Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 13.11.2014 folgenden Änderungsantrag zur Debatte des Doppelhaushaltes 2015/2016 (Drucksache 17/4269) eingebracht:
Energiewende auch im Wärmebereich: Unterstützung der Kommunen bei der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2106 werden folgende Änderungen vorgenommen:
In Kap. 13 10 wird ein neuer Tit. "Unterstützung der Kommunen bei der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude" eingerichtet und für 2015 und 2016 mit jeweils 32 Mio. Euro ausgestattet.
Begründung:
In zahlreichen Kommunen besteht - trotz verschiedener zeitlich befristeter Förderpakete in den letzten Jahren - immer noch ein hoher Sanierungsrückstau bei kommunalen Liegenschaften, z.T. auch bedingt durch die schlechte Finanzausstattung der Kommunen.
Unumstritten ist der Wärmebereich einer der vernachlässigten Berei- che innerhalb der Energiewende. Eine raschere Sanierung der kom- munalen Liegenschaften senkt den laufenden Aufwand für Energie- kosten und leistet damit mittelfristig einen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft. Es ist aber auch klimapolitisch höchst effektiv, da die spezifischen Vermeidungskosten für CO2 bei der energetischen Sanierung von Gebäuden in der Regel besonders günstig sind.
Angesichts der niedrigen Sanierungsrate im allgemeinen Gebäudebestand ist es besonders wichtig, dass die öffentliche Hand bei der Sanierung der öffentlichen Gebäude vorbildlich handelt. Ein Betrag von jährlich 40 Mio. Euro ist geeignet um in spürbarem Umfang einen Anreiz für zusätzliche Sanierungen zu schaffen. Die anteilige Cofinanzierung zwischen Kommunen und Freistaat hat sich bewährt.
Hier den kompletten <link https: www.bayern.landtag.de www elantextablage_wp17 drucksachen basisdrucksachen _blank external link in new>Antrag lesen.
Ablehnung des Änderungsantrags der GRÜNEN auf Drucksache 17/4269 , mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD und der GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FREIEN WÄHLER