Pressemitteilung. Vor allem bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter (UMF) bleiben die Kommunen auf einem Großteil der ihnen entstandenen Kosten sitzen. Dies ergab eine schriftliche Anfrage an die Staatsregierung des Landtagsabgeordneten Martin Stümpfig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Grund für seine Anfrage waren zahlreichen Beschwerden, die den Landtagsabgeordneten u.a. seitens Landrat Dr. Ludwig, Oberbürgermeister Deffner und aus Unterstützerkreisen erreichten. „Die Antwort der Staatsregierung ist unbefriedigend“, so Martin Stümpfig.
Worum ging es in der schriftlichen Anfrage? Der Landtagsabgeordnete wollte u.a. wissen, warum die Erstattung für die Unterbringungskosten minderjähriger Geflüchteter in Jugendhilfeeinrichtungen durch die Staatsregierung gedeckelt wird – hier bleiben die Kommunen bzw. zunächst der Bezirk Mittelfranken auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen. Die gesetzlichen Regelungen sind nach Ansicht des Landtagsabgeordneten eindeutig: „Wir haben beim Sozialministerium nachgefragt: Den Jugendämtern werden die für die UMF tatsächlich aufgewendeten Kosten erstattet, entsprechend der gesetzlichen Regelung (Art. 52 AGSG); eine staatlich festgelegte Obergrenze gebe es nicht“. In der Praxis ist das jedoch anders, sie werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gedeckelt. Die Kosten werden zunächst über den Bezirk Mittelfranken als Durchreichstation erstattet und da der Bezirk die den Kommunen entstandenen Kosten zuerst vollständig übernahm, jedoch selbst nur einen Teil der Kosten vom Freistaat erhielt, klagte der Bezirk gegen den Freistaat wegen des fehlenden Betrags. Das Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet. Inzwischen zahlt der Bezirk den Kommunen auch nur den von der Staatsregierung gedeckelten Betrag. Die Kommunen schauen in die Röhre.
Ein weiteres Problem: Die Kommunen bekommen äußerst kurzfristig UMF durch die Regierung zugeteilt. Die Antwort der Staatsregierung auf die Frage nach für UMF zur Verfügung stehenden Plätzen ergab, dass in Stadt und Landkreis Ansbach jeweils eine Einrichtung zur Verfügung steht, in der Stadt Ansbach bis zu zehn Plätze, im Landkreis Ansbach bis zu 13 Plätze. Stand 31.03.2024 seien in der Stadt Ansbach zwölf unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer und im Landkreis Ansbach 43 untergebracht. „Dass die Kommunen die unbegleiteten Minderjährigen gut unterbringen möchten, ist keine Frage – aufgrund des Fachkräftemangels und des Rückzugs von entsprechenden Einrichtungen bleiben aber die Stadt und der Landkreis Ansbach letztlich allein verantwortlich für die Unterbringung“, so Martin Stümpfig, „mit allen Konsequenzen: Betreuung in Notunterkünften mit eigenem Jugendamtspersonal! Das kann es nicht sein!“ Die Antwort der Staatsregierung ist in dieser Frage eindeutig – die Jugendämter der Kommunen seien zuständig. Mit dieser kommunalen Pflichtaufgabe sind die Kommunen eben für die Kosten, auch für das Personal verantwortlich. Eine Nachfrage zu Details bei der Landtagspräsidentin ergab, dass den Kommunen mit der Herabsetzung der Betreuungsstandards entgegengekommen wurde: So dürfen eben auch Studierende und Auszubildende eingesetzt werden.
„Insgesamt ist das ein unhaltbarer Zustand, hier werden Stadt und Landkreis Ansbach förmlich im Regen stehen gelassen“, empört sich Martin Stümpfig, „zudem hat es die Staatsregierung noch nicht einmal geschafft, den Kommunen den bayerischen Anteil von 120 Mio. Euro an der sog. Flüchtlingsmilliarde, die der Bund den Ländern mit Beschluss in der Ministerpräsidentenkonferenz bereits am 10.05.2023 auch für die UMFzur Verfügung gestellt hat, rechtzeitig an die Kommunen weiterzugeben. Das sollte erst mit dem aktuellen Haushalt, jetzt im Sommer, mehr als ein Jahr später erfolgen!“ Hier muss die Staatsregierung mehr und schnellere Unterstützung für die Kommunen bieten, ist sich der Landtagsabgeordnete sicher.
Update: Die Pressemitteilung wurde am 11.09.24 an die lokale Zeitung FLZ versendet und ist leider bis 16.10.2024 nicht veröffentlicht worden.