Die Staatsregierung gefährdet mit ihrem Entwurf zum Bayerischen Ladenschlussgesetz die wohnortnahe Versorgung in vielen kleinen Gemeinden Bayerns. Durch die geplante Begrenzung auf 150 qm Verkaufsfläche bei 24/7 geöffneten Geschäften wird die wirtschaftliche Grundlage für innovative digitale Kleinstsupermärkte entzogen, die sich in vielen Kommunen gerade im ländlichen Raum als Erfolgsgeschichte etabliert haben. Diese modernen Konzepte, die tagsüber mit Personal und außerhalb der Öffnungszeiten digital betrieben werden, haben die Nahversorgung vor Ort in zahlreichen Gemeinden sichergestellt. In meinem sehr ländlichen Landkreis Ansbach mit 58 Gemeinden haben wir teilweise Entfernungen von über 15 km bis zum nächsten Supermarkt. Hier bieten diese neuen Dorfläden eine Einkaufsmöglichkeit, die in den letzten Jahren weggebrochen ist.
Ihre Wirtschaftlichkeit hängt jedoch maßgeblich von einem ausreichend großen Produktsortiment ab und davon, dass sie tatsächlich rund um die Uhr geöffnet haben – zumindest für Teilhaber an der Genossenschaft. Meine Gespräche mit Bürgermeisterin Weiss aus Bruckberg und Bürgermeister Steinacker aus Ehingen machen deutlich, dass die geplante Begrenzung auf 150qm Verkaufsfläche die Existenz extrem gefährdet. In Ehingen ruhen die Gespräche mit dem Anbieter TanteEnso vorerst. Wenn das Gesetz so kommt, so die Betreiber, haben sie kein Interesse.
Diese Regelung würde die Zukunft der digitalen „Tante-Emma“-Läden gefährden, die für viele Kommunen im ländlichen Raum eine unverzichtbare Stütze der Nahversorgung sind.
Gemeinsam mit meiner Fraktion stehe ich für wohnortnahe Versorgung, denn diese ist besonders wichtig für Ältere und Menschen ohne Führerschein. Wir Grünen fordern daher eine Streichung dieser Begrenzung im Rahmen der Verbändeanhörung und eine Anhebung auf 399 m2. Eine entsprechende Ausnahmeregelung für unterversorgte Regionen und Ortschaften soll eingeführt werden. Als maßgeblich für die Feststellung einer solchen Unterversorgung ist, dass es keinen klassischen Supermarkt im Ort und in einem Umkreis von fünf Kilometern gibt. Denn mit einer gesetzlich festgeschriebenen Begrenzung auf nur 150qm lässt sich die Wirtschaftlichkeit von Investitionen für neue Ladenneueröffnungen nicht darstellen.
Der Entwurf für ein Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) war bis zum 20.1.25 in der Verbändeanhörung und geht demnächst in die parlamentarische Beratung. Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, wichtige Änderungen einzubringen. Vertreter meiner Region sind am 31.1.25 in München und geben eine entsprechende Petition ab. Ich habe selbstverständlich auch unterzeichnet.