Nach monatelanger Verzögerung wurde am 29.7.26 das EEG 27 und das Netzpaket vom Kabinett verabschiedet (Dokumente s. unten). Mit den Entwürfen für das Netzpaket und das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 werden schlimme Befürchtungen wahr. Was sich schon in den geleakten Entwürfen angebahnt hat, wurde nun vom Kabinett beschlossen. Die Einspeisevergütung / Solarförderung für kleine Photovoltaikanlagen soll abgeschafft und bürokratische Hürden für kleine Dach-Anlagen geschaffen werden. Die bisher gültige 20-jährige Einspeisevergütung für Dachanlagen kleiner 100 kWp wird gestrichen. Haushalte, die eine neue PV-Anlage installieren wollen, müssen sich zukünftig um die Vermarktung ihres Stroms selbst kümmern. Die nun nachgebesserte Galgenfrist von drei Jahren macht die Unsicherheiten nicht wett. Statt Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau der Solarenergie zu unterstützen, entstehen neue Hürden für den Ausbau der Freiheitsenergien auf dem eigenen Dach.
Gerade in unseren Städten haben wir aber noch einen riesigen Nachholbedarf im Solarbereich und die Netze sind nicht annährend ausgelastet. Städte wie Nürnberg haben unter 4 % erneuerbare Energien an ihrem Strombedarf. Neue Solaranlagen werden aber nun von CSU, CDU und SPD ohne Unterschied ausgebremst, obwohl der Bedarf und das Netz vorhanden wären. Die Solarbranche warnt zu Recht vor einem Einbruch im Bereich der Dachanlagen und dem Wegfall von tausenden Arbeitsplätzen. Eine intelligente Reform des EEG im Solarbereich ist nötig. Dieser Holzhammer wird aber dafür sorgen, dass im Solarland Bayern kaum noch Anlagen gebaut werden. Wie Ministerpräsident Söder und seine CSU hier zustimmen konnten, ist mir ein Rätsel.
Auch beim Netzausbau und der Integration erneuerbarer Energien bleiben wichtige Fragen ungelöst. Der geplante Redispatch-Vorbehalt führt dazu, dass neue Wind- und Solaranlagen bereits bei vergleichsweise geringen Netzengpässen ohne ausreichende Vergütung abgeregelt werden können. Dieser soll bereits greifen, wenn in einem Gebiet 5 Prozent an Erneuerbaren Energien abgeregelt wurde. Dies trifft im Solarbereich auf weite Teile Bayerns zu. Gerade in Bayern, wo Solarenergie eine tragende Rolle spielt, schafft dies erhebliche Investitionsunsicherheit und bremst den notwendigen Ausbau sauberer Energie.
In den ländlichen Regionen Bayerns haben wir tatsächlich Netzengpässe, wenn die Sonne richtig scheint. Im Netzpaket fehlen aber jegliche Maßnahmen, die diese Netzengpässe z.B. über Speicher beseitigen könnten. Es wäre so einfach das sogenannte Gartenzaunprinzip einzuführen und festzulegen, dass hintern Gartenzaun Freiheit herrscht und der Strom wie gewünscht genutzt oder gespeichert werden kann. Das wurde nicht eingeführt. Die Praxis ist weiter, dass Solaranlagen abgeregelt werden, der Eigenverbrauch unterbunden wird und selbst die Befüllung des Stromspeichers nicht erlaubt ist. Das Netzpaket gibt den Netzbetreiber Recht, die wenig in den Netzausbau investieren und sich ewig Zeit lassen.
Und auch für die Windkraft sieht es schlecht aus. Die Netzengpassgebiete werden nun zwar differenziert und Windkraftanlagen bleiben davon verschont. Aber das grösste derzeitige Problem sind die EEG Ausschreibungen. Eine eigene Süd-Ausschreibung ist dringend notwenig. Aber die ist nicht vorgesehen. Ohne sie werden jährlich nur wenige bayerische Anlagen in Betrieb gehen, denn die minimal erhöhten Referenzerträge von 1,55 auf 1,65 für die 50 % Standorte können die niedrige Preise bei den Ausschreibungen von derzeit 5 Cent/kwh nicht ausgleichen. Mit dem Faktor 1,65 erhält man dann 8,25 Cent/kwh. Damit ist keine Windkraftanlage in Bayern wirtschaftlich zu betrieben. Wir brauchen dringend eine Südauschreibung Windkraft mit 12 GW verteilt auf die nächsten 2-3 Jahre.
Beim Biogas gibt es einen Rückschritt zu den derzeitigen Ausschreibungsmengen. Von den 1300 bzw. 1100 MW, die dieses und letztes Jahr ausgeschrieben werden, soll es vorerst auf 1000 MW, dann auf 750 MW und schließlcih auf 500 MW pro Jahr reduziert werden. Das ist ein Sterben auf Raten der Biogasanlagen. Eine Überbauung und Ausnutzung der Vorteile der Flexibilität von Biogas erfolgt nicht.
