Gebäudemodernisierungsgesetz – massiver Rückschlag für Klimaschutz und bezahlbares Heizen

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bremst die Wärmewende, statt sie voranzubringen. Statt konsequent auf Wärmepumpen und bezahlbare Klimaschutzlösungen zu setzen, werden fossile Heizungen weiter erlaubt – mit unklaren Kosten für Mieterinnen, Eigentümerinnen und Klima. Wir Grüne sagen klar: Dieses Gesetz ist ein Fehler und muss zurückgenommen werden.

Heizungskörper
Bildquelle: Eigene Aufnahme

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) von Union und SPD im Bund bremst die Energie und Wärmewende. Statt auf nachhaltige Lösungen, wie die immer beliebteren Wärmepumpen zu setzen, dürfen zukünftig auch wieder neue Öl -und Gasheizungen eingebaut werden. Zudem sieht das Gesetz vor, dass 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen weiter betrieben werden dürfen. Die neuen fossilen Heizungen müssen dann nur eine verpflichtende Grüngasquote von 10 Prozent ab 2029 erfüllen. 

Das Heizen mit Biomethan ist wenig effizient und wird am Ende sehr teuer. Zudem haben wir schlichtweg nicht die Fläche. Die derzeitige Biomethan-Einspeisung liegt bei nur 1,4 Prozent des Wärmebedarfs – das bedeutet eine Verachtfachung der benötigten Menge – und das nur für die Erreichung der ersten Stufe.

Von dem Wärmebedarf in Bayern in Höhe von derzeit 176 TWH werden noch immer 123 TWH fossil erzeugt. Um diese Wärmemenge mit Biomethan bereitzustellen, müsste die komplette landwirtschaftliche Nutzfläche für den Anbau von Energiepflanzen genutzt und in Biomethan umgewandelt werden. Würden die Heizungen erstmal nur mit 10 Prozent Biomethan und 90 Prozent Erdgas betrieben, wäre bereits eine Fläche von 10 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Bayerns nötig und damit eine Verdopplung der bereits genutzten Energiepflanzenfläche. Die Ernährungssicherheit wäre in Gefahr – genauso wie die Biodiversität. Und wohin die Pachtpreise steigen, weiß niemand. 

Die Folgekosten für Mieter*innen und Eigentümer*innen bleiben völlig unklar. Ministerin Katherina Reiche kann weder Kosten noch Klimaauswirkungen des GModG beziffern. Die Biotreppe hört bei 60 % auf im Jahr 2040, obwohl 2045 Deutschland klimaneutral sein will.  Und in §5a ist geregelt, dass eine Aufteilung der zusätzlichen Kosten durch den Zukauf von teurem Biogas sich Vermieter und Mieter teilen sollen. Aber in Punkt 3 wurde die Einschränkung eingefügt, dass dies nur bis zu einem Anteil von 30 % gilt. Wenn es richtig teuer wird, kann sich der Vermieter einen schlanken Fuß machen und den Löwenanteil der Mehrkosten zahlt der Mieter. Wie schwach ist die SPD, dass sie die Mieterinnen in diese Kostenfalle mit Ansage laufen lässt? 

Gleichzeitig werden die Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds gekürzt, während Förderungen für klimafreundliches Heizen mit Strom aus unseren Freiheitsenergien Sonne und Wind und Tilgungszuschüsse für Sanierungen reduziert werden. Die Kürzungen kamen von heute auf morgen. Die BILD-Zeitung hätte unter Habeck ein wochenlanges Bashing losgetreten - hier blieb die Kürzung eine Randnotiz in den Medien. Details hier: https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html

Das Gesetz wurde am 10.07. im Bundestag und kurz darauf im Bundesrat beschlossen. Das ist ein riesengrosser Fehler, der korrigiert werden muss! Wir Landtags-Grüne wollen, dass das GModG zurückgenommen wird. Kommunen benötigen ein Gesetz, das Wärmepumpen fördert, landwirtschaftliche Flächen schont und klare Förderungen für energetische Sanierungen bietet. Anstatt uns weiterhin von fossilen Brennstoffen abhängig zu machen, fordern wir bezahlbare Wärme, sichere Kostenrahmen und die Erreichung der deutschen Klimaziele mit hiesigen Freiheitsenergien.

 

Zum Download des GModG


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