Umsetzung des Gewalthilfegesetzes: Klarheit über Mittel für 2027 bis Sommer nötig

Rauhreif Ansbach
Rauhreif, Hilfe bei sexualisierter Gewalt; Bildquelle: Raureif Ansbach

Endlich kommt Bewegung in die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Für die Träger vor Ort ist Planungssicherheit überfällig. Auf Grundlage des Gewalthilfegesetzes müssen die Bundesländer ab Januar 2027 ein Netz an ausreichenden Schutz- und Beratungsangeboten für Opfer bereitstellen und finanzieren. Der Bund stellt hierfür 400 Millionen bereit. Die Staatsregierung hat nun endlich die Umsetzung des Bundesgesetzes beschlossen und wird 67 Millionen Euro im Jahr 2027 investieren. Das ist ein wichtiger Schritt. Aber es ist jetzt wichtig, dass die Aufteilung dieser Millionen nun schnell konkret wird, damit alle wissen mit wieviel Geld sie 2027 rechnen können. 

Die Mittel sind aber zu eng kalkuliert:  Schon für den Erhalt des bestehenden Systems werden rund 65 Millionen Euro benötigt – für echten Ausbau bleibt kaum Spielraum. 

Gleichzeitig steigen die Zahlen häuslicher und sexualisierter Gewalt. Das System läuft vielerorts am Limit. Es reicht nicht, den Status quo zu verwalten – wir müssen den Gewaltschutz endlich substanziell stärken. Viel zu lange ist z.B. unser Verein Raureif unterfinanziert und muss sich von Jahr zu Jahr durchkämpfen ohne Planungssicherheit, obwohl die Beratungsnachfrage und die Probleme mit sexualisierter Gewalt stark zugenommen haben. Viel zu lange sind unsere Frauenhäuser in der Region mehr als überbelegt. 

Unser Landkreis braucht für die Einrichtungen, die sich um häusliche und sexualisierter Gewalt kümmern, eine gute und planbare finanzielle Ausstattung. Bayern braucht zudem einen klaren Landesaktionsplan, der Frauen und Mädchen wirksam schützt und auch neue Formen wie digitale Gewalt berücksichtigt.

 


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