Chance der Gesetzesänderung ergreifen – Zweckverband gründen

Pressemitteilung. „Ich begrüße die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, welche die Bundesregierung Ende 2019 auf den Weg gebracht hat, um Schienenprojekte zu fördern".

Eigene Aufnahme

„Ich begrüße die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, welche die Bundesregierung Ende 2019 auf den Weg gebracht hat um Schienenprojekte zu fördern. Somit gibt es nun neben den Regionalisierungsmitteln für die Bundesländer einen zweiten Topf, der für die Finanzierung der Investitionskosten für die Reaktivierung von Schienenstrecken zur Verfügung steht. Aus dem neuen Topf können Kommunen 90% Zuschuss erhalten, wenn sie bestehende Schienenstrecken instand setzen. Für unsere Strecke Dombühl - Nördlingen bedeutet dies jetzt: Es muss nun endlich ein Zweckverband gegründet werden, der die Strecke kauft und die Mittel beantragt. Dieser Zweckverband wurde vor Jahren schon im Gutachten der Stadtwerke Ulm empfohlen und unsere grüne Kreistagsfraktion hatte hier schon entsprechende Gespräche mit Landrat Dr. Ludwig. Die Gründung eines Zweckverbandes muss jetzt so schnell wie möglich erfolgen, damit die neuen Möglichkeiten ausgenutzt werden können. Denn nur ein Zweckverband mit Beteiligung von Kommunen können Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, wie der Name schon sagt, abrufen. Die Chance für unsere Region, für einen attraktiven ÖPNV, für eine umweltfreundliche Mobilität und Klimaschutz muss jetzt ergriffen werden“, so Stümpfig. 

Hintergrund: 

Morgen steht im Bundestag die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes als TOP 10 auf der Tagesordnung.

Im Bundesrat war das schon am 20.12.2019 als TOP 19

§ 2 des GVFG wird wie folgt gefasst: „§ 2 Förderungsfähige Vorhaben (1) Die Länder können folgende Vorhaben durch Zuwendungen aus den Finanzhilfen fördern, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen und weit überwiegend auf besonderem Bahnkörper geführt werden: 1. Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der a)Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart, b)nichtbundeseigenen Eisenbahnen, 2. Reaktivierung oder Elektrifizierung von Schienenstrecken; Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe, sofern die nach dem Beihilferecht der Europäischen Union zu beachtenden Voraussetzungen vorliegen, und 3. Investitionen in Schienenstrecken zur Kapazitätserhöhung der Verkehrsinfrastruktur (siehe Seite 7 der Anlage).

D.h. es gibt einen neuen Fördertatbestand Reaktivierung von Schienenstrecken.

Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 und nach § 11 Absatz 1 Satz 2 in Höhe von bis zu 90 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten (siehe Seite 9 der Anlage).

D.h. die Reaktivierung von Schienenstrecken kann mit bis zu 90 Prozent bezuschusst werden.

 

 

 

Nur nebenbei: Schade, dass man erst auf den neuen Fördertopf im GVFG hat warten müssen. Das hätte man alles schon früher haben können. Die Regionalisierungsmittel konnte man schon immer dafür ausgeben.


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