Expertenanhörung BauGB / Länderöffnungsklausel

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat in seiner Expertenanhörung am 21.5.14 das Thema "Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen" diskutiert.

 

Die Diskussion wurde live übertragen und kann nachträglich von alle Interessierten unter folgendem Link eingesehen werden. <link http: dbtg.tv cvid>dbtg.tv/cvid/3404835

 

Gleichwohl alle Beiträge ihre Relevanz haben, will ich doch auf den besonders erhellenden Beitrag von Herrn Pflitsch, Sprecher einer Bürgerinitiative gegen Windkraft hinweisen (ab Min. 07:00 der in seiner destruktiven und ablehnenden Haltung gegenüber allen Erfolgen der Energiewende seiner Initiative einen Bärendienst erwiesen hat. Ein wirklich unsäglicher Appell gegen alle Errungenschaften der letzten Jahrzehnte. Der Beitrag gipfelte in der Äußerung, dass mehr Geld in Kernfusion gesteckt werden soll (ab 1:35:45). Diese Äußerung in der gleichen Woche, wo uns die Atomkonzerne die Scherben der Atomkraftnutzung vor die Füße knallen und aussteigen wollen! Glücklicherweise waren sich die weiteren geladenen Experten von der DIHK, über den Bund Naturschutz Bayern, juristischen Fachexperten, dem Sprecher der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände und natürlich dem BWE einig, dass eine Länderöffnungsklausel abzulehnen ist. Neben verfassungsrechtlichen Hürden wurde noch einmal darauf verwiesen, dass die Länderöffnungsklausel keineswegs den frommen Wunsch viele Initiativen erfülle, Akzeptanz zu steigern und das Recht der Kommunen zu stärken, sondern hierdurch nur eine weitere, unnötige Instanz der Vorgabenplanung eingezogen würde. 


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©Foto: Manuel Schuller
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