Antrag: 10.000 Häuser-Programm – Verdopplung der Fördersätze für Solarwärmespeicherung

Die Solarthermie ist ein wichtiger Baustein, um den Anteil von Erneuerbaren Energien bei der Wärmeenergieerzeugung zu verbessern. Eine Erhöhung der Fördersätze ist sinnvoll, um die Marktdurchdringung zu erreichen.

©Foto: Eigene Aufnahme
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Maximal-Fördersätze im 10.000 Häuser-Programm für den Technik-Bonus Solarwärmespeicherung jeweils zu verdoppeln. So sollen im Detail folgende Änderungen vorgenommen werden:

  • Der Maximalbetrag für die Technikvariante T4.1 – Solaranlage mit mindestens 10 m2 Bruttokollektorfläche und thermischer Speicher (ab 1.000 Liter effektivem Volumen) soll von 1.000 € auf 2.000 € angehoben werden.

  • Der Maximalbetrag für die Technikvariante T4.2 – Solaranlage mit mindestens 15 m2 Bruttokollektorfläche und thermischer Speicher (ab 2.000 Liter effektivem Volumen) soll von 1.500 € auf 3.000 € angehoben werden.

  • Der Maximalbetrag für die Technikvariante T4.3 – Solaranlage mit mindestens 20 m2 Bruttokollektorfläche und thermischer Speicher (ab 3.000 Liter effektivem Volumen) soll von 2.000 € auf 4.000 € angehoben werden.

  • Der Maximalbetrag für die Technikvariante T4.4 – Heizwasser-Saisonspeicher soll von 9.000 € auf 18.000 € angehoben werden.

     

Begründung:

Bayern bekennt sich zur Solarthermie. Sie ist ein wichtiger Baustein, um den Anteil von Erneuerbaren Energien an der Wärmeenergieerzeugung zu erhöhen. Das ist aktiver Klimaschutzbeitrag und trägt zur Erreichung der Klimaschutzziele bei.

Solarthermieanlagen haben einen sehr hohen Wirkungsgrad. Es ist möglich, bis zu 85 % der eingestrahlten Sonnenenergie direkt in Wärme umzuwandeln. Thermische Solaranlagen können einen erheblichen Teil zum Gelingen der notwendigen Wärmewende beitragen, denn sie können einen Teil des Heizwärmebedarfs von Gebäuden und einen Großteil des Warmwasserbedarfs abdecken.

Leider hat das positive Image der Solarthermie in den letzten Jahren in Bayern erheblich gelitten. Messbar ist das an den Zahlen des Zubaus der Bruttokollektorflächen von nur noch ca. 76.700 m2 im Jahr 2017. Das bedeutet gegenüber dem Jahr 2008 ein Rückgang um 85%. Dieser Einbruch erfordert eine höhere Anstrengung der Staatsregierung.

Aufgrund einer fehlenden CO-Bepreisung und der damit verbundenen geringen Energiepreise für Öl- und Gasheizungen, ist der Zeitraum für die finanzielle Amortisation für Solaranlagen sehr lange. Deshalb ist eine Erhöhung der Fördersätze sinnvoll, um die Marktdurchdringung zu erreichen.

→ Den Antrag finden Sie hier als PDF

 Über den Verlauf des Antrags können Sie sich hier unter Eingabe der Dokumentnummer 18/2407 informieren


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