Mit höheren Ausschreibungsmengen, einem wirksameren Flexzuschlag, realistischen Vorgaben in der Störfallverordnung und besseren Netzbedingungen können bestehende Anlagen weiterbetrieben, auf flexible Fahrweise umgestellt werden. Das kann gelingen ohne zusätzliche Flächen- oder Strommengen - die Biogasanlagen brauchen dafür aber bessere Anreize zur Flexiibilisierung.
Auf dem großen Biogaskongress in Nürnberg war ich als Teilnehmer der Podiumsdiskussion eingeladen. Die Diskussion u.a. mit dem Vorsitzenden des Biogasverbandes, Herrn Thomas Kerle, der neuen Vorsitzenden des Bundesverband Erneuerbare Energien Frau Heinen-Esser, der Leiterin der Abteilung Strom im Bundeswirtschaftsministerium, Frau Freier, Herrn Eberlein von der Fa. Biogeen, Herrn Stegmann vom Bayernwerk und meinem Kollegen Josef Lausch aus dem Landtag war sehr interessant.
In meinem Input habe ich folgende Punkte hervorgehoben: das Biomassepaket, welches Robert Habeck noch im Januar verabschieden konnte, sieht eine Anhebung der Ausschreibungen für die Jahre 2025 und 2026 auf 1300 bzw. 1126 MW vor. Dieser Schritt war sehr wichtig. Die Ausschreibungen für 2027 und 2028 müssen aber auch angehoben werden, denn die bisherigen Mengen von 326 MW und 76 MW reichen hinten und vorne nicht.
Als Grüne wollen wir, dass die Biogasanlagen zukünftig noch weitaus stärker die Lücken von Sonne und Wind füllen und so war die Anhebung des Flexzuschlages von 65 auf 100 € der richtige Schritt. Nach meiner Einschätzung ist aber eine weitere Anhebung auf 120 € pro KW notwendig, um eine ausreichende Flexibilisierung anzuheizen.
Insgesamt ist für mich das Ziel, dass wir eine installierte Leistung von 12 GW in Deutschland erreichen – derzeit haben wir rund 6 GW. Die Biogasanlagen sollen in der Kraftwerksstrategie endlich ernst genommen werden. Die Fokussierung von Katharina Reiche und der Bundesregierung auf Erdgaskraftwerke lehne ich komplett ab!
Zentral ist für mich auch, dass in der Ausschreibung eine Umstellung erfolgt auf die Bemessungsleistung. Bisher wird allein auf die Installierte Leistung abgezielt bei den Ausschreibungen. Durch die Umstellung auf die Bemessunsleistung kann erreicht werden, dass die Strommenge klar geregelt ist, aber nicht die Überbauung der Anlage vorgeschrieben wird. So kann der Betreiber flexibler reagieren und die Anzahl der Motoren anpassen auf seinem Betrieb. Er ist nur in der abgegebenen Strommenge an die Ausschreibung gebunden.
Für mich ist auch wichtig, dass die erzeugte Strommenge in Bayern und in Deutschland im Großen und Ganzen konstant bleibt (2024: 28TWh in Deutschland, 6,6 TWh in Bayern). Wir brauchen keine Erhöhung der erzeugten Strommenge, sondern vielmehr eine Konzentration der Einspeisung auf die Stunden, in denen kaum Sonnen beziehungsweise Windstrom verfügbar ist. So kann die Stromerzeugung aus Biogas ihre volle Stärke ausspielen und gleichzeitig auch sichere Erlöse für die Betreiber bringen. Anderseits wird aber die Flächeninanspruchnahme so nicht weiter erhöht. Das ist mir ebenfalls wichtig.
Eine weitere wichtige Änderung ist auch die Anhebung der Schwellen in der Störfallverordung – Biogas ist Erdgas im Bereich Gefährlichkeit gleichzusetzen. In der Störfallverordnung werden aber ganz andere Schwellen angesetzt - siehe mein Antrag von Sommer dieses Jahres.
Das Stromnetz ist neben den Ausschreibungen derzeit der größte Engpass bei den Biogasanlagen. Gerade bei uns in Westmittelfranken ist das Stromnetz voll mit Solarstrom und eine Überbauung der Biogasanlagen scheitert oft schon am Stromanschluss. Netzbetreiber erarbeiten derzeit sogenannte FCAs. Das sind flexible Einspeiseverträge, die eine Einspeisung in den Stunden, in denen die Solaranlagen das Netz sehr stark auslasten, verbieten. Leider sind diese Verträge sehr pauschal und verbieten generell eine Einspeisung in den Sommermonaten im Tageszeitraum. Ich hoffe, dass hier mit der weiteren Hausverhandlung der Verträge eine Verbesserung erreicht werden kann.
Die letzte Ausschreibung im Oktober war positiv. Weitaus mehr Biogasanlagen haben einen Zuschlag bekommen. So schaffen wir es vielen Anlagen einen Weiterbetrieb zu ermöglichen und die teuer errichteten Anlagen weiter zu nutzen. Gleichzeitig soll die Fläche für die Energiepflanzen und die Menge des Stroms nicht erhöht werden.
Link zum Download der Anträge:
1. Antrag zu Einsatz für Mengenschwelle für Biogas in der Störfall-Verordnung auf 25 000 kg anheben
2. Antrag zu Biogas in Kraftwerksstrategie berücksichtigen




