Netzpaket 2027: K. Reiche und M. Söder entwerfen ein Netzpaket für Netzbetreiber und bremsen die Freiheitsenergien

Deutschland braucht mehr erneuerbare Energien – und zwar schnell. Die Klimakrise wartet nicht, gleichzeitig wächst der Strombedarf durch Elektromobilität, Wärmepumpen und die Elektrifizierung der Industrie. Umso problematischer ist die Richtung, die das geplante Netzanschlusspaket und die EEG-Novelle einschlagen.

Dunkle Wolken ziehen auf für die Erneuerbaren Energien | KI-generiert-CANVA

Statt die eigentlichen Ursachen der Netzprobleme anzugehen, sollen ausgerechnet diejenigen zusätzliche Risiken tragen, die in Windenergie, Photovoltaik und Batteriespeicher investieren.

Der Kurs von Bundeswirtschafts-ministerin Katherina Reiche und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder setzt damit die falschen Anreize: Nicht der schleppende Netzausbau wird konsequent adressiert, sondern der Ausbau der erneuerbaren Energien wird mit neuen Hürden belastet.

 

Die Energiewende scheitert nicht an Wind- und Solarparks – sondern an fehlenden Netzen und mangelnden Flexibilitäten

Seit Jahren ist bekannt, dass die Stromnetze nicht mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten. Dennoch fehlen im aktuellen Gesetzentwurf verbindliche Ausbaufristen und wirksame Sanktionen für Netzbetreiber, wenn sie Anschlüsse verzögern oder bestehende Netzkapazitäten unzureichend nutzen.

Stattdessen werden Projektierer und Anlagenbetreiber mit immer neuen Unsicherheiten belastet. Das ist eine gefährliche Verschiebung der Verantwortung: Wer die Infrastruktur bereitstellen muss, bleibt weitgehend von Konsequenzen verschont. Wer investiert, trägt das wirtschaftliche Risiko.

Der Redispatch-Vorbehalt macht Projekte kaum noch finanzierbar

Besonders problematisch ist der weiterhin geplante Redispatch-Vorbehalt. Er ermöglicht Netzbetreibern, bereits beim Netzanschluss weitreichende Einschränkungen für den späteren Anlagenbetrieb festzulegen. Bereits eine entschädigungsfreie Abregelung von bis zu 20 Prozent der Stromproduktion von neuen Wind- oder PV-Anlagen sendet das völlig falsche Signal. Für Banken und Investoren bedeutet das erhebliche Unsicherheit. Niemand kann belastbar kalkulieren, wie häufig eine Anlage künftig heruntergeregelt wird oder welche Einnahmen tatsächlich erzielt werden. Das verteuert Finanzierungen oder verhindert sie ganz. Ein modernes Energiesystem braucht planbare Investitionen – keine dauerhaften Vorbehalte, die die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte infrage stellen.  Sollte eine solche Regelung überhaupt eingeführt werden, darf sie ausschließlich für tatsächlich nachgewiesene Netzengpassgebiete gelten und muss zeitlich eng begrenzt sein. Eine pauschale oder dauerhafte entschädigungsfreie Abregelung untergräbt das Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland. Die Stellungnahme des BWE könnte sie dazu interessieren.

Batteriespeicher bleiben trotz ihres Potenzials außen vor

Während in vielen Ländern Batteriespeicher gezielt als Lösung für Netzengpässe genutzt werden, bleibt ihr Potenzial im Netzpaket weitgehend ungenutzt. Grünstromspeicher sollten überschüssigen Strom, während Redispatch-Maßnahmen aufnehmen und später wieder einspeisen dürfen. Dafür braucht es endlich eine eindeutige gesetzliche Regelung im Energiewirtschaftsgesetz. Ebenso notwendig sind praktikable Abrechnungsregeln und klare Vorgaben für sogenannte Co-Location-Speicher. Jede Kilowattstunde erneuerbaren Stroms, die gespeichert statt abgeregelt wird, spart CO₂ und entlastet das Stromnetz.

Netze in der Stadt nicht ausgelastet – Dächer schreien vergebens nach Solar

In den Städten sind die Anteile von erneuerbarem Strom am Stromverbrauch meist unter 5 %. Die Netze sind also in keinster Weise überlastet und die Dächer „schreien“ sozusagen nach Solaranlagen, um ihre Bewohner mit günstigem Solarstrom zu versorgen. Aber auch hier, wo noch enorme Potentiale schlummern, wird gebremst durch die Kappung der Einspeisevergütung. Die EEG-Vergütung war das Fundament des Ausbaus der erneuerbarer Energien. Sie schafft Investitionssicherheit und ermöglicht insbesondere Bürgerenergiegesellschaften, kommunalen Akteuren und mittelständischen Unternehmen die Finanzierung neuer Projekte. Wer nun gleichzeitig Einspeisevergütungen einschränkt, entschädigungsfreie Abregelungen einführt und zusätzliche bürokratische Hürden wie eine Direktvermarktungspflicht für kleine Anlagen schafft, gefährdet genau jene Investitionsbereitschaft, die für das Erreichen der Klimaziele notwendig ist. Eine erfolgreiche Energiewende braucht verlässliche Rahmenbedingungen – eine Weiterentwicklung und keine Entwertung erfolgreicher Förderinstrumente.

