Rechtswidrige Bauplanung in Segringen – Umwelt und Recht ernst nehmen!

Die Stadt Dinkelsbühl will am Ortsrand von Segringen ein neues Baugebiet ausweisen – ohne Umweltprüfung und gegen geltendes Recht. Dabei gibt es kaum Bedarf, aber ein hohes Risiko für Natur und Landschaft. Diese rechtswidrige Planung muss gestoppt werden – für echten Bedarf, transparente Verfahren und den Schutz unserer Umwelt.

Wohnen, Bauen, Skandal
KI-generiert mit DALL·E (OpenAI), erstellt am 22.04.2025.

Die Stadt Dinkelsbühl plant ein neues Baugebiet „Schellenheckfeld West“ am Rand des kleinen Dorfs Segringen – doch dabei hat sie wichtige rechtliche Vorgaben missachtet. Das Bauleitverfahren wurde im Schnellverfahren durchgeführt, ohne Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde und ohne Umweltprüfung. Laut der Regierung von Mittelfranken war dieses Vorgehen nicht zulässig.

Meine Forderung: Fehlerhafte Planung des Neubaugebiets bei Segringen zurückziehen – Natur schützen und tatsächlichen Bedarf prüfen.

Wir Grüne im Bayerischen Landtag kritisieren dieses Vorgehen scharf. In Segringen mit seinen rund 300 Einwohner*innen wurde erst 2018 ein Neubaugebiet ausgewiesen, das noch nicht einmal vollständig bebaut ist. Trotzdem will die Stadt jetzt ein deutlich größeres Baugebiet anschließen – obwohl der tatsächliche Bedarf sehr gering ist. Aus unserer Sicht ist klar: Ein Haus pro Jahr könnte auch im Ort selbst entstehen – dafür braucht es kein neues Baugebiet auf der grünen Wiese.

Klare Vorgaben – der Stadt sind sie aber egal: Das Baugebiet liegt auf einem Höhenrücken – damit ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds zu erwarten. Die Naturschutzbehörde fordert deshalb zu Recht ein reguläres Verfahren mit Umweltprüfung. Die Stadt geht aber den Weg über ein beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung – obwohl sie seit Juli 2024 mehrfach auf die rechtlichen Mängel hingewiesen wurde.

Dank einer Petition eines engagierten Bürgers wurde dieser Fall öffentlich gemacht. Das Innenministerium hat den Fehler bestätigt und verweist auf die Möglichkeit, das Verfahren nachträglich zu heilen. Doch wir sagen: Ein rechtswidriges Verfahren darf nicht einfach durchgewunken werden. Denn das ist Planung nach Gutsherrenart. Egal, was das Baugesetz sagt – die Stadt Dinkelsbühl macht es so, wie sie will. Sehr bedenklich ist, dass die klaren Ansagen der Regierung von Mittelfranken und des Bauministeriums über den Verstoß bei der Planung keine Konsequenzen haben.

Es muss jemand klagen. Das hoffe ich nun sehr – vielleicht beachtet dann die Stadt Dinkelsbühl die Baugesetze in Zukunft.

Wir fordern, dass die Stadt Dinkelsbühl die fehlerhafte Planung sofort zurückzieht. Ein Bebauungsplan darf nur dann beschlossen werden, wenn er rechtssicher, transparent und am tatsächlichen Bedarf orientiert ist – und wenn Natur und Ortsbild angemessen berücksichtigt werden. Gerade in Zeiten von Klimakrise und Flächenverbrauch ist es unsere gemeinsame Verantwortung, sorgsam mit unserer Landschaft umzugehen.


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