Unser Fachgespräch im bayerischen Landtag zum Gebäude Modernisierungsgesetzes hat klar aufgezeigt, dass die Klimaziele im Wärmebereich so niemals erreicht werden.
Am 5. Mai hatten wir mehrere Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen zu einem Fachgespräch in den bayerischen Landtag eingeladen. Am gleichen Tag ist kurz vorher der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) öffentlich geworden. Das ganze Fachgespräch ist hier einsehbar.
Die Klimaziele werden durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz nicht eingehalten. Die Mehrheit der Expertinnen und Experten haben klar kritisiert, dass die 65 % Regelung, die diesen Prozenzsatz erneuerbaren Energieeinsatztes für neue Heizungen vorschrieb, jetzt wegfällt. Dies hatte für Klarheit gesorgt und wird nun ersetzt durch eine Biotreppe, die mit vielen Unsicherheiten behaftet ist. Neue Öl- und Gasheizungen wird Tür und Tor geöffnet und das ist in der jetzigen Zeit vollkommen der falsche Weg. Inwieweit die Biokraftstoffe beziehungsweise der Wasserstoff dann wirklich vorhanden ist, ist mehr als fraglich. Zu welchen Kosten und Konditionen sie dann eingekauft werden können, ist ebenfalls komplett offen. Im neuen Gesetz steht, dass im Jahr 2029 10 % Biomethan beziehungsweise Wasserstoff eingesetzt werden muss, im Jahr 2030 15 %, im Jahr 2035 30 % und im Jahr 2040 60 %. Eine Jahreszahl mit 100 % Einsatz wird nicht genannt und das ist mehr als fragwürdig.
Die Prozentzahlen und Jahreszahlen entsprechen auch der alten Gesetzesvorlage im Gebäudeenergiegesetz (§71 GEG). Hier war es aber so, dass nur in wenigen Fällen fossile Heizungen diese Treppe wirklich gehen sollten. Es war klar geregelt, dass neue Öl- und Gasheizungen, die im Gebieten mit einem verbindlichen Wärmeplan errichtet werden bereits vor 2029 65 % erneuerbare Energien einzusetzen haben. Nur für die Altfälle, die nach 2023 und vor der Verbindlich-Erklärung der Wärmepläne (Termin 30.6.2026 bzw. 30.6.2028) errichtet wurden, galt die Treppe mit den unterschiedlichen Jahreszahlen. All das ist nun gestrichen und Klimaschutz im Wärmebereich in weite Ferne verschoben.
Frau Schmutzer von den Stadtwerken München hat sehr stark kritisiert, dass es keine Technologieklarheit gibt. Sie können als Stadtwerke nicht vier Infrastrukturen aufbauen beziehungsweise aufrechterhalten - das bestehende Gasnetz neben einem Fernwärmenetz und zusätzlich noch Wasserstoffleitungen beziehungsweise ein Ausbau der Stromversorgung vorantrieben. Die hoch gelobte Technologieoffenheit hat in der Praxis massive Nachteile, denn in der Kommune muss klar sein, wohin die Reise geht. Diesen Punkt hat auch Herr Olaf Zimmermann von der Heizungsinnung München noch einmal deutlich unterstrichen. Er bedauert es sehr, dass auch die Austauschpflicht für alte Heizkessel in Paragraph 72 GEG gestrichen wurde. Es kann nicht sein, so seine Worte, dass Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, noch immer betrieben werden dürfen. Beim alten Gebäudeenergiegesetz hat er zudem sehr stark den Beschleunigungsfaktor bei der Förderung gelobt, da dies Anreize setze, die Heizungsanlage doch ein paar Jahre früher auszutauschen. All dies ist nun nicht mehr enthalten.
Lukas Herrmann vom Deutschen Mieterbund hat kritisiert, dass es für die Mieterinnenund Mieter sehr schwer absehbar ist, wie teuer es bei der Biotreppe wird. Es ist nun zwar vorgesehen, dass der Vermieter 50 % der zusätzlichen Kosten tragen soll, aber es ist weiter unklar, wie teuer es am Ende wird.
Herr Eppenich vom Eigenheimerverband Bayern hat die Notwendigkeit einer guten Energieberatung betont. Leider ist auch dieser Passus gestrichen, wie Dr. Alaa Alhamwi, unser grüner Bundestagsabgeordneter, dargelegt hat. Die bisherige Verpflichtung, dass eine Energieberatung stattfinden muss, wenn eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut wird, soll entfallen. Das ist sehr bedauerlich, da viele Eigentümer zu stark die die Installationskosten sehen, die bei einer neuen Gasheizung einfach günstiger sind, als bei einer Wärmepumpe und die laufenden Kosten zu wenig beachten. Meine Landtags-Kollegin und baupolitische Sprecherin Ursula Sowa hat die Gebäuderichtlinie der EU zitiert, nach der bis zum Jahr 2030 16 % der schlechtesten Gebäude saniert sein sollen und ab 2040 soll der Einsatz fossile Brennstoffe beendet sein. Sie hat große Zweifel das mit dem GModG eingehalten wird. Diesen Zweifeln haben alle Beteiligten Expertinnen und Experten zugestimmt. Das wird wieder einmal sehr teuer, auch für Mieter*innen und Eigentümer*innen, kommentierte MdB Alhamwi. Die Bundesregierung setzt die Gebäuderichtlinie zu spät und nicht ausreichend um. Das wird Millionen an Vertragsstrafen kosten, aber schlimmer sind die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger.
Wir haben hocheffiziente Systeme mit Nahwärmenetzen, Geothermie und Wärmepumpen und vielem mehr. Die Weichen werden aber nicht richtig gestellt. Katharina Reiche stellt sie in Richtung fossiler Energien in einer Zeit, in der doch allen klar sein muss, dass dies maximal klimaschädlich, teurer wird und zudem unsere Abhängigkeiten erhöht.
Dieser Gesetzentwurf darf das Parlament so nicht verlassen, war unser gemeinsames Fazit.




