Am 8. Oktober fand die erste Lesung unseres Bürgerenergiebeteiligungsgesetzes im Landtag statt, ein bedeutender Schritt für die Energiewende. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist ein zentraler Baustein, um die Akzeptanz für erneuerbare Energien zu steigern. Insbesondere dort, wo Menschen direkt an Windkraft- oder Photovoltaikanlagen beteiligt sind, wächst die Akzeptanz. Deshalb ist dieses Gesetz dringend notwendig.
Im Plenum haben wir deutlich gemacht, dass das Bürgerenergiebeteiligungsgesetz auf den bewährten Regelungen anderer Bundesländer basiert, jedoch speziell auf die Bedürfnisse Bayerns zugeschnitten ist. Der Gesetzesentwurf sieht eine verpflichtende Bürgerbeteiligung bei allen neuen Wind- und Solaranlagen vor und legt großen Wert auf wenig Bürokratie. Der Entwurf wurde praxisnah entwickelt, in enger Zusammenarbeit mit Bürgerenergiegesellschaften und Akteuren der Erneuerbare-Energien-Branche.
Das Herzstück unseres Gesetzes sieht vor, dass der Vorhabenträger die Standortgemeinde über geplante Projekte informiert und beide Parteien sich auf die Art der Bürgerbeteiligung einigen. Dabei gibt es maximale Flexibilität: Jede Gemeinde kann individuell entscheiden, wie sie die Beteiligung umsetzt. Ob direkte Beteiligung in Form von Anteilen an der Anlage, pauschale Ausschüttungen zur Finanzierung kommunaler Projekte oder ein verbilligter Stromtarif für die Region – alles ist möglich. Diese Flexibilität bei minimaler Bürokratie war die Leitlinie des Gesetzesentwurfs.
Falls sich die Standortkommune und der Vorhabenträger nicht einigen können - und nur für diesen Fall greift eine Ersatzbeteiligung in Form von 0,3 Cent pro Kilowattstunde, die an die Gemeinde gezahlt wird. Zusätzlich muss ein Nachrangdarlehen über 10 Jahren mit festgesetzter Rendite angeboten werden.
Alle umgesetzten Projekte sind auf einer Transparenzplattform zu veröffentlichen mit Angaben welche Form der Bürgerbeteiligung umgesetzt wurde verpflichtet. So können andere Kommunen davon profitieren und ähnliche Modelle übernehmen. Dieses Gesetz stärkt nicht nur die Akzeptanz für erneuerbare Energien, sondern beschleunigt Projekte und sorgt dafür, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt.
Interessant ist, dass Wirtschaftsminister Aiwanger just am Tag der ersten Lesung ebenfalls Eckpunkte eines eigenen Gesetzes angekündigt hat. Viele zentrale Punkte des grünen Gesetzentwurfs wurden von der Staatsregierung übernommen. Allerdings bleibt die Umsetzung vage: Aiwanger sprach davon, dass ein Gesetz frühestens 2025 zu erwarten sei – ein langsamer Prozess, der im Widerspruch zur Dringlichkeit des Themas steht.
Kritisch zu sehen sind die pauschalen Abstandsregelungen, die die Staatsregierung plant. Ein allgemeiner Abstand von 2,5 Kilometern für die Bürgerbeteiligung an Windrädern passt nicht in alle Regionen gleichermaßen. In städtischen Gebieten ist dieser Abstand oft zu groß, in ländlichen Regionen hingegen zu klein. Die Kommunen vor Ort wissen am besten, welche Regelungen praktikabel sind, und sollten die Beteiligung eigenständig in Zusammenarbeit mit den Vorhabenträgern festlegen können. Durch die bereits bestehenden regionalen Planungsverbände wird dieser gemeindeübergreifende Ansatz ohnehin häufig angewendet. Die Details der Regelungen der Staatsregierung sind noch nicht bekannt. Vieles wurde von unserem Gesetz abgeschrieben. Eine Zustimmung der Regierungsfraktionen CSU und FW zu unserem Entwurf wäre das Beste. Das ist bisher aber noch nie erfolgt.
Unser grünes Bürgerenergiebeteiligungsgesetz setzt auf die Kompetenz der Kommunen und eine flexible, praxisnahe Umsetzung der Bürgerbeteiligung, anstatt auf pauschale Vorgaben von oben. Ich bin sehr stolz auf unseren Entwurf, der das Beste aus unterschiedlichen Gesetzen der Länder vereint und auf Bayern zugeschnitten ist. Ich hoffe sehr, dass Bayern bald auch ein gutes Bürgerenergiebeteiligungsgesetz hat. Wir haben einen Vorschlag dazu vorgelegt.
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