Bürokratiemonster beseitigen – Endlich eine sichere Heimat für die Windenergie in Bayern schaffen

Im Landtag betonen wir als Fraktion immer wieder, wie wichtig die Rolle der Windenergie für die Energiewende ist. Daher fordern wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag auf, bürokratische Hürden abzubauen und die 10-H Regelung abzuschaffen. Zudem verlangen wir in einem weiteren Antrag die Anpassung der Bayerischen Bauordnung, um Windräder von unnötigen Abstandsregelungen zu befreien. Bayern muss dringend beim Ausbau der Windkraft aufholen, um eine nachhaltige Energiezukunft zu sichern.

Bildquelle: Raphael Rother

Wir als Grüne Landtagsfraktion betonen immer wieder, dass die Windenergie eine der zentralen Säule einer sauberen, günstigen und zukunftsfähigen Energiesystems ist und wir werden auch nicht müde, es auch immer wieder zu tun. Sie ist essenziell für die bayerische Energiewende und den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung. Daher unterstützen wir alle Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Windkraftausbaus auf allen politischen Ebenen – ob Bundes-, Landes- oder Kommunalebene. Genau das haben wir nun auch in einem Dringlichkeitsantrag im Parlament gefordert.

Denn auch die aktuellen Zahlen bestätigen die gravierende Situation in Bayern. Während in vielen anderen Bundesländern der Ausbau der Windkraft gut vorankommt, schläft Bayern weiter. Das flächengrößte Bundesland hat seit Anfang des Jahres gerade einmal vier (!) WEA gebaut, während es in NRW beispielsweise 77 sind. Das ist eine absolute Bankrotterklärung der bayerischen Energiepolitik. 

Daher sagen wir deutlich: Vereinfachungen des Bundes zur Beschleunigung des Windkraftausbaus dürfen in Bayern nicht durch zusätzliche Regelungen rückgängig gemacht werden. Die neu erarbeiteten Populationsdichtezentren für kollisionsgefährdete Vogelarten, die teilweise auf veralteten Daten basieren und pauschale Abstände festlegen, müssen überarbeitet werden. Dabei sind inhaltliche und methodische Mängel zu beheben und die Kriterien des Bundesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen. Innerhalb der nächsten drei Monate soll die Aufteilung der notwendigen 1,8 Prozent Windkraftvorrangflächen auf die 18 regionalen Planungsverbände erfolgen, denn es gibt durchaus Unterschiede bei der Eignung und der Häufigkeit der Hemmnisse (z.B. durch militärische Einrichtungen). Die dann festgelegte Prozentzahl an Windvorrangflächen (wahrscheinlich Werte zwischen 1,5 und 2,2 %) soll durch die jeweilige Planungsregion bis Ende 2025 ausgewiesen werden. Und natürlich muss die 10-H Regelung vollständig abgeschafft werden. 

Während die Bundesregierung zahlreiche Hürden für die Windenergie und einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien abgebaut hat, wurden in Bayern neue geschaffen. Bürokratische Vorgaben mit erheblichen methodischen und inhaltlichen Mängeln bremsen die Windenergie im Freistaat aus.  Ein Beispiel sind die oben schon erwähnten Populationsdichtezentren für kollisionsgefährdete Vogelarten. Da jedoch keine aktuelle Brutvögel-Kartierung durchgeführt wurde, sind die Daten teilweise über 30 Jahre alt. Diese Vorgehensweise macht die Regionalplanung rechtlich angreifbar, da aktuelle Umweltdaten erforderlich sind. Denn im Rahmen der modifizierten Artenschutzprüfung dürfen nur Informationen berücksichtigt werden, die nicht älter als fünf Jahre sind. 

Eine Beschleunigung der Windkraftplanungen ist in Bayern besonders wichtig, da hier der Nachholbedarf groß ist. Bayern hängt bei der Windkraft massiv hinterher. Die Flächenausweisung von durchschnittlich 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen ist der erste Schritt und dieser soll einmal erfolgen. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand, da der Prozess für die Flächenausweisung auf einmal erfolgen kann.  

Darüber hinaus verursacht die 10-H Regelung nach wie vor unnötige bürokratische Hürden und Unsicherheiten. Die bayrischen Staatsforsten begründen z.B. die Pflicht zur Ausschreibung ihrer Windkraftflächen mit dem 10-H Gesetz, das Windkraft in Wäldern privilegiert. Dieses Relikt der Windkraftverhinderung muss vollständig abgeschafft werden, um ein klares Signal pro-Windenergie zu senden. Sonst wird der Ausbau auch in den nächsten Jahren nur schleppend vorangehen.  

Zudem fordern wir die Staatsregierung in einem weiteren Antrag zum Ausbau der Windenergie auf, die Bayerische Bauordnung (BayBO) anzupassen und Windenergieanlagen von der Abstandsregelung auszunehmen. Die BayBO verlangt Abstandsflächen zwischen Gebäuden und Anlagen, um Brände zu verhindern und eine ausreichende Belichtung und Belüftung sicherzustellen. Diese Regelung wird jedoch auch auf Windräder angewandt, was zu unnötig großen Abständen und hohen Kosten führt, da Windräder nicht gebäudeähnlich sind und außerhalb von Siedlungen stehen. Abstandsflächen von bis zu 100 Metern sind deshalb oft problematisch. Da die Schutzzwecke der Abstandsflächen bei Windrädern nicht greifen, fordern wir eine Sonderregelung zur Abschaffung dieser bürokratischen Hürde. Andere Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern haben dies bereits umgesetzt. 

Verbal setzt sich beispielsweise Hubert Aiwanger nun doch nach Jahren stärker für die Windkraft in Bayern ein. Der Wille ist teilweise erkennbar. Aber gut gewollt ist noch lange nicht gut gemacht, denn den Weg, den die Staatsregierung nun einschlägt, lässt einen schon fraglos zurück. Anstatt das Vetorecht der Kommunen aufzuheben, sollte die kommunale Beteiligung verbessert werden. Die Energiewende in Bürgerhand ist zu stärken. Dafür brauchen wir gute und attraktive Möglichkeiten zur Beteiligung der Kommunen, klare politische Signale und Sicherheit. Also weg mit unnötiger Bürokratie und hin zu klaren und sicheren Regelungen, die die Bürger*innen miteinschließt!  


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