Das Gesetz gilt seit 01.01.2024. Bis heute gibt es in Bayern keine gesetzliche Regelung auf Landesebene, durch welche die Vorgaben umgesetzt werden. Diese fehlende Umsetzung sorgt bei den Städten und Gemeinden im
Freistaat für große Verunsicherung. Um Planungssicherheit für die Kommunen herzustellen, ist die Staatsregierung gefragt, schnellstmöglich ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung vorzulegen, wodurch die gesetzlichen Vorgaben des Bundes umgesetzt werden. Andere Bundesländer sind bei der kommunalen Wärmeplanung bereits deutlich weiter, da sie bereits Wärmeplanungsgesetze auf Landesebene eingeführt haben. So haben bereits rund 60 Prozent der Stadtkreise und großen kreisfreien Städte in Baden-Württemberg zum 31.12.2023 eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt.
Deshalb haben wir am 1. Februar die bayerische Staatsregierung in einem Antrag (Drucksache 19/368) aufgefordert schnellstmöglich die Vorgaben des seit 01.01.2024 geltenden Wärmeplanungsgesetzes in Landesrecht umzusetzen und somit für Planungssicherheit für die bayerischen Kommunen zu sorgen. Dabei soll von entsprechenden Länderöffnungsklauseln Gebrauch gemacht und folgende Punkte umgesetzt werden:
- Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands wird in einem entsprechenden Landesplanungsgesetz gemäß des Bayerischen Klimaschutzgesetzes auf das Jahr 2040 festgelegt.
- Vereinfachte Verfahren für kleinere Gemeinden (unter 10 000 Einwohner) sollen schnellstmöglich ausgestaltet werden. So soll es kleinen Kommunen ermöglicht werden, im sogenannten Konvoi-Verfahren gemeinsame Wärmepläne zu erstellen. Zudem ist festzuschreiben, welche bestehenden Energienutzungspläne als Vorarbeit anerkannt werden.
- Die Gemeindeordnung (GO) wird fortentwickelt, um einen Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetzausbaugebiete zu regeln und Ausnahmen zu ermöglichen.
- Eine landesweite Plattform ist zu erstellen, die als Datenquelle sowie Handlungs- und Informationsleitfaden für die kommunalen Wärmepläne dient.