Bei meinem Besuch am 28.03.24 in Immeldorf kam ich nach dem Gespräch mit der Bürgerinitiative zu dem Schluss, dass die geplante Unterbringung von 50 Geflüchteten in dem kleinen Dorf Immeldorf mit nur 330 Einwohner eine Überforderung darstellt (ich berichtete).
Die Sorgen der Bürger*innen, die nicht generell gegen eine Unterbringung von Geflüchteten in ihrem Dorf sind, konnte ich sehr gut nachvollziehen. Meine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung vom 27.03.24 zu der Situation Geflüchteter in Stadt und Landkreis Ansbach (DS 19/1977) enthielt die Frage, wie die Staatsregierung die gerechte Verteilung der Geflüchteten auf alle Kommunen des Landkreises gewährleistet. Die Antwort war sehr vage: „Die Verteilung obliegt damit den Kreisverwaltungsbehörden, die unter Berücksichtigung der konkreten Umstände vor Ort agieren und eine gerechte Lastenverteilung bestmöglich umsetzen.“
Bei der Debatte im Kreistag am 12.07.24 sprach ich die die Unterbringung in Immeldorf und die damit verbundenen Probleme auf beiden Seiten nochmals an. Die Verwaltung und Landrat Ludwig betonten, dass dem Landkreis bei der Anmietung von Unterkünften durch die Vorgaben der Staatsregierung die Hände gebunden sind – für die Unterbringung vieler Geflüchteter muss angemietet werden, was auf dem Markt ist, auch wenn das Landratsamt dies selbst kritisch sieht.
Nachdem Ministerpräsident Söder Anfang August ankündigte, aufgrund der Überlastung der ländlichen Kommunen sollten zukünftig mehr Geflüchtete in größeren Städten mit entsprechender Infrastruktur untergebracht werden (SZ v. 02.08.24: „Söder will mehr Flüchtlinge in Bayerns Städten unterbringen“), schrieb ich ihm am 12.08.24 einen Brief. Ich schilderte ihm die Situation in Immeldorf und im Landkreis und bat ihn im Hinblick auf seine Ankündigung, den Landratsämtern im ländlichen Raum mehr Spielraum bei der Entscheidung zu geben, ob sie eine Liegenschaft anmieten oder nicht. Ich argumentierte auch damit, dass eine gute und ausgewogene Verteilung über Bayern ein wichtiger Schlüssel für eine gelingende Integration und für eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz ist.
Leider habe ich keine Antwort auf meinen Brief erhalten.
Deshalb fragte ich am 07.10.24 in einer Anfrage zum Plenum nach, ob diese Ankündigung des Ministerpräsidenten inzwischen konsequent umgesetzt werde, die Kommunen die Möglichkeit haben, Mietangebote zur Unterbringung von Geflüchteten abzulehnen und ein entsprechendes Rundschreiben an die Landkreise/Kommunen ging. Innenminister Herrmann antwortete völlig unzureichend, dass in München ein ANKER-Zentrum mit 1000 Plätzen geschaffen würde und dass kein Rundschreiben erging. Ich habe mich daraufhin am 17.10.24 bei der Landtagspräsidentin über die unzureichende Beantwortung meiner Anfrage beschwert.
Wir haben mittlerweile eine Antwort erhalten:
Die allermeisten kreisfreien Städte leisteten bereits mehr, als ihre jeweilige Quote nach der DVAsyl vorsieht, dies komme insbesondere auch den kleineren, kreisangehörigen Gemeinden zu Gute. In den sehr wenigen Fällen (hierzu zählt z. B. die Landeshauptstadt München), in denen die Quote derzeit noch nicht vollständig erfüllt werde, wird das Ziel, zusätzliche Kapazitäten in der Asyl- und Flüchtlingsunterbringung zu schaffen, konsequent umgesetzt. Hier wird wieder auf die Schaffung einer neuen ANKER-Einrichtung in München mit 1.000 Plätzen hingewiesen. Zudem fänden regelmäßige Videokonferenzen von Staatsminister Joachim Herrmann mit u. a. den bayerischen Landräten und Oberbürgermeistern, zuletzt am 2. Oktober 2024, statt. Ein gesondertes Rundschreiben sei darüber hinaus nicht ergangen.
Die Kreisverwaltungsbehörden, d. h. die kreisfreien Städte und die staatlichen Landratsämter, seien zuständig für die Asylunterbringung außerhalb der ANKER. Sie wüssten am besten, welche konkrete Unterkunft sich vor Ort am besten eignet und welche Objekte sie anmieten wollen. Sie entschieden, abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort, zudem eigenverantwortlich über die Verteilung und Unterbringung der Geflüchteten innerhalb ihres Gebiets in den kreisangehörigen Gemeinden. Hinsichtlich der Verteilungsentscheidung können die Kreisverwaltungsbehörden insbesondere auch die bisherige Verteilung im Verhältnis zur Einwohnerzahl in ihr Ermessen einstellen.
Diese Antwort ist unbefriedigend – letzlich werden damit die jeweiligen Verwaltungen allein gelassen.
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