Bürgerbeteiligung ist kein „Sch**ßdreck“ – sondern das Herzstück der Energiewende

Heute wurde im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags über das Bürgerenergiegesetz beraten - und was dort passiert ist, lässt mich ehrlich fassungslos zurück.

Foto: WGruber

 

Wortbruch statt Energiewende mit den Menschen 

Seit über einem Jahr wird in Bayern über die verpflichtende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Wind- und Solaranlagen diskutiert. Der erste Entwurf der Söder-Regierung war im Frühjahr 2025 nach massiver Kritik von Verbänden und Kommunen gescheitert. Statt aus diesen Fehlern zu lernen, wurde nun ein neuer Entwurf vorgelegt – in dem die Bürgerinnen und Bürger komplett herausgestrichen wurden. 
Übrig geblieben ist nur noch eine Beteiligung der jeweiligen Kommune. Eine verpflichtende Beteiligung der Menschen vor Ort ist nicht mehr vorgesehen. Dabei hatte Markus Söder im Sommer 2025 noch groß angekündigt: „Natürlich bleibt es beim Thema Wind bei der Bürgerbeteiligung.“ Alles andere, so Söder damals, sei „grüne Panikmache“. 

Heute zeigt sich: Das war nichts als leere Rhetorik. Denn im Ausschuss erklärte der CSU-Abgeordnete Steffen Vogel offen, man habe die Bürgerbeteiligung „bewusst rausgenommen“. Auf den Hinweis, Söder habe etwas anderes versprochen, meinte er nur sinngemäß, der Ministerpräsident könne gerne Dinge versprechen – das letzte Wort habe ohnehin das Parlament. 

CSU-Abgeordneter nennt Bürgerbeteiligung „Scheißdreck“ 

Besonders schockierend war eine Äußerung desselben CSU-Abgeordneten im Ausschuss. Er bezeichnete die in unserem Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Bürgerbeteiligung als „Scheißdreck“. Ich sage klar: Bürgerbeteiligung ist kein Scheißdreck – sie ist entscheidend, wenn wir die Energiewende gemeinsam mit den Menschen umsetzen wollen. 

Wenn Anwohnerinnen und Anwohner von Wind- und Solarprojekten auch finanziell profitieren, wächst die Akzeptanz. Bürgerenergie bedeutet Wertschöpfung vor Ort, Teilhabe und Stolz auf die eigene Energiewende. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen zeigen längst, dass eine verpflichtende Beteiligung erfolgreich funktioniert. 

Ein Gesetz ohne Wirkung 

Was CSU und Freie Wähler jetzt beschlossen haben, ist ein Gesetz ohne jede Wirkung. Vorgesehen ist lediglich eine Zahlung von 0,2 bis 0,3 Cent pro Kilowattstunde an die Gemeinde vor Ort. Das ist eine Regelung, die ohnehin schon im EEG steht. Fast alle Projektentwickler leisten diese Zahlung heute schon für die neuen Projekte freiwillig. Neu ist also gar nichts. 

Hinzu kommt: Die Kommunen haben keinerlei Entscheidungsspielraum. Sie müssen diese reine Geldzahlung akzeptieren, selbst wenn sie eine umfassendere Beteiligung – etwa über Bürgergesellschaften oder Energiegenossenschaften – bevorzugen würden. 

Mit diesem Entwurf wurde das Herzstück des ursprünglichen Gesetzes, die Beteiligungsvereinbarung, einfach herausgerissen. Was übrig bleibt, ist ein bürokratischer Papiertiger: Ein Gesetz, das nichts Neues schafft, keinen Bürokratieabbau bringt und die Akzeptanz der Energiewende eher schwächt als stärkt. 

Bayern braucht endlich echte Bürgerenergie 

CSU und Freie Wähler zeigen mit diesem Vorgehen, dass sie die Energiewende weiter von oben diktieren wollen – statt sie gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu gestalten. Dabei ist gerade das der Schlüssel zum Erfolg: Wenn Menschen direkt profitieren, wenn Wertschöpfung in der Region bleibt, dann wächst die Zustimmung für Windräder und Solarparks enorm. 

Ich fordere deshalb: Zurück zu echter Bürgerenergie! Bayern muss endlich die Menschen vor Ort an der Energiewende beteiligen - verpflichtend, fair und transparent. Alles andere ist nichts als ein Wortbruch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. 

 

1. BayWindPVBetG (Bayerisches Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden und Bevölkerung an Windenergie- und Photovoltaikanlagen) – Entwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 19/6905, 03.06.2025

2. Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) – Entwurf Staatsregierung (CSU/FW), Drs. 19/4433, 19.12.2024

3. Änderungsantrag CSU/FREIE WÄHLER - Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften und der Zuständigkeitsverordnung
Drucksache: 19/7919 vom 19.08.2025


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