bedarf erfolgen, um den Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen zu verringern.

Den Antrag können Sie hier einsehen

Den Verlauf des Antrags können sie verfolgen unter Eingabe von 17/16345


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