Dringlichkeitsantrag: Nach dem Energiegipfel - Die Interessen bayericher Bürgerinnen und Bürger vertreten

Antrag (Drucksache 17/1466): u. a. Windenergieausbau, keine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, Biomasse, Landschaftspflegebonus, EEG-Umlage, Industrierabatte.

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der Landtag stellt fest, dass der "Energiegipfel" der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung vom 1. April 2014 zu einigen Verbesserungen gegenüber den bisherigen Referentenentwürfen des Bundeswirtschaftsministers geführt hat.
    Gleichwohl stellt der Landtag fest, dass einige der geplanten Einschränkungen die Energiewende in unnötiger und schädlicher Form behindern würden und insbesondere in Bayern zu negativen Effekten führen würden.
  2. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich daher bei den weiteren Beratungen, insbesondere auch im Bundesrat, für folgende Änderungen einzusetzen:
    - Keine Deckelung des Windenergieausbaus, da die Windenergienutzung die kostengünstigste Form der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien mit einem erheblichen Ausbaupotenzial - insbesondere auch in Bayern - ist,
    - Verschiebung der vorgesehenen Stichtage (zur Genehmigungserteilung um mindestens 6 Monate; zur Fertigstellung der Anlagen um mindestens 12 Monate) zur Steigerung des Vertrauensschutzes und um verlorene Investi- tionen zu vermeiden,
    - Keine Veränderung des Bundesbaugesetzes ("Länderöffnungsklausel"), da die Kommunen derzeit bereits ausreichend Planungsmöglichkeiten zur Nutzung der Windenergie haben,
    - Orientierung der Stromerzeugung aus Bio- masse an hohen ökologischen Standards, wie z.B. hoher Anteil an Rest- und Abfallstoffen, Landschaftspflegematerial, ökologischem Anbau der Energiepflanzen unter Einhaltung der Fruchtfolge, hoher Anteil der Wärmenutzung, anstatt einer Deckelung nach zugebauter Leistung,
    - Ermöglichung der Flexibilisierung der 75-kW- Anlagen durch Orientierung der Vergütung an der Bemessungsleistung anstatt der installierten Leistung, - Erhalt des Landschaftspflegebonus bei der Vergütung der Stromerzeugung aus Biogas,
    - Befreiung der Eigenstromerzeugung mit der EEG-Umlage bei Eigenstromproduktion aus erneuerbaren Energien,
    - Reduzierung der Belastung der Eigenstromerzeugung auf fossiler Basis bei Kraft-Wärme- Kopplung auf 25 Prozent des Normalsatzes der EEG-Umlage,
    - Keine Festlegung von Systemwechseln bei der Förderung von erneuerbaren Energien zum jetzigen Zeitpunkt. Das vorgesehene Ausschreibungsmodell würde Bürgerprojekte massiv einschränken.
    - Reduzierung der Industrierabatte von derzeit über 99 Prozent auf 75 Prozent,
    - Einschränkung des Kreises der subventionsberechtigten Betriebe auf diejenigen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen und stromintensiv sind.

<link https: www.bayern.landtag.de www elantextablage_wp17 drucksachen basisdrucksachen _blank external link in new> Hier den kompletten Antrag lesen.

Der Antrag wurde im Plenum des Landtags am 3.4.2014 abgelehnt.

<link https: www.bayern.landtag.de dokumente drucksachen _blank external link in new>Den genauen Verlauf können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/1466


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