Flexible Netzanschlüsse statt endloser Verhandlungen

Ein weiteres Grundproblem bleibt bestehen: Netzanschlüsse hängen vielerorts von individuellen Verhandlungen mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern ab. Das ist weder effizient noch zeitgemäß. Stattdessen braucht es einen gesetzlichen Anspruch auf flexible Netznutzung und standardisierte Netzanschlussvereinbarungen. Ergänzend muss das Recht geschaffen werden, Netzanschlusspunkte gezielt zu überbauen, damit bestehende Infrastruktur besser ausgelastet wird. Digitalisierte Verfahren, transparente Informationen über verfügbare Netzkapazitäten und verbindliche Bearbeitungsfristen würden den Ausbau deutlich beschleunigen.

Baukostenzuschüsse würgen installierte Leistung ab

Neu ist auch, dass nun Netzbetreiber auch von EE-Anlagen pauschale Baukostenzuschuss nach § 17 EEG erheben dürfen. Das greift in das Recht der Bundesnetzagentur ein und ist rechtlich sehr fraglich. Die BKZ werden abhängig von der Anschlussleistung erhoben. Das würgt gerade bei Biogasanlagen die Installation von Kraftwerksleistung ab. Flexible Biogasanlagen sind darauf ausgelegt, eine hohe installierte Leistung vorzuhalten, um in Zeiten hoher Nachfrage und geringer erneuerbarer Einspeisung, etwa bei Dunkelflauten, einspringen zu können. Ein leistungsscharfer Baukostenzuschuss (gemessen in Euro pro Kilowatt installierter Leistung) wirkt wie ein negativer Flexibilitätszuschlag und macht den Zubau teuer.
Details hier: Link zu Stellungnahme Hauptstadtbüro Bioenergie.

Netzbetreiber brauchen Verantwortung – nicht mehr Ermessensspielraum

Das Netzpaket räumt Netzbetreibern zusätzliche Entscheidungsspielräume ein, ohne gleichzeitig Transparenzpflichten oder wirksame Sanktionen einzuführen. Gerade diese Schieflage ist eines der zentralen Probleme des heutigen Systems. Verzögerungen beim Netzanschluss verursachen erhebliche finanzielle Schäden für Projektentwickler, während Netzbetreiber daraus kaum wirtschaftliche Konsequenzen tragen. Eine funktionierende Energiewende braucht faire Verantwortungsverteilung. Netzanschlüsse dürfen nur bei tatsächlich nachgewiesenen Kapazitätsengpässen eingeschränkt oder verweigert werden – nicht aufgrund weitreichender Ermessensentscheidungen.

Die Energiewende braucht Mut statt Misstrauen

Die Debatte um das Netzpaket offenbart ein grundsätzliches Problem: Erneuerbare Energien werden als Belastung für das Stromnetz dargestellt, obwohl sie das Fundament eines klimaneutralen und günstigen Energiesystems sind.

Die Politik sollte den Ausbau von Windenergie, Photovoltaik und Speichern beschleunigen – nicht durch neue Risiken erschweren. Wer den Investor*innen ständig neue Unsicherheiten auferlegt, bremst nicht nur einzelne Projekte, sondern die gesamte Transformation des Energiesystems. Der notwendige Netzausbau muss endlich konsequent vorangetrieben werden. Gleichzeitig braucht es intelligente Lösungen wie flexible Netzanschlüsse, eine stärkere Einbindung von Batteriespeichern und verlässliche Rahmenbedingungen im EEG. Deutschland kann Vorreiter der Energiewende bleiben. Dafür braucht es jedoch eine Politik, die den Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht – und nicht eine, die ihn durch zusätzliche Hürden ausbremst.

Mehr Informationen zum EEG 2027 hier ...

Bemerkung am Rande: Ein Teppenwitz ist der Dringlichkeitsantrag von CSU und FW VOM 23.7.26 zu einem Sofortprogramm Netzausbau für Bayern - der Antrag kam nur wenige Tage nach Veröffentlichung des Netzpakets von CSU/CDU und SPD, das den Netzausbau ausbremst.

Verarschen kann ich mich selbst! Antrag CSU/FW hier ...

Meine Rede im Plenum verlinke ich demnächst hier.


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