Dringlichkeitsantrag: Umfassender Klimaschutz für Bayern

Bayern soll bis 2050 klimaneutral werden. Unter anderem braucht es dazu ein wirkungsvolles Klimaschutzgesetz und ein Erneuerbaren-Wärme-Gesetz.

 

Schülerdemo für Klimaschutz in München ©Foto: Sophie_Scheller
Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest:

Die Folgen des Klimawandels werden eine der größten Herausforderungen der Menschheit im 21. Jahrhundert. Die Eindämmung der Ursachen und die Abschwächung der Folgen der Erdüberhitzung sind eine zentrale Aufgabe der Politik. Handeln auf allen Ebenen ist notwendig. Die bisherigen Maßnahmen sind offensichtlich ungenügend. Auch die Aufnahme des Klimaschutzes in die Bayerische Verfassung ist nicht ausreichend, wenn nicht gleichzeitig konkrete Maßnahmen auch in Bayern getroffen werden, die weit über die bisherige Politik hinausgehen.

Der Landtag befürwortet daher eine rasche Verabschiedung eines Bayerischen Klimaschutzgesetzes, damit Bayern seinen gerechten Anteil zur Erfüllung der Beschlüsse der Pariser Klimakonferenz tatsächlich trägt. Dieses Gesetz soll zum Ziel haben, dass Bayern bis 2050 klimaneutral ist. Darin sind auch ehrgeizige und konkrete Zwischenziele festzulegen, um die Temperaturerhöhung auf 1,5°C zu begrenzen. Dazu gehört, dass sämtliche Bereiche der Öffentlichen Hand bis 2040 klimaneutral werden. Kommunen über 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner werden verpflichtet Klimaschutzkonzepte zu erarbeiten und Kommunen über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben Wär- mekonzepte zu erstellen. Dabei ist das Konnexitätsprinzip nach Art. 83 Abs. 3 der Ver- fassung zu beachten. Ebenso werden in dem Klimaschutzgesetz die Erarbeitung eines Landesklimaschutzkonzepts mit konkreten Sektorzielen, ein zeitnahes Monitoring und die Einsetzung eines unabhängigen Klimarats verankert.

Der Landtag befürwortet die Verabschiedung eines Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes zur stärkeren Nutzung von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung der Gebäude, ähnlich einem seit über zehn Jahren gültigen Gesetz in Baden-Württemberg. Der Land- tag will den Zubau von Windkraftanlagen wieder auf ein in den letzten Jahren bereits erreichtes Niveau heben, damit ein jährlicher Zubau von mehreren 100 Megawatt Wind- kraftanlagen realisiert wird. Dazu sind die derzeit ungeeigneten rechtlichen Rahmenbe- dingungen kurzfristig zu verändern.

Der Landtag befürwortet eine Veränderung der Verteilung der Investitionsfördermittel nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz: Zukünftig sollen zwei Drittel für Projekte des Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr) und ein Drittel für Pro- jekte des kommunalen Straßenbaus eingesetzt werden. Der Landtag befürwortet die umfassende Förderung von Verkehrsverbünden mit dem Ziel, dass in ganz Bayern Verkehrsverbünde entstehen.

Der Landtag befürwortet ein Förderprogramm zur Reduzierung des Stickstoffeintrags bei der Düngung mit dem Ziel, einen Gesamteintrag unter Berücksichtigung des Eintrags aus anderen Quellen von maximal 50 kg Stickstoff/ha zu erreichen. Der Landtag befürwortet ein Förderprogramm zur Reduzierung der ackerbaulichen Nutzung von Niedermoorböden.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Treibhausgasemissionen Bayerns jährlich sowohl als Quellenbilanz als auch als Verursacherbilanz zu ermitteln und zeitnah zu veröffentlichen. Dabei sollen nicht nur die energiebedingten Emissionen, sondern auch die Emissionen aus den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung, sowie aus dem Bereich der industriellen Produktion erfasst werden. Die Emissionen aus dem Verkehrsbereich sollen nach den verschiedenen Verkehrsträgern getrennt ausgewiesen werden.

→ Den Dringlichkeitsantrag finden Sie hier als PDF

 Über den Verlauf des Antrags 18/378 können Sie sich hier informieren

Meine Rede zum Dringlichkeitsantrag in der Plenarsitzung im bayerischen Landtag


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