Im Kirchenasyl warten Flüchtlinge zum Teil monatelang und hoffen auf eine Neubewertung ihres Falls, manchmal mit Erfolg.
Anfang Februar hatten wir in Heilsbronn so einen Fall, wo der Heilsbronner Pfarrer von der Ausländerbehörde in Ansbach bei der Polizei angezeigt wurde wegen "Unterstützung eines illegalen Aufenthalts". Er hat aber ganz korrekt gemeldet, dass ein Äthiopier, der im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Italien abgeschoben werden soll, bis Ende Februar Kirchenasyl in Heilsbronn bekommt. Das hatte er im Vorfeld mit Herrn Stephan Reichel, Berater und Koordinator für Kirchenasyle in Bayern, besprochen. Ich habe das zum Anlass genommen, selbst mit Herrn Reichel und auch mit Frau Rechtsanwältin Bettina Nickel, die für die Katholische Kirche Bayern Vertreterin in der Härtefallkommission Bayern und bei der kath. Kirche für Kirchenasyl zuständig ist, zu sprechen.
Dossierverfahren
Wie mir beide Gesprächspartner darlegten, gibt es seit Februar 2015 ein sogenanntes Dossierverfahren zum Kirchenasyl. Damals fand in Berlin ein Gespräch des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit den Bevollmächtigten der evangelischen und katholischen Kirche zum Thema Kirchenasyl statt mit der Zielsetzung, eine machbare Lösung für den Umgang mit Kirchenasyl und vor allem auch die öffentliche Darstellung von Kirchenasyl zu finden. Man war übereinstimmend der Auffassung, dass sich das Kirchenasyl als christlich-humanitäre Tradition in Deutschland etabliert hat, die Kirchen damit aber nicht den Rechtsstaat in Frage stellen. Der Staat muss in jedem Fall hier das Zugriffsrecht behalten.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
In der letzten Zeit wurden jedoch immer öfter Kirchenleute aufgrund von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Verhör geladen und fühlen sich dementsprechend eingeschüchtert und verunsichert.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback verteidigt das Vorgehen der Justiz bei Kirchenasylen. Die Staatsanwälte müssten jedem Fall nachgehen, wenn ein Flüchtling keine Duldung mehr habe und sich der Abschiebung entziehe. Und er geht noch einen Schritt weiter. Man sollte nach seiner Meinung sogar überlegen, ob es sinnvoll ist, gegen eine Verfahrensweise des Rechtsstaats Kirchenglocken zu läuten. Wenn der Rechtsstaat geschwächt würde, dann könnte das der Beginn einer schlechten Entwicklung sein, so Bausback. Diese Aussagen sind nach meiner Meinung vollkommen überzogen – hier wird unterstellt, dass das Kirchenasyl den Staat in seinen Grundfesten schwächt – so ein Blödsinn!
Innenminister Joachim Herrmann versichert, er respektiere das Kirchenasyl grundsätzlich. Darum werde es auch künftig nicht zu dem Fall kommen, dass Polizisten in kirchliche Räume eindringen und Flüchtlinge abführen würden. Diese Haltung könne der Staat aber nur einnehmen, wenn die Kirchen ihrerseits maßvoll vom Kirchenasyl Gebrauch machen.
Eine Drohung?
Meine Meinung dazu: Soll das eine Drohung an die Kirchen sein: wenn ihr die Obergrenze XY überschreitet, dann dringen wir gewaltsam in die Kirchen ein?
Die Ermittlungsverfahren gegen Kirchen mehren sich, der geringen Zahl von derzeit knapp 60 Kirchenasylen in der Evangelischen Kirche in Bayern stehen dabei rund 30 in den Berichten genannten Ermittlungsverfahren gegenüber.
Für uns Grüne stellt das Kirchenasyl immer einen Raum dar, um Zeit und Möglichkeit zu schaffen, damit menschlich besonders sensible Einzelfälle nochmals von Behördenseite gründlich überprüft und Entscheidungen ggf. geändert werden können.
Deshalb muss diese Forcierung von Ermittlungsverfahren der bayerischen Staatsanwaltschaft gegenüber Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchen sofort aufhören.