Ich bin enttäuscht und wütend zugleich. Bis zuletzt habe ich dafür gekämpft, dass noch Vernunft einkehrt und das bayerische Ladenschlussgesetz überarbeitet wird – zugunsten unserer Dörfer, unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, unserer regionalen Versorger. Doch leider kam es anders: CSU und Freie Wähler haben heute ein Gesetz beschlossen, das moderne Nahversorgungskonzepte im ländlichen Raum massiv erschwert.
In Bruckberg etwa gibt es einen großartigen Dorfladen mit rund 300 Quadratmetern Fläche. Genau solche Konzepte sind es, die eine wohnortnahe, moderne und bezahlbare Versorgung ermöglichen – tagsüber mit Personal, nachts und am Wochenende digital und automatisiert. Doch das neue Gesetz erlaubt für 24/7-Läden ohne Personal nur noch maximal 150 m² Fläche. Das bedeutet: Am Wochenende und ab 20 Uhr muss die Hälfte des Ladens abgesperrt werden. Was für ein absurder bürokratischer Aufwand! Die Tütensuppe darf verkauft werden, aber der Kartoffelsalat wird weggeschlossen - das versteht kein Mensch.
Noch gravierender: In Ehingen steht ein neuer Dorfladen komplett auf der Kippe. Denn 300 m² sind in sehr vielen Fällen die wirtschaftliche Mindestgröße, um ein tragfähiges Sortiment anbieten zu können. Mit nur 150 m², die dauerhaft angeboten werden können, rechnet sich das Konzept schlicht nicht mehr. Die Folge ist klar: Kein Laden – keine Versorgung.
Wir als Grüne Fraktion haben bis zuletzt gekämpft und einen sinnvollen Änderungsvorschlag eingebracht: In unterversorgten ländlichen Regionen, also dort, wo im Umkreis von fünf Kilometern kein anderes Nahversorgungsangebot existiert, sollten bis zu 400 m² möglich sein. So hätten wir gezielt Versorgungslücken schließen können, ohne klassischen Läden in Städten Konkurrenz zu machen. Doch dieser Antrag wurde abgelehnt.
Ich finde es bitter, dass selbst unsere regionalen CSU-Abgeordneten Helmut Schnotz und Andreas Schalk diesen Vorschlag nicht unterstützt haben. Das Argument, die neuen 24/7-Läden würden den klassischen Einzelhandel gefährden, zieht schlicht nicht, denn in vielen unserer Dörfer gibt es gar keine anderen Läden mehr. Wo soll da eine Konkurrenz entstehen, wenn weit und breit kein Nahversorgungsangebit mehr besteht.
Was mich besonders ärgert: Hinter den Kulissen hat der Einzelhandelsverband mit aller Macht auf dieses Gesetz hingewirkt, aus Angst vor Konkurrenz. Dabei geht es hier nicht um Wettbewerb, sondern um Grundversorgung, Lebensqualität und Teilhabe.
Dieses Gesetz ist ein Rückschlag für den ländlichen Raum. Es ignoriert die Realität in unseren Dörfern und verhindert Innovation. Es ist eine Entscheidung gegen die Menschen auf dem Land und zugunsten von Lobbyinteressen. Das darf so nicht stehen bleiben.
Zu den Dokumenten:
Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG)
Drucksache 19/5953 – Gesetzentwurf der Staatsregierung: Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG)
Inhalt: Grundlage für das neue Gesetz, das unter anderem die Öffnung von 24/7-Läden auf 150 m² beschränkt.Änderungsantrag der Grünen-Fraktion für eine 400 m²-Ausnahme im ländlichen Raum
Drucksache 19/6328 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum BayLadSchlG
Inhalt: Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Läden bis 400 m² in unterversorgten Regionen mit konkretem Vorschlag zur Regelung.Namentliches Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag (Drucksache 19/6328) vom 10.07.2025
Anlage zur 55. Plenarsitzung am 10.07.2025 – Namentliche Abstimmung zu Drs. 19/6328
Inhalt: Abstimmungsergebnisse zum Grünen-Antrag auf Ausweitung der zulässigen Verkaufsfläche auf 400 m².




