Die Stadt Ansbach genehmigte am vergangenen Wochenende eine Demonstration gegen Corona-Maßnahmen, ohne eine mögliche Maskenpflicht anzuordnen – das ist für mich völlig unverständlich: Dass der Oberbürgermeister sich im Nachhinein damit herausredet, die Anordnung einer Maskenpflicht sei nach der geltenden Infektionsschutzverordnung nicht möglich, ist nicht zu verstehen. Zwar hat er recht, was den Inhalt der Infektionsschutzverordnung angeht, aber Art. 15 BayVersG erlaubt weitere Maßnahmen zur Beschränkung von Infektionsgefahren, dazu gehört auch die Anordnung einer Maskenpflicht.
Ich habe sich diesbezüglich beim Innenministerium rückversichert und die Bestätigung erhalten – die Entscheidung über weitere Maßnahmen und damit auch über eine Maskenpflicht obliegt den zuständigen Behörden, also der Stadt Ansbach.
Diese Möglichkeit nicht zu nutzen ist bei diesen hohen Inzidenzwerten in Stadt und Landkreis Ansbach nicht zu verantworten. Bei zukünftigen Demonstrationen muss unter den aktuellen Bedingungen eine Maskenpflicht angeordnet und deren Einhaltung dann auch zuverlässig kontrolliert werden – nur so werden wir es gemeinsam schaffen, diese Pandemie zu beenden!