Die Pläne von Katherina Reiche werden zu einem massiven Einbruch beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern und ganz Deutschland führen. Markus Söder und seine CSU sehen dabei zu, wie es im Sonnenland Bayern dunkel wird. Das darf nicht passieren. Wer die Energiewende erfolgreich gestalten will, muss Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen dabei unterstützen, selbst Teil der Lösung zu werden. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe setzen jedoch die falschen Signale und gefährden den notwendigen Ausbau unserer Freiheitsenergien. Profitieren werden von diesen Maßnahmen am Ende nur die fossile Lobby, weil dann Erdgaskraftwerke angeworfen werden, sobald die Sonne untergegangen ist. Fürs Klima, die Arbeitsplätze in der EE Branche und die heutigen und zukünftigen EE-Anlagenbetreiber ein grosser Verlust. Aber das scheint die Bundesregierung nicht zu kümmern. Jetzt gilt es noch Verbesserungen rauszuholen, damit die Erneuerbaren auch weiterhin kräftig ausgebaut werden.
Hintergrund:
Einspeisevergütung
Ab 1.1.2027 entfällt für Anlagen unter 100 kWp die Garantie einer dauerhaften Einspeisevergütung über 20 Jahre. Stattdessen müssen die Anlagen sich selbst um die Vermarktung ihres Stroms kümmern. Bisher erhielten z.B. kleine PV Anlagen unter 10 KwP eine Vergütung 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung). Nun müssen sich die Betreiber spätestens bis 2029 einen Direktvermarkter suchen. Für so kleine Solaranlagen gibt es derzeit aber kaum Anbieter. Die Voraussetzungen zur die Eignung sind aber durchaus komplex. Voraussichtlich werden kleine Dachanlagen zukünftig sog. “Nulleinspeiseanlagen”. Die Dächer werden nur noch teilweise belegt gemäß dem eigenen Verbrauch und der überschüssige Strom wird nicht mehr ins Netz eingespeist. Das ist eine Verschwendung des Potentials der Dachflächen und des wertvollen Stroms.
Zwei Welten: Stadt und Land
Während in zahlreichen ländlichen Regionen in Bayern eine hohe Versorgung mit Strom v.a. aus Solarenergie gegeben ist, ist die Situation in den Städten eine ganz andere. In den großen Städten wie München und Nürnberg ist der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch noch immer erschreckend niedrig. München mit 1,5 Millionen Einwohner hat nur 2% EE Strom und Nürnberg mit 0,5 Millionen Einwohner lediglich 4%. Die Städte über 100.000 Einwohner( Augsburg, Würzburg, Fürth, Erlangen, Ingolstadt und Regensburg) haben insgesamt rund 1 Million Einwohner und nur rund 10 bis 15 Prozent erneuerbare Energien. Bei den Städten über 50.000 Einwohner (Bamberg, Aschaffenburg, Bayreuth, Landshut, Kempten, Rosenheim, Neu-Ulm, Schweinfurt und Passau), die zusammen 0,5 Millionen Einwohner aufweisen, sieht es nicht besser aus.
Von den 13 Millionen Einwohnern in Bayern haben also 1/4 der Einwohner nur rund 7 % erneuerbare Energien an ihrem Stromverbrauch. Am Ende sind es vor allemMieterinnen und Mieter die eine hohe Stromrechnung haben und nicht durch günstigen Solarstrom das ausgleichen können. Diese Tatsache wird im EEG 27 in keinster Weise berücksichtigt und Anlagen in den Städten sehr benachteiligt, obwohl der Bedarf und das Netz vorhanden wären. Quelle für die Zahlen sind die Daten aus dem Energieatlas Bayern.
Hinter meinem Gartenzaun soll Freiheit herrschen - Nutzen statt abregeln ist im Netzpaket nicht umgesetzt
Besonders offensichtlich wird das Problem beim sogenannten Redispatch. Immer dann,
Wenn Stromleitungen ausgelastet sind, werden Windkraft- und Solaranlagen gedrosselt. Der eigentlich verfügbare Grünstrom wird nicht in das Netz eingespeist. Diese Maßnahme ist notwendig für die Netzstabilität.
Das Absurde daran ist aber: Selbst, wenn sich direkt neben der Erzeugungsanlage ein Grünstromspeicher befindet, darf dieser den überschüssigen Strom nicht laden, wenn die Anlage abgeregelt wird. Wertvolle Energie geht verloren, obwohl sie später dringend gebraucht würde.
Überfällig ist deshalb die Einführung eine gesetzliche Änderung und die Einführung des des sog. Gartenzaunprinzips.
Große Grünstromspeicher sollen, während solcher Redispatch-Maßnahmen, gezielt geladen werden dürfen. Damit würde erneuerbarer Strom nicht länger verloren gehen, sondern zeitversetzt für Haushalte oder Unternehmen zur Verfügung stehen.
Gerade für Kommunen wäre das ein erheblicher Gewinn. Jede zusätzlich nutzbare Kilowattstunde erhöht die regionale Wertschöpfung und reduziert Stromimporte und Abhängigkeiten von teuren und schmutzigen fossilen Energien.
Und bei kleinen Solaranlagen in Kombination mit einem Batteriespeicher soll die Nutzung von Eigenstrom immer möglich sein. Ob zur direkten Verwendung oder zur Speicherung im Heimspeicher. Die Abregelung soll deshalb nicht mehr am Wechselrichter, sondern am Einspeisepunkt erfolgen. Mit diesem „Gartenzaunprinzip“ wird sichergestellt, dass jede Person den selbst erzeugten Strom im eigenen Haushalt nutzen und speichern kann, wie sie möchte. Diese Regelung könnte durch eine kleine gesetzliche Änderung herbeigeführt werden und würde grosses Potential entfalten. Das ist im Entwurf des EEG 27 jedoch nicht vorgesehen – muss aber dringend nachgebessert werden.




