Schutz vor Gewalt darf nicht auf bürokratische Prozesse warten

Mit einer schriftlichen Anfrage an die Staatsregierung haben meine Fraktionskollegin Julia Post, MdL, und ich die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Westmittelfranken sowie den Umgang mit Versorgungslücken nachgefragt. Die Antwort vom 17.Juni ist vage – die Lücke zwischen Anspruch und Realität bleibt gefährlich groß.

Bild von Rauhreif e.V. mit freundlicher Erlaubnis

In Westmittelfranken klafft eine gefährliche Lücke zwischen dem gesetzlichen Anspruch des Gewalthilfegesetzes und der realen Versorgungslage. Während Betroffene dringend auf Hilfe angewiesen sind, befindet sich die notwendige Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) immer noch im Abstimmungsprozess. Dass zudem die Entwicklungsplanung derzeit erst erstellt wird, zeigt deutlich: Die staatliche Umsetzung hinkt dem dringenden gesellschaftlichen Bedarf hinterher. Die Frage ist, wie die bisherigen Bedarfserhebungen der Fachberatungsstellen und Frauenhäuser einfließen – es ist bereits jetzt klar, dass es Bereiche im westlichen Mittelfranken gibt, in denen es keine Beratungsmöglichkeit gibt. Die Staatsregierung liefert hier keine zufriedenstellende Antwort. Sich auf den verpflichtenden Rechtsanspruch im Jahr 2032 zurückzuziehen, ist unzureichend.  

Ebenfalls kritisch zu sehen ist die Beschränkung der gesetzlichen Finanzierung auf die Aufgaben des Gewalthilfegesetzes. Die Staatsregierung orientiert sich sehr eng an der Bundesgesetzgebung. Entscheidungsspielräume werden nicht genutzt und historisch gewachsene Versorgungsstrukturen müssen ihre Angebote neu ausrichten. Versorgung für Kinder und Jugendliche wird weiterhin den Kommunen zugeschrieben, obwohl es hier auch Möglichkeiten gegeben hätte die Zielgruppe des GeHG in Bayern weiter zu fassen.  

Die Staatsregierung schafft mit der zukünftigen Zuständigkeit des Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS) für sowohl Anerkennung von Trägern als auch Bewilligung von Finanzierung eine komplett neue Zuständigkeit und verzichtet damit auf das Expertinnenwissen vieler Jahre der bisher für Bayern zuständigen Regierung von Mittelfranken. Im Übrigen ist das zukünftige Anerkennungsverfahren noch völlig unklar. Das ist in meinen Augen nicht nur Verschwendung von Steuergeldern… 

Kritisch bewerte ich den Umgang mit Gewalt gegen Männer. Während das Hilfesystem für Frauen gesetzlich verankert ist, werden Schutzangebote für Männer weiterhin nur auf freiwilliger Basis gefördert und es gibt in Bayern zu wenige Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für Männer. Nach Aussage der Staatsregierung können sich diese an die Bayerische Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt (AOsM) wenden, welche sie an geeignete Angebote weitervermitteln wird. Ich frage mich, ob diese Stelle überhaupt hinreichend bekannt ist und wie viele Fälle sie an welche Organisationen weitervermittelt – hier beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. 

Wir fordern hier eine Gleichbehandlung aller von Gewalt betroffenen Menschen und eine nachhaltige, systemische Absicherung der gewachsenen Strukturen statt einer bloßen „Freiwilligkeit“. Es ist Zeit, dass die staatliche Verantwortung vollumfänglich übernommen wird, um Versorgungslücken endlich zu schließen und Prävention sowie Öffentlichkeitsarbeit flächendeckend zu stärken. 

Positiv zu vermerken ist, dass die Staatsregierung klarstellt, dass zu den Aufgaben des zuschussfähigen Fachpersonals von Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen auch Prävention und Öffentlichkeitsarbeit zählen und dass auch Fachkräfte für Leitung und Geschäftsführung sowie Verwaltungskräfte zuschussfähig sein sollen – wenn auch der hierfür vorgesehene Ansatz mit 0,2 Stellen (VZÄ) viel zu gering ist... 

Meine Landtagsfraktion und ich bleiben dran an diesem Thema. 

Update 23.07.26:

Am 22.07.2026 hat der Bayerische Landtag nach der zweiten Lesung die Umsetzung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) im Freistaat beschlossen. Es ist übrigens bedauerlich, dass diese wichtigen Änderungen nicht eines eigenen Gesetzestextes würdig waren und nun textlich untergehen in allgemeinen Ausführungsbestimmungen zu Sozialgesetzen. Die Kritik an der Umsetzung bleibt aber bestehen - die Staatsregierung nutzt den ihr grundsätzlich eröffneten Entscheidungspielraum nicht, gewachsene Strukturen - auch hier bei uns in Westmittelfranken - finden kaum Berücksichtigung und es bleibt abzuwarten, wie zügig das ZFBS als neue zuständige Stelle ohne Erfahrung überhaupt in die Umsetzung kommt. Wir bleiben dran.

Weiterführende Dokumente

Antwort auf meine Anfrage | Änderungsantrag meiner Fraktion


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