Katzenschutzverordnung für den Landkreis Ansbach

Eine Katzenschutzverordnung im Landkreis Ansbach ist notwendig, um Tierleid zu reduzieren, die Ausbreitung von Krankheiten zu unterbinden und ehrenamtliche und hauptamtliche Tierschützerinnen bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Unser Kater Zorro hatte Glück.

Kater Zorro und Ich
Unser Kater Zorro; Bildquelle: Privat

Meine Kreistagsfraktion hat einen Antrag auf den Erlass einer Katzenschutzverordnungeingereicht. Wir haben im Landkreis zu viele Streunerkatzen. Sie sind in vielen Fällen sehr ungepflegt, haben Krankheiten und vermehren sich stark. Unsere Tierheime Ansbach, Rothenburg, Heilsbronn beklagen die Situation in einem Brandbrief mit vielen weiteren Tierheimen sehr:  

„Unsere Tierheime und Pflegestellen platzen aus allen Nähten, unsere Konten sind leer, unsere Helferinnen und Helfer am Rand der Erschöpfung. Wir arbeiten seit Jahren am Limit – und trotzdem kommen jedes Jahr mehr Katzen: krank, verletzt, verhungert.  

Und weiter:  

„Die Lösung liegt seit Jahren auf dem Tisch  

Eine Katzenschutzverordnung mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht:  

  • stoppt langfristig das Leid tausender Straßenkatzen  

  • entlastet Tierheime und Tierschutzvereine  

  • spart Kommunen und Steuerzahlern auf Dauer Kosten  

  • funktioniert nachweislich: In Frankenberg (Hessen) sank bspw. die Zahl der Fundkatzen im Tierheim nach Einführung der Kastrationspflicht um rund 25 %“. 

(Brandbrief in ganzer Länge unten). 

Unser Kater Zorro hatte Glück. Die ehrenamtliche Tierhelferin Silvie Österreicher hat ihn auf einem Bauerhof nach Hinweisen aus der Bevölkerung gefunden. Zorro war in sehr schlechtem Zustand. Sie hat ihn gepflegt, kastriert und wirksame Medikamente mit dem Tierarzt gegen seine chronischen Krankheiten gefunden. Seit 2 Monaten ist er nun bei uns und ist mega verschmust. Wir hatten alle Glück. 

Aber nicht jede Katze hat soviel Glück. Wir brauchen dringend eine Katzenschutzverordnung. Ich bin sehr enttäuscht von der Reaktion unseres Landrates. Unseren Antrag will Landrat Ludwigerst gar nicht behandeln und streitet eine Zuständigkeit ab. Das liegt er aber falsch! Unsere Antwort darauf ist klar:  

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Ansbach zeigt sich irritiert über die ablehnende Haltung von Landrat Dr. Jürgen Ludwig und seiner Verwaltung gegenüber dem Antrag auf Einführung einer Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz (TierSchG) vom 15.09.2025. Während andere Landkreise und Städte längst handeln, verweigert das Landratsamt Ansbach eine Umsetzung – und begründet dies in einem Schreiben vom 24.10.2025 mit einer angeblich fehlenden Zuständigkeit. Diese Begründung hält einer rechtlichen Prüfung jedoch nicht stand. 

Nach dem Bundesgesetz § 13b TierSchG sind die Landesregierungen ermächtigt, Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen zu treffen. In Bayern wurde diese Zuständigkeit ausdrücklich auf die Kreisverwaltungsbehörden – also Landratsämter und kreisfreie Städte – übertragen. Das ergibt sich aus dem Zuständigkeitsgesetz (Art. 1 ZustG Bayern). Damit liegt die Verantwortung eindeutig beim Landratsamt Ansbach. Auch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) bestätigt in seinen offiziellen FAQ zu Katzenschutzverordnungen (Stand 07.08.2023) unmissverständlich: 

„Da in Bayern die Zuständigkeit auf die Kreisverwaltungsbehörden delegiert wurde, ist die zuständige Veterinärbehörde Ansprechpartner für den Erlass von Katzenschutzverordnungen.“1 

Vor diesem Hintergrund ist die Aussage des Landratsamts, man könne keine Verordnung erlassen, faktisch und rechtlich nicht haltbar. Die Voraussetzungen für eine solche Regelung sind im Landkreis längst gegeben: Überfüllte Tierheime, steigende Zahlen von Fund- und Abgabekatzen, ehrenamtliche Überlastung und Hinweise auf Krankheitsübertragungen dokumentieren den akuten Handlungsbedarf. Das Ministerium selbst führt aus, dass zur Begründung einer Verordnung keine exakte Tierzählung erforderlich ist – Schätzungen, Kastrationsdaten und Berichte aus Tierheimen reichen als Nachweis völlig aus. 

Die Grünen kritisieren, dass sich die Kreisverwaltung auf Formalien zurückzieht, statt Verantwortung zu übernehmen. „Die Rechtslage ist klar – ebenso wie die Problemlage“, betont die Fraktion. „Wenn andere Landkreise wie Miltenberg, der Rhein-Kreis Neuss oder der Kreis Lippe zeigen, wie eine Katzenschutzverordnung erfolgreich wirkt, darf Ansbach nicht länger abseitsstehen.“ 

Die Fraktion fordert den Landrat auf, die eigene Zuständigkeit anzuerkennen, die Datenlage transparent zu prüfen und gemeinsam mit Tierheimen, Tierschutzvereinen und der Veterinärbehörde eine rechtssichere und tierschutzkonforme Lösung umzusetzen. „Jedes Zögern verlängert Tierleid, überfordert Ehrenamtliche und gefährdet die öffentliche Hygiene“, heißt es weiter. Der Landkreis Ansbach muss endlich seiner Verantwortung gerecht werden – für mehr Tierwohl, Gesundheitsschutz und eine lebenswerte Umwelt. 

Unser Antrag im Kreistag 

Die Antwort von Landrat Ludwig


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