Die Landtags-Grünen bringen erneut einen eigenen Gesetzentwurf für eine echte Beteiligung der Menschen und Gemeinden in Bayern an neuen Windrädern und großen PV-Freiflächenanlagen ins Plenum ein.
Solch ein Gesetz ist in Bayern schon lange überfällig. Denn wenn die Menschen die Vorteile von Sonnenstrom und Windenergie direkt erleben und im Geldbeutel spüren, steigt auch die Akzeptanz für Erneuerbare Energien. Da die Staatsregierung nach dem Scheitern ihres dahingeschluderten Entwurfs immer noch kein neues Gesetz vorgelegt hat, nehmen wir ihr die Arbeit ab. Sie muss nur zugreifen. Denn Klimaschutz lohnt sich – für die Geldbeutel von jeder und jedem Einzelnen.“
Vor rund einem Jahr hatte Wirtschaftsminister Aiwanger vollmundig ein Gesetz für Bürgerbeteiligung angekündigt. Doch der Entwurf der Staatsregierung scheiterte an massiver Kritik von Verbänden und auch aus den eigenen Reihen. Bis heute liegt dem Landtag kein neuer Entwurf vor.
Wir haben bereits im August 2024 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Vorangegangen war ein intensiver Austausch mit relevanten Verbänden der Energiebranche sowie zahlreichen Bürgerenergiegenossenschaften. Die Regierungsfraktionen lehnten ihn mit Verweis auf den später gescheiterten Aiwanger-Entwurf ab. Der nun nochmal überarbeitete Entwurf der Landtags-Grünen stellt eine echte Bürgerbeteiligung sicher.
Das Herzstück unseres Grünen-Gesetzentwurfs enthält:
Eine Beteiligungsvereinbarung, in der der Vorhabenträger sich gemeinsam mit Gemeinden und ggf. vorhandenen Bürgerenergiegenossenschaften auf eine Form der Beteiligung einigen soll.
Für den Fall, dass sich Vorhabenträger und Gemeinde nicht einigen, greift eine Ersatzbeteiligung: Der Vorhabenträger muss 0,3 Cent pro Kilowattstunde an die Gemeinde vor Ort zahlen und den Bürger*innen ein Nachrangdarlehen anbieten.
Gemeinden, die keine Kapazität haben, eine Beteiligungsvereinbarung zu verhandeln, erhalten eine verpflichtende Zahlung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde.
Viele Möglichkeiten der Beteiligung: Vergünstigter Stromtarif bis Beteiligung an Projektgesellschaft – alles ist möglich.
ich sage deshalb klar: "Wir haben bereits beim Verfassen dieses Gesetzestextes ein offenes Ohr für die Anliegen der Gemeinden, Genossenschaften und Vorhabenträger gehabt. Und wir haben eingearbeitet, was ihnen beim Entwurf der Staatsregierung gefehlt hat. Unser Gesetzentwurf atmet den Gedanken, dass die Menschen in Bayern bestmöglich von den Erneuerbaren profitieren sollen.“
Neu in dem überarbeiteten Gesetzesentwurf der Grünen Landtagsfraktion ist die Option für Gemeinden, keine Verhandlungen führen zu müssen. Dies gibt Kommunen, die beispielsweise personell überlastet sind, die Möglichkeit, auf Verhandlungen zu verzichten und trotzdem in Form einer direkten Zahlung beteiligt zu werden.
Gleichzeitig gibt das Gesetz den Gemeinden und Genossenschaften vor Ort die rechtliche Handhabung, eine für den Ort optimale Beteiligungsform mit den Vorhabenträgern zu vereinbaren. So kann eine Beteiligungsvereinbarung vergünstigte Stromtarife, Direktzahlungen an Anlieger*innen oder Gemeinden oder eine Beteiligung von Bürger*innen an der Projektgesellschaft vorsehen. Durch diesen großen Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung der Bürger*innenbeteiligung stellen wir sicher, dass für jede Kommune eine optimale Lösung gefunden werden kann.
Mir ist wichtig: Unser Gesetz ist nicht starr, sondern flexibel. Es erlaubt maßgeschneiderte Lösungen für jede Gemeinde, sei es durch vergünstigte Stromtarife, lokale Anteile an der Projektgesellschaft oder direkte finanzielle Beteiligung. Es holt die Menschen dort ab, wo sie stehen, und bringt die Energiewende dorthin, wo sie gebraucht wird: in die Fläche, aufs Land, in die Kommunen.
Ich bin überzeugt: Wer Beteiligung ermöglicht, schafft Akzeptanz. Und wer die Menschen mitnimmt, beschleunigt den Wandel. Wir haben geliefert. Jetzt ist es an der Staatsregierung, zu handeln – nicht irgendwann, sondern jetzt.
Hintergrund und Chronologie:
Juni 2024: Einladung an Verbänden und Bürgerenergiegenossenschaften zu Diskussion über den Entwurf der Landtags-Grünen zu einem Beteiligungsgesetz für erneuerbare Energien
2. Juli 2024: Veranstaltung und Anhörung zu Beteiligungsgesetz Landtags-Grünen
Im Juli 2024 hat dann auch die Staatsregierung ein Gesetz zur Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Wind- und Freiflächenphotovoltaikanlagen angekündigt.
Bereits im August 2024 reichten die Landtags-Grünen ihren Gesetzesentwurf für ein Bürgerenergiebeteiligungsgesetz ein, der im Herbst von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurde.
Nach massiver Verzögerung kam Ende 2024 dann der Gesetzesentwurf der Söder-Regierung, welcher bereits damals viel Kritik bei den Verbänden hervorgerufen hatte.
Bei einem Fachgespräch im März 2025 fiel der Entwurf dann endgültig durch, nachdem die CSU dem Vorhaben aus dem Aiwanger-Ministerium ihre Unterstützung versagt hatte.
Ein neuer Entwurf, der seit kurzem kursiert, sieht nun ein Beteiligungsmodell ohne jegliche verpflichtende Bürgerbeteiligung vor. Lediglich eine Zahlung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Gemeinde vor Ort, die von den meisten Projektträgern ohnehin bereits geleistet wird, war in dieser Regelung vorgesehen. Die Beteiligungsvereinbarung, als Herzstück des ursprünglichen Gesetzes, wurde herausgerissen.
Erst nach Kritik der Grünen Landtagsfraktion ruderten Markus Söder und Hubert Aiwanger zurück und stellten klar, dass eine Bürgerbeteiligung doch kommen soll. Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt bislang aber immer noch nicht vor und soll frühestens im Herbst 2025 kommen – also gut 1,5 Jahre nach der ersten Ankündigung der Söder-Regierung. Ob dieser Entwurf Zustimmung bei Verbänden und letztendlich im Parlament findet, ist bisher völlig unklar.
Weitere Infos:
Unser erster Gesetzesentwurf vom August 2024
Der schlechte Entwurf der Staatsregierung von November 2024
Der nochmals schlechtere Vor-Entwurf der Staatsregierung vom Mai 2025