Mehrere Patient*innen in meinem Stimmkreis berichteten mir, dass diese als gesetzlich versicherte Personen Schwierigkeiten hätten, einen Termin bei einem Lungenfacharzt/-ärztin zu erhalten. Ich verfolgte die Presseberichterstattung zu den Unstimmigkeiten hinsichtlich des Kassensitzes im MVZ der diakoneo KdöR in Ansbach im vergangenen Herbst – dieser Vertragsarztsitz blieb länger als ein halbes Jahr unbesetzt, seit dem 01.07.2026 gibt es dort wieder eine Lungenfachärztin - - nach meiner Kenntnis aber auch nicht in Vollzeit.
Ich wandte mich mehrfach an die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB). Die KVB antwortete mir zunächst, dass der vakante Vertragsarztsitz inzwischen wieder besetzt und es nicht unüblich sei, dass sich Besetzungsprozesse länger hinzögen und dass über den – bislang einzigen – Antrag des zuvor aus dem MVZ ausgeschiedenen Arztes auf Zulassung der zuständige Zulassungsausschuss nach Abschluss der erforderlichen Bedarfsprüfung entscheiden werde.
Diese Antwort reichte mir nicht, da ich auch gefragt hatte, warum nicht ein zusätzlicher Vertragsarztsitz genehmigt würde, zumal es nach meinen Informationen zum einen viele Patient*innen mit Bedarf in Stadt und Landkreis Ansbach gibt und zum anderen im sowohl von der Fläche als auch von der Einwohnerzahl her kleineren Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zwei Ärzt*innen mit diesem Schwerpunkt (Versorgungsatlas KVB (02/2026, S. 51), es jedoch in Stadt und Landkreis Ansbach nur einen Lungenfacharztsitz gibt, mit dem der vorherige Arzt nach meinen Informationen Patient*innen weit über die Landesgrenze Bayerns hinaus versorgt hatte - so stammte ca. ein Viertel aller PatientInnen aus dem östlichen Raum Baden-Württembergs, da auch in diesem Bereich keine adäquate lungenfachärztliche Versorgung gegeben sei.
Die nachfolgende ausführlichere Antwort der KVB fand ich irritierend: Sie erlebten immer wieder, dass sich in Bezug auf die Arztsitze der vertragsärztlichen Versorgung seitens der Kommunalpolitik eine Art Besitzstandsdenken entwickele und dass das verständlich sei, da im kommunalen Aufgabenbereich viele Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie beispielsweise Kindergartenplätze für die Einwohner je Gemeinde geplant würden. Dies sei aber bei den Vertragsarztsitzen nicht der Fall.
Die Antwort der KVB verdeutlicht das strukturelle Problem: Die Bedarfsplanung orientiert sich an bundesrechtlichen Maßzahlen, wobei zusätzliche Sitze ohne zwingenden Grund und ohne Einverständnis der Krankenkassen nicht eingeplant werden können. Besonders kritisch ist die Einschätzung, dass Versicherten bei spezialisierten Leistungen Wegezeiten von 45 Minuten bis zu einer Stunde mit dem PKW zugemutet werden können, da die Planung auf Ebene von Raumordnungsregionen wie Westmittelfranken erfolgt. Meiner Meinung nach ist das aber ohnehin bereits der Fall, da gesetzlich versicherte Patient*innen aus Ansbach ohnehin schon zu Ärzt*innen im Landkreis Neustadt a.d. Aisch/Bad Windheim, nach Schwabach oder Nürnberg fahren müssen – wenn sie denn dort einen Termin bekommen.
Für mich ist klar: Eine rein rechnerische Bedarfsplanung, die reale Versorgungslücken ignoriert und lange Fahrtwege als akzeptabel einstuft, ist nicht zeitgemäß. Hier von einem “Besitzstandsdenken” zu sprechen, ist sehr fragwürdig - es geht hier schließlich um die Versorgung von Patient*innen.
Ich setze mich für eine flexible und menschenzentrierte Gesundheitspolitik ein, die sicherstellt, dass hochwertige medizinische Versorgung nicht vom Wohnort abhängt, sondern dort verfügbar ist, wo die Menschen sie dringend benötigen.
Insofern ist es mehr als bedauerlich, dass die KVB einen Antrag eines Lungenfacharztes auf Sonderbedarfszulassung ablehnte.
Ich bleibe dran an diesem Thema und halte Sie und euch auf dem Laufenden.
Mein Radio 8 Interview vom 07.09.2026 kannst du hier nachlesen.




