Ein Erfolg für die Frauen in Bayern: Gewalthilfegesetz kommt bis spätestens Mitte Juli!

Der Dringlichkeitsantrag der Landtags-Grünen “Frauen schützen und Leben retten: das Gewalthilfegesetz in Bayern rechtzeitig umsetzen!” wurde am 26.03.2026 im Sozialausschuss beschlossen. Das entsprechende Landesausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz muss bis spätestens Mitte Juli vorgelegt werden.  

Waage der Justitia
Waage der Justitia; Bildquelle: Eigenes KI-generiertes Bild mit Canva

Das Gewalthilfegesetz, das im Februar 2025 auf Bundesebene beschlossen wurde, wird aktuell von den Bundesländern umgesetzt. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein des Gewaltschutzes und konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention – insb. wird die Zuständigkeit für die Finanzierung des Gewaltschutzsystems von den Kommunen auf Bund und Länder übertragen. Der dafür wesentliche Stichtag ist der 01.01.2027 – bis dahin müssen Landesausführungsgesetze, entspr. Verordnungen und finanzielle Töpfe geklärt sein sowie entsprechende Förderbescheide an die Träger ausgehändigt worden sein.  

Bereits im November 2025 hatte meine grüne Landtagsfraktion einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, der u.a. auf die rechtzeitige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Bayern drängte. Dieser wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt.  

Noch am 12. März konnte das zuständige Ministerium im Ausschuss weder konkrete Inhalte noch einen verlässlichen Zeitplan oder eine gesicherte Finanzierung vorlegen – obwohl das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 greifen soll.  

Jetzt kommt Bewegung in den Gewaltschutz in Bayern: Der Dringlichkeitsantrag der Grünen Landtagsfraktion „Frauen schützen und Leben retten: das Gewalthilfegesetz in Bayern rechtzeitig umsetzen!“ wurde am 26.03.2026 im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie mit Stimmen von CSU und Freien Wählern beschlossen!  

Damit wird die Bayerische Staatsregierung verpflichtet, spätestens bis zum 16. Juli 2026 einen Entwurf für das notwendige Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) vorzulegen.  

Das ist ein Riesenerfolg für den Gewaltschutz in Bayern und ich freue mich, dass meine Fraktion das erreicht hat. Gerade mit Blick auf die aktuelle Debatte zu digitaler Gewalt ist das ein klares Signal, dass der Gewaltschutz für Frauen und Kinder überparteilich vorangetrieben werden kann. Das macht Hoffnung für weitere notwendige Verbesserungen. 

Bis Mitte Juli muss die Staatsregierung nun liefern. Das ist noch keine vollständige Planungssicherheit, aber der entscheidende Schritt dorthin – für Träger, für Mitarbeitende und vor allem für Frauen und Kinder, die auf schnellen Schutz angewiesen sind. 


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