Was für ein Irrsinn. Jeden Abend nach 20 Uhr und das komplette Wochenende müssen in unseren Dorfläden ohne Personal die Fläche und die Auswahl der Produkte künstlich begrenzt werden auf maximal 150 m2. Der Rest der Produkte muss weggesperrt werden. Im Landtag haben wir 2025 massiv gegen diesen bürokratischen Irrsinn gekämpft. Und jetzt zeigt sich in der Praxis, dass das Gesetz dringend geändert werden muss.
Denn die Regelung der Staatsregierung führt dazu, dass bestehende Läden ihre Fläche massiv beschneiden müssen. Neue Läden werden es sich zweimal überlegen, ob sie öffnen, da 150 m2 einfach zu wenig sind, für ein gutes Angebot.
Laut dem neuen Gesetz dürfen die innovativen Kleinstsupermärkte, welche 24/7 geöffnet haben, nur maximal 150 m2 aufweisen. Für den Dorfladen Bruckberg heißt das, dass er die Hälfte seiner Ladenfläche am Wochenende und nach 20 Uhr absperren muss. Ein sinnloser Aufwand, den die Kunden einfach nicht verstehen. Die Tütensuppe kann ich kaufen, aber der Kartoffelsalat ist weggesperrt. Was für ein Schwachsinn! Und neue Dorfläden, die wir dringend brauchen stehen komplett auf der Kippe. Für die Anbieter sind rund 300 m2 eine Größe, um wirtschaftlich zu arbeiten und ein gutes Sortiment anzubieten. Mit 150 m2 rentiert sich ein 24/7 Laden nicht. Die Gefahr ist groß, dass dann gar nichts kommt.
Diese modernen Konzepte, die tagsüber mit Personal und außerhalb der Öffnungszeiten digital betrieben werden, können gerade bei uns im Landkreis Ansbach die Nahversorgung in Orten wiederherstellen und Versorgungslücken schließen, wo sich ein normaler Laden einfach nicht mehr rechnet. Gerade für unsere älteren Mitbürger und Menschen ohne Führerschein wären diese vorortnahen Dorfläden ein Segen. Nachdem es die Staatsregierung nicht geschafft hat auf die vielen Petitionen dazu einzugehen, hatten wir als Fraktion nochmal einen Änderungsantrag zur Erhöhung auf 400 m2 eingereicht. Wir hatten eine Ausnahmeregelung eingefügt für ländlich unterversorgte Regionen. Wenn in einem Umkreis von 5 km kein Nahversorgungsangebot ist, kann die Fläche 400 m2betragen. Somit hätte man gezielt den ländlichen Raum fördern und gleichzeitig verhindern können, dass 24/7 Läden ohne Personal den klassischen Läden in unseren Städten Konkurrenz machen. Es ist jammerschade, dass dies abgelehnt wurde. Und auch unsere regionalen CSU Abgeordneten Helmut Schnotz und Andreas Schalk haben unseren Antrag nicht unterstützt. Das Argument von CSU und FW- Fraktionen war, dass die 24/7 Läden den anderen Läden Konkurrenz machen. Wenn es aber keine anderen Läden gibt, kann man ihnen auch keine Konkurrenz machen. Das Gesetz ist schlecht für unseren ländlichen Raum. Schade, dass hier Lobby-Interessen des Einzelhandel-Verbandes bedient wurden und nicht die Bedürfnisse der Menschen auf dem Land. Ich fordere deshalb eine Nachbesserung des bayrischen Ladenschlußgesetzes aufgrund der Probleme in der Praxis